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Roulette-Portal.org - Nachrichten:
Entwurf für Glücksspiel-Staatsvertrag verfehlt Ziel

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    Entwurf für Glücksspiel-Staatsvertrag verfehlt Ziel

    11 Kommentar(e) von Harvey, veröffentlicht am 07.04.2011 17:05
    • Öffnung des Sportwetten-Markts bleibt halbherzig
    • BITKOM gegen deutschen Sonderweg im Internet
    Der Hightech-Verband BITKOM hat den Entwurf der Länder für einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag als halbherzig kritisiert. Heute haben die Ministerpräsidenten in Berlin der Novelle grundsätzlich zugestimmt. Der Entwurf sieht vor, die derzeitigen restriktiven Regelungen im Lotto-Bereich beizubehalten. Online-Sportwetten privater Anbieter bleiben demnach grundsätzlich verboten und werden nur vorläufig im Rahmen weniger Einzel-Konzessionen erlaubt. BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder: "Dass das staatliche Glücksspiel-Monopol ein wenig aufgeweicht wird, ist zwar an sich ein Fortschritt - doch der Entwurf ist zu kurz gesprungen. Es wird die Chance verfehlt, klare Regeln für einen freien Glücksspiel-Markt festzulegen - inklusive der nötigen Bedingungen zur Gefahrenprävention." BITKOM befürwortet eine grundsätzliche Marktfreigabe mit gleichzeitig hohen Anforderungen an die Seriosität der Anbieter, um den stetig wachsenden Schwarzmarkt einzudämmen. "Der aktuelle Entwurf verfehlt dieses Ziel. Er verstößt gegen die EU-Rechtsprechung und sorgt für Unsicherheit bei den Anbietern", betont Rohleder. "Wir rechnen mit einer breiten Klagewelle, wenn die Novelle so in Kraft tritt."

    Der bisher geltende Glücksspiel-Staatsvertrag untersagt deutschen Unternehmen, Lotto und Sportwetten im Internet anzubieten. Wegen des deutschen Verbots von Online-Wetten betreibt die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik. Die Regelung ist nach Ansicht von BITKOM auch in sich widersprüchlich: So dürfen deutsche Firmen zwar stationäre Automatenspiele oder Online-Pferdewetten anbieten, aber keine anderen Internet-Sportwetten.

    Erste Anbieter sind dadurch bereits vom Markt verdrängt worden. Der BITKOM fordert von den zuständigen Landesregierungen, auf diesen deutschen Sonderweg zu verzichten: "Das staatliche Glücksspiel-Monopol hat in der digitalen Welt ausgedient", so Rohleder. "Wir sollten uns nicht an verstaubte Gesetze aus der Vorkriegszeit klammern, sondern dafür sorgen, dass sich junge Internet-Firmen in Deutschland ansiedeln. Wenn wir Anbietern in Deutschland den Strom abdrehen, spielt die Musik im Ausland." Andere EU-Länder wie Frankreich, Italien und Dänemark haben entschieden, den Markt für private Anbieter zu öffnen. Rohleder: "Statt die Kunden de facto zu ausländischen Anbietern zu treiben, sollten die Länder vernünftige und praxisnahe Regeln für den deutschen Markt aufstellen." In diesem Rahmen sei auch die Prävention gegen Spielsucht leichter zu bewerkstelligen.

    Rund zwei Millionen Deutsche nehmen an Online-Glücksspielen und Wetten teil, ergab eine Erhebung von Forsa im Auftrag des BITKOM.

    (BITKOM)

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  3. #2
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    Standard Länder wollen Web-Wettbüros sperren lassen

    Die Politik droht den Anbietern von Online-Wetten: 15 Bundesländer verhandeln über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag - wer keine Steuern in Deutschland zahlen will, soll von Providern gesperrt werden. Doch die Blockaden sind höchst umstritten, Schleswig-Holstein plant ein eigenes Gesetz.

    Hamburg - Die Provider sollen filtern: Eine entsprechende Passage im Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags der Bundesländer wurde gegenüber vorherigen Fassungen nochmals verschärft. In Artikel 9 der Vertragsfassung vom 29. März steht jetzt, die Glücksspielaufsicht könne "Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes", insbesondere "Zugangsprovidern und Registraren", die "verantwortliche Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen."

    Der Einschub zu Zugangsprovidern und Registraren ist neu, das bestätigt eine Sprecherin der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt. Die Staatskanzlei in Magdeburg koordiniert den Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags der Bundesländer.

    Die Forderung nach Netzsperren stand schon in einem Vertragsentwurf der Länder vom Dezember 2010, den der Chaos Computer Club veröffentlicht hat. Damals fehlte aber der explizite Hinweis auf Provider noch.

    Vor einer Woche erst haben Union und FDP auf Bundesebene Internet-Sperren gegen Kinderpornografie beerdigt, nun propagieren Bundesländer Netzsperren gegen Online-Wetten. Als Begründung führt die Staatskanzlei Sachsen-Anhalts aus, man könnte ja Glücksspielangebote im Ausland nicht löschen, da diese dort oft legal seinen.

    Schleswig-Holstein plant eigene Regulierung

    Schleswig-Holstein lehnt den Entwurf als einziges Land ab - vor allem wegen der geplanten hohen Besteuerung und der Beschränkung auf nur sieben Anbieter, die eine Lizenz bekommen sollen. In dem Bundesland gibt es einen eigenen Entwurf. Darin ist unter anderem eine geringere Steuer vorgesehen, die 15 Länder dagegen planen einen Satz von 16,66 Prozent. "Wir halten 2 bis 2,5 Prozent für realistisch", sagt Frank Zabel, Sprecher der FDP-Landtagsfraktion in Kiel. Bei höheren Abgaben würden die Anbieter einfach weiterhin aus dem Ausland ihre Wetten anbieten, so die Befürchtung.

    Außerdem haben sich CDU und FDP in dem nördlichen Bundesland bereits im Mai 2010 gegen Netzsperren ausgesprochen. Im aktuellen Entwurf in Schleswig-Holstein sind sie deswegen nicht vorgesehen. Bis zum Sommer soll das Gesetz beschlossen werden. Beide Parteien wollen Online-Glücksspiele notfalls im Alleingang legalisieren. Der Gegenentwurf der 15 Länder sorgt für Kopfschütteln - auch wegen der explizit enthaltenen Netzsperren. Die gelten in Kiel als nicht durchsetzbar.

    Dass ausgerechnet die Grünen in Schleswig-Holstein für den Entwurf der anderen 15 Bundesländer eintreten, kritisiert die FDP-Abgeordnete Ingrid Brand-Hückstädt mit deutlichen Worten. An die Adresse der Grünen-Abgeordneten Monika Heinold teilte sie mit: "Wenn Frau Heinold erklärt, in 15 Ländern habe sich die Vernunft durchgesetzt, nur nicht in Schleswig-Holstein, dann bereitet sie den Einsatz von Internetsperren, also Zensur, vor."

    CDU-Politiker will per Netzsperre den "Schwarzmarkt austrocknen"

    Rainer Robra (CDU), Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, hatte vergangene Woche in der "Süddeutschen Zeitung" gesagt, die Länder würden "90 Prozent des Schwarzmarktes austrocknen". Man müsse das Geschäft der Anbieter schützen, die sich um eine deutsche Wettlizenz bemühen. Den elektronischen Zahlungsverkehr zu den betreffenden Firmen werde man unterbrechen.

    Mit den geplanten Netzsperren wollen die Ländervertreter Wettanbieter zu Bewerbungen um die geplanten bundesweiten Wett-Konzessionen drängen. Von 2012 an wollen die Länder - so die bisherigen Pläne - sieben Konzessionen für Sportwetten vergeben. Die bisherigen Vorschläge der Länder sind bei den privaten Anbietern höchst umstritten.

    Vor allem die Höhe der geplanten Abgabe stört die Anbieter. Mit 16,66 Prozent würden Sportwetten genauso hoch besteuert wie Lotterieeinnahmen, dabei sei das ein völlig anderes Geschäft, argumentiert Norman Albers, Vorsitzender des deutschen Buchmacher Verbands: "Eine Lotterie hat eine mathematisch exakt berechenbare Gewinnwahrscheinlichkeit, die haben sie bei Sportereignissen so nicht, da beeinflussen zu viele andere Faktoren auf den Ausgang." Ein Sportwettenanbieter müsse sich gegen andere "Risiken absichern als ein Lotteriebetreiber", erklärt Albers, deshalb würden auch alle anderen EU-Staaten bei Glücksspielen unterschiedliche Steuersätze für Sportwetten und für Lotterien erheben.

    Private Anbieter nennen die Regulierung "faktisch zum Scheitern verurteilt"

    Das führt zu einem anderen Problem der geplanten deutschen Regulierung: Anbieter mit Wett-Lizenzen in anderen Staaten zahlen dort weniger Abgaben und lassen deutsche Kunden mitspielen. Deshalb nennt ein Sprecher des Online-Anbieters Bwin die Umsetzung der Länder-Pläne "faktisch zum Scheitern verurteilt". Solange Anbieter aus dem Ausland die Besitzer deutscher Sportwett-Lizenzen unterbieten können, ist es wenig attraktiv, sich um eine Lizenz zu bewerben.

    Vor allem, weil die Lizenznehmer sich zu heftigen Vertragsstrafen verpflichten sollen. Das geht aus einem Protokoll der Sonderkonferenz der Länderchef hervor, das SPIEGEL ONLINE vorliegt. Darin heißt es, die Konzessionsnehmer müssten sich verpflichten, "selbst und durch verbundene Unternehmen keine anderen nicht legalen Glücksspielangebote auf dem deutschen Markt zu vertreiben".

    Demnach können die Konzessionsnehmer nur verlieren: Sie zahlen höhere Abgaben als die Konkurrenz und müssen Zugriffe auf ihre internationalen Angebote aus Deutschland blockieren.

    Netzsperren fordern auch die staatlichen Lottogesellschaften in Deutschland. Sie wollen so die ausländische Konkurrenz vom deutschen Markt halten. Erwin Horak, Chef von Lotto Bayern und Federführer im staatlichen Lotto- und Totoblock, verlangte schon im Februar, Provider müssten "den Zugang zu den illegalen Webseiten sperren".

    Sollte Deutschland tatsächlich Anbietern, die in anderen EU-Staaten legal arbeiten, den Zugang zum deutschen Markt verwehren, könnten die Anbieter die EU einschalten. Schließlich würde ihr Recht auf Niederlassungsfreiheit in der Union beschränkt. Wie die EU in einem solchen Fall entscheiden würde, ist offen.

    EU-Kommission schlägt Netzsperren vor

    Derzeit läuft ein Anhörungsverfahren der EU-Kommission zur Regulierung von Online-Glücksspielen. In der Diskussionsgrundlage für diese öffentliche Konsultation, dem sogenannten Grünbuch, gesteht die Kommission den EU-Mitgliedern durchaus unterschiedliche Regulierungsansätze zu. Wörtlich heißt es in dem Bericht, die Kommission weise "unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips darauf hin, dass die Mitgliedstaaten beim Schutz legitimer Ziele des Allgemeininteresses dem Vertrag zufolge über einen bestimmten Ermessensspielraum verfügen". Zu diesen legitimen Zielen gehörten laut EU-Kommission der Verbraucherschutz, öffentliche Ordnung und die Finanzierung von Tätigkeiten, die Mitgliedstaaten "als dem Allgemeininteresse dienlich betrachten".

    Die Kommission führt als ein Mittel zur Durchsetzung solcher Regulierung auch Netzsperren an. Um unerlaubte und grenzüberschreitende Online-Glücksspieldienste zu beschränken, müssen Vermittler folgende Instrumente nutzen, schreibt die Kommission:
    • DNS-Filterung: Wer die Seite eines in seinem Staat nicht erlaubten Angebot aufruft, soll auf eine erlaubte Seite umgeleitet werden
    • Internetprotokoll (IP)-Blockierung: Der Zugriff auf bestimmte Angebote soll so blockiert werden
    • Zahlungsblockierung
    Die Debatte um Netzsperren ist noch lange nicht vorbei.

    (spiegel.de)
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    Standard Netzsperren durch die Casino-Hintertür

    Im aktuellen Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag ist die Möglichkeit zu Netzsperren vorgesehen. Verhandelt wird mal wieder hinter erschlossenen Türen.

    Die Debatte über den Umgang mit Kinderpornografie im Netz ist kaum verebbt, da taucht das konfliktträchtige Thema Netzsperren auf der politischen Agenda wieder auf: Vor dem Hintergrund des Glücksspielstaatsvertrags nämlich, der aktuell zwischen den Ministerpräsidenten der Länder verhandelt wird.

    Ein Entwurf dieses Vertrags, der bis zum Sommer reif sein soll für das Abnicken durch die Länderkammern, ist am Samstagabend dem Chaos Computer Club zugespielt worden. Der CCC veröffentlichte das Papier umgehend, vor allem wegen eines Absatzes darin. In dem heißt es, die Glücksspielaufsicht könne:

    "Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die verantwortliche Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 eingeschränkt. Hierdurch sind Telekommunikationsvorgänge im Sinne des § 88 Abs. 3 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes betroffen."

    Auch wenn der Absatz wohl noch durch die zuständige Verwaltung konkretisiert werden müsse, wie Benjamin Stöcker sagt, lasse sich doch aus ihm eindeutig die Möglichkeit ableiten, Netzsperren zu errichten. Stöcker ist Anwalt und Mitglied im Arbeitskreis Zensur, der sich seit einiger Zeit gegen Netzsperren einsetzt. Er liest aus dem Paragrafen die Aufforderung an Provider, bestimmte Seiten im Netz unerreichbar zu machen, im Zweifel mit Hilfe der "deep packet inspection", mit einem Blick auf die Inhalte des Netzes also.

    Dieser Entwurf datiert vom 3. Dezember 2010. Es könnte durchaus eine aktuellere Fassung des Entwurfs geben, doch sie ist nur den Verhandlungspartnern bekannt.

    Schon am Mittwoch vergangener Woche hatte die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt mitgeteilt, die Bundesländer hätten sich nun auf Eckpunkte zur Neuregelung des Glücksspiels geeinigt. Auf einer Sonderkonferenz hätten die Ministerpräsidenten demnach entschieden, dass private Anbieter von Sportwetten sieben bundesweite Konzessionen erhalten sollten. Keinen öffentlichen Kommentar gab es indes zu der Frage, wie man mit unerwünschten Angeboten im Netz umzugehen gedenke. Die Verhandlungen finden hinter verschlossenen Türen statt.

    Der AK Zensur forderte die Ministerpräsidenten der Länder zwar auf, "den Stand der Verhandlungen offenzulegen und die Zivilgesellschaft zu beteiligen." Eine Anfrage von ZEIT ONLINE an die zuständige Staatskanzlei Sachsen-Anhalt, ob dieser Passus noch Bestandteil der aktuellen Fassung sei, bejahte die zuständige Sprecherin. Der Absatz sei lediglich um den Anhang: "insbesondere Zugangsprovider und Registrare" erweitert worden.

    Es handele sich bei der aktuellen Fassung um den Referenten-Entwurf, der höchstwahrscheinlich im Umlaufverfahren noch Verbesserungen erführe, bevor dann vermutlich im Sommer die endgültige Fassung vorliegen werde.

    "Wir erleben hier einen weiteren Versuch, eine Zensurinfrastruktur in Deutschland aufzubauen. Diesmal kommt er unter dem Deckmäntelchen der Prävention von Glücksspielsucht. Wahrscheinlicher ist jedoch die Furcht vor Steuereinnahmeverlusten durch ausländische Glücksspielseiten“, sagt Stöcker. Dem freien Zugang zu Informationen im Netz werde erneut der Kampf angesagt. "Dabei dachten wir, die Politik hätte aus den Debakeln beim Jugendmedienschutzstaatsvertrag und dem Zugangserschwerungsgesetz gelernt.“

    Für Stöcker sind diese Versuche gleich bedeutend mit der Überwachung des Netzes in China: "Die geplanten Netzsperren kämen einer Maßnahme gleich, die vergleichbar in der analogen Welt nie durchsetzbar wäre", sagt der Rechtsexperte. "Mich würde ja auch niemand daran hindern, nach Österreich zu fahren und dort einen Wettschein auszufüllen", sagt er. Genauso wenig würde man der Telekom verbieten, einen Telefonanruf zu einem ausländischen Wettanbieter weiterzuleiten. Ob Post, Telefon, Straße oder Internet: Infrastrukturanbieter hätten sich nun einmal nicht für die Inhalte zu interessieren, die durch ihre Netze gingen.

    Hintergrund des aktuellen Gesetzesvorhabens ist die Kritik des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) am deutschen Glücksspiel-Monopol. Der EuGH hatte es in der derzeitigen Form in einem Urteil für unzulässig erklärt. Auch das Bundesverwaltungsgericht fordert, die Regeln für Glücksspiele klarer an der Prävention und an der Bekämpfung von Spielsucht auszurichten.

    Die Ministerpräsidenten wollen die Eckpunkte bei ihrer Konferenz am 9. Juni unterzeichnen. Die Länder haben ein großes Interesse daran, eine Novelle zu verabschieden, denn die jetzige Regelung läuft zum Ende des Jahres aus, und sie profitieren am meisten vom Glücksspiel. Laut dem Statistischen Bundesamt brachten Lotterien und Spielbanken den Ländern 2010 Einnahmen von 3,3 Milliarden Euro. Die künftige Regelung sieht unter anderem vor, dass die Sportwetten-Anbieter 16,66 Prozent des Spieleinsatzes an den Staat abgeben.

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    Im Casino erlaubt, im Internet verboten: Roulette: Der Glückspielstaatsvertrag sieht nach Informationen des Chaos Computer ClubsIm Casino erlaubt, im Internet verboten: Roulette: Der Glückspielstaatsvertrag sieht nach Informationen des Chaos Computer Clubs umstrittene Netzsperren vor.


    (zeit.de / handelsblatt.com)
  5. #4
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    Standard Aktivisten warnen

    Internet-Aktivisten warnen vor möglichen Netzsperren als Folge des geplanten Glücksspiel-Staatsvertrags. Sie befürchten den Ausbau der Zensur-Infrastruktur.

    Eine Passage des Gesetzentwurfs lasse die Möglichkeit zu, den Zugang zu einigen Glücksspiel-Angeboten im Netz zu kappen, warnten unter anderem der Chaos Computer Club (CCC) und der Internetrechts-Experte Udo Vetter am Montag. Die Bundesregierung hatte erst vor kurzem eine Absage an Netzsperren im Kampf gegen Kinderpornografie erteilt. Internet-Aktivisten liefen seit Jahren dagegen Sturm, mit dem Argument, dadurch werde eine Infrastruktur für Zensur geschaffen. Außerdem könnten Sperren relativ leicht umgangen werden.

    Die kritisierte Stelle in dem Entwurf von Anfang April (Paragraph 9) lautet wie folgt: "Die zuständige Behörde des jeweiligen Landes kann.. Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes, insbesondere Zugangsprovidern und Registraren, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Hierdurch sind Telekommunikationsvorgänge im Sinne des § 88 Abs. 3 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes betroffen."

    Für Vetter, der ein anerkannter Fachmann in Sachen Internet-Recht ist, folgt daraus: "Tritt diese Regelung in Kraft, erhalten Behörden erstmals in Deutschland die Möglichkeit, missliebige Seiten durch bloßen Anweisung an die Provider aus dem deutschen Internet verschwinden zu lassen" (mehr dazu).

    Entsprechend harsch fiel die Reaktion der Internet-Aktivisten aus. "Wir erleben hier einen weiteren Versuch, eine Zensur-Infrastruktur in Deutschland aufzubauen", kritisierte der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur). "Diesmal kommt er unter dem Deckmäntelchen der Prävention von Glücksspielsucht, wahrscheinlicher ist jedoch die Furcht vor Steuereinnahmeverlusten durch ausländische Glücksspielseiten."

    Lernresistenz in den Staatskanzleien

    Für die Piratenpartei kritisierte der politische Geschäftsführer Christopher Lauer, die Bundesländer hätten aus der bisherigen Kontroverse um Netzsperren nichts gelernt. "Dass die Netzsperren jetzt in dem Glücksspiel-Staatsvertrag realisiert werden sollen, nachdem die Bundesregierung die Idee aufgegeben hat, ist absurd." Auch CCC-Sprecher Dirk Engling beklagte eine "erstaunliche Lernresistenz" in den Staatskanzleien der Bundesländer.

    Die Bundesländer hatten sich vergangene Woche darauf verständigt, ab 2012 den Milliarden-Sportwettenmarkt unter strengen Auflagen für private Anbieter zu öffnen. Bis zu sieben Wettfirmen sollen bundesweit eine Lizenz erhalten, die vorerst aber nur fünf Jahre gilt. Beim staatlichen Lotto-Monopol ändert sich den Plänen zufolge nichts.

    Der aktuelle Glücksspiel-Staatsvertrag läuft Ende des Jahres aus. Der Vertrag muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs neu geschrieben werden. Danach ist ein staatliches Monopol nur zulässig, wenn es die Suchtgefahr bei allen Spielarten konsequent bekämpft. Für die Sportwetten gibt es derzeit keine einheitliche Regelung.

    Bis Anfang Juni wollen die Länder die Eckpunkte fertig ausarbeiten. Am 9. Juni könnte ein Vertrag unterschrieben werden, der anschließend von den Landesparlamenten beschlossen werden muss.

    (dpa/ajf)
  6. #5
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    Standard Warum die Politik Netzsperren liebt

    Nun also Internetfilter gegen Online-Glücksspiel - Politiker wollen wieder einmal ein Deutschland-Netz eingrenzen. Das Netz ist aber kein Medium wie Rundfunk oder Fernsehen, findet Sascha Lobo. Und deshalb muss die Politik den Kontrollverlust akzeptieren.

    Beim ersten Mal war es Wahlkampf. Beim zweiten Mal hätte es noch Zufall sein können. Beim dritten Mal muss man die Gründe für die Faszination suchen, die Netzsperren auf die Politik ausüben. Nach 2009 ( Zugangserschwerungsgesetz) und 2010 ( Jugendmedienstaatsvertrag) ist das offenbar zur jährlichen Tradition gewordene Netzsperren-Ritual der deutschen Politik 2011 im Glücksspielstaatsvertrag begründet. Die sachsen-anhaltinische Staatskanzlei hat einen mit den anderen Bundesländern abgesprochenen Vertragsentwurf aufgesetzt, der Netzsperren für Online-Wettanbieter vorsieht, die keine deutsche Lizenz haben - sondern zum Beispiel die eines anderen EU-Staats.

    Auf netzpolitisch interessierte Bürger wirkt das ungefähr, als würde die Deutsche Bahn im Sommer einen zweiten unterirdischen Bahnhof in Stuttgart ankündigen.

    Dieser leider überhaupt nicht beispiellose Vorgang lässt sich nur auf drei verschiedene Arten erklären:
    • Die Ministerpräsidenten haben in den letzten zwei Jahren ihre Informationen zu Netzangelegenheiten aus der Fachzeitschrift "Fisch & Fang" bezogen. Dieser Informationsmangel wäre leicht behebbar, aber leider ist dieses Szenario unwahrscheinlich, wenn auch nicht völlig ausgeschlossen.
    • Die Staatskanzleien kennen die Diskussionen um die Netzsperren, die bis heute größte deutsche, netzpolitische Bürgerbeteiligung überhaupt, aber sie ist ihnen irgendwie egal. Das wäre schlecht, aber immerhin von begrenzter Überraschungsintensität und mit hohem medialen Diskussionsdruck behandelbar.
    • Leider muss man die bitterste, dritte Variante als die wahrscheinlichste ansehen: dass Netzsperren in der Politik ihren fest verankerten Platz gefunden haben, als gedankliches Konzept und damit als untote, potentielle Standard-Gesetzesvorlage.
    Die politische Elite will Medien kontrollieren

    Das ständig wiederkehrende Netzsperrengetöse wäre für sich genommen schon unangenehm genug. Wirklich gefährlich für die digitale Gesellschaft ist aber der politpsychologische Hintergrund: Die Pläne für Netzsperren sind hilfloser Ausdruck und zugleich Vorbote eines erbitterten Kampfs gegen den Kontrollverlust mit bedrohlichen Kollateralschäden. Die noch herrschende Politik des 20. Jahrhunderts kann und will nicht akzeptieren, dass mit der digitalen Vernetzung automatisch ein erheblicher Kontrollverlust für sie einhergeht.

    Selbst für die in allen Parteien vorhandenen, digital-progressiven Köpfe ist das Internet nicht der Ort, wo die digitale Gesellschaft sich formiert, sondern in erster Linie ein Medium wie Rundfunk oder Fernsehen. Und in den Köpfen der politischen Eliten aller großen Parteien ist der Wunsch, Medien zu kontrollieren, historisch tief verankert. Vor dem breiten Erfolg des Internets war in den 80er Jahren die letzte, große Medienrevolution die Einführung des Privatfernsehens. Damals hat sich bei vielen heute Mächtigen das Verständnis herausgebildet, wie mit neuen Medienformen umzugehen sei.

    Netzpolitische Mischung aus Stehaufmännchen und Zombie

    Trotz unterstellter Kenntnis des Grundgesetz-Artikels fünf - ("Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.") - konnte Edmund Stoiber 1987 mit allergrößter Selbstverständlichkeit an Franz Josef Strauß folgende Zeilen schreiben:

    "Unsere Politik bezüglich RTL-plus war immer darauf ausgerichtet, eine Anbindung von RTL an das konservative Lager zu sichern beziehungsweise ein Abgleiten nach links zu verhindern".

    Und natürlich galt dieser Hang der Kontrollierbarkeit der Medien nicht nur für die CDU/CSU, sondern mindestens ebenso für die SPD. Peter Glotz war in einem Interview zum Privatfernsehen im SPIEGEL von 1981 sogar noch unsicher, "ob irgendwann in der Zukunft die Meinungsvielfalt auch anders als durch das öffentlich-rechtliche System gewährleistet werden kann". Will sagen: Nur durch politische Kontrolle kann so ein neues Medium seinen Zweck erfüllen, egal ob privat oder öffentlich-rechtlich.

    In diesen medienhistorisch interessanten Haltungen wurzelt die heutige Medienpolitik und damit auch Netzpolitik. Sie ist für das Internet so tauglich wie die damaligen Geräte. Das Problem der Netzsperren, dieser netzpolitischen Mischung aus Stehaufmännchen und Zombie, wird immer und immer wiederkehren, weil in der Sichtweise der ausschlaggebenden Köpfe nach dem Privatfernsehen nun eben das Internet neu eingeführt worden ist. Und das muss man auch in allen Facetten kontrollieren können, ganz unabhängig von den Preisverleihungsreden, in denen man die Kraft der Presse- und Meinungsfreiheit des Internet in anderen Teilen der Welt feiert.

    Den Kontrollverlust akzeptieren

    Man muss zugestehen, dass die gewisse Unkontrollierbarkeit des dezentralen Netzes für Leute, deren Beruf die Ausübung von Kontrolle ist, eine harte Sache sein mag. Aber wenn über wahlkampftaktische Manöver hinaus ein politisches Verständnis für das Internet geschaffen werden soll, auf dessen Basis sinnvolle Gesetzgebung überhaupt erst möglich ist - dann ist gleich der erste Schritt der härteste: das Akzeptieren des Kontrollverlusts in vielen, vielen Bereichen. Sonst werden in den nächsten Jahren politische Kämpfe gegen den Kontrollverlust im Netz ausgetragen werden, gegen die die guten, alten Netzsperren wie neunjährige Schülerlotsen im Datenverkehr aussehen.

    Für Deutschland und die EU ist eine netzpolitische Abkehr von der kontrollfixierten Politik notwendig. Es gilt nicht, sich immer neue Begrenzungen des Internets auszudenken, sondern die gesellschaftlichen Freiräume der digitalen Vernetzung zu erhalten und noch auszubauen. Was nicht heißt, dass im Netz keine Gesetze zu gelten haben, sondern dass man sie wegen des Kontrollverlusts anders anlegen und durchsetzen muss als Gesetze für Fernsehen und Verlage. Und das positiv gestaltende Primat der Politik ist in nächster Zeit dringend gefragt, denn Lobbyinteressen und verwirrter EU-Aktionismus bedrohen das Internet substantiell. Dagegen kann nur eine aufgeklärte, digitalgesellschaftliche Politik bestehen.

    Die Kontrollwütigen mit ihren vom Sperrwunsch zerfurchten Gesichtern ärgern sich vermutlich jeden Tag, dass es kein Nationalnetz gibt, das der Bundesgesetzgebung vollständig unterworfen ist. Aber der Schlüssel zu einer einigermaßen verantwortungsvollen digitalen Gesellschaft ist nicht, die Illusion der politischen Kontrolle mit missbrauchbaren technischen Mitteln aufrecht zu erhalten. Sondern die Einsicht, dass der politische Kontrollverlust auch eine Kontrollverschiebung ist - hin zu denen, die in der Demokratie sowieso schon die Macht haben. Zumindest dem Wort nach.

    (S.P.O.N. - spiegel.de)
  7. #6
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    Standard EU-Ebene: Netzsperren über Glücksspielstaatsvertrag rücken näher

    Ein von 15 Bundesländern beschlossener Entwurf für einen Glücksspielstaatsvertrag ist offiziell der EU vorgelegt worden. Darin sind Internetsperren vorgesehen. Nur Schleswig-Holstein ist dagegen.

    Die deutschen Ministerpräsidenten haben den Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages offiziell bei der Europäischen Kommission eingereicht. In den zu der Regelung gehörenden Dokumenten ist die umstrittene Passage für die Errichtung von Internetsperren enthalten, berichtet das Law Blog.

    Die schon am 11. April 2011 in ähnlicher Form vom Chaos Computer Club (CCC) veröffentlichte Passage lautet: "Die zuständige Behörde des jeweiligen Landes kann [...] insbesondere Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes, insbesondere Zugangsprovidern und Registraren, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote, die Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses wird insoweit eingeschränkt."

    Führend betreibt das von CDU und SPD gemeinsam regierte Bundesland Sachsen-Anhalt den Glücksspielstaatsvertrag. Das Bundesland Schleswig-Holstein, regiert von einer schwarz-gelben Koalition, ist ausdrücklich gegen Internetsperren und hat einen eigenen Entwurf vorgelegt.

    Schleswig-Holsteins FDP-Landtagsfraktionschef Wolfgang Kubicki und der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp, erklärten: "Der von 15 Ländern beschlossene Entwurf für einen Glücksspielstaatsvertrag enthält einige gravierende Fehler." Dass Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) dem nicht zugestimmt habe, sei richtig gewesen. "Wer den vorliegenden Entwurf unterstützt, bereitet den Weg für Internetsperren. Mit dem Entwurf unseres eigenen Glücksspielgesetzes gehen wir einen anderen, deutlich sinnvolleren Weg. Indem die Anbieter Konzessionen erwerben, können sie durch eigene Werbemaßnahmen die nicht konzessionierten Anbieter verdrängen und den Graumarkt austrocknen. Netzsperren sind nicht vorgesehen xund auch nicht notwendig."

    Der Glücksspielstaatsvertrag, auf den sich die anderen 15 Länder geeinigt haben, werde faktisch die Anbieter aus Deutschland fernhalten, da dieser erhebliche Hürden aufbaut, so Kubicki. "Die Konzessionsabgaben sind deutlich höher als im Ausland, die Zahl der Konzessionäre beschränkt, was EU-rechtlich kaum haltbar sein dürfte. Da die Anbieter wegen dieser hohen Hürden kein Interesse daran haben, in Deutschland Konzessionen zu beantragen, sollen diese bewusst mit Netzsperren belegt werden."

    Die EU hat jetzt drei Monate Zeit, um den Staatsvertrag zu prüfen. Sachsen-Anhalt will, dass die Ministerpräsidentenkonferenz den Entwurf am 9. Juni 2011 unterzeichnet.

    Auf EU-Ebene wird auch nachdrücklich die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gefordert. Wie der Spiegel berichtet, verlange die EU-Kommission von der Bundesregierung "schnellstmöglich" ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Andernfalls drohe sie mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Die massenhafte Überwachung sei "ein wertvolles Instrument" und "integraler Bestandteil" der Arbeit europäischer Strafverfolgungsbehörden.

    (asa)
  8. #7
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    Standard Netzsperren durch die Hintertür?

    Gerade noch glaubte man, das Thema "Netzsperren" sei vom Tisch. Nun aber ist der Entwurf des neuen Glücksspiel-Staatsvertrages publik geworden. Er sieht noch weiter reichende Sperrmöglichkeiten vor, als sie gegen Kinderpornographie geplant waren. Ansgar Koreng über rein fiskalische Interessen und eine mögliche Totalüberwachung des Datenverkehrs.

    Beim Instrument der Netzsperren scheint es sich um eine juristische Hydra zu handeln: Schlägt man ihr einen Kopf ab, wachsen zwei neue nach. Gerade noch feierte die Netzcommunity die bereits beschlossene Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes (ZugErschwG), da tauchen mit dem Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV-E) bereits neue Vorschläge zur Einführung dieses umstrittenen Instruments auf.

    Nur auf den ersten Blick kann sich der Normalnutzer damit beruhigen, dass die Netzsperren auf dem Glücksspielsektor wieder auftauchen, zu dem nur ein relativ geringer Anteil der Bevölkerung überhaupt Kontakt haben dürfte.
    Wenn aber Internet-Provider feststellen müssen, ob möglicherweise einer der Teilnehmer einer Kommunikation ein illegales Glücksspielangebot besuchen möchte, müssen sie zukünftig jeglichen Datenverkehr ihrer Kunden mithören. Geplant ist nicht weniger als eine permanente, allumfassende Überwachung des gesamten Datenverkehrs.

    EuGH: Rein fiskalische Interessen rechtfertigen das Monopol nicht

    Zu dieser Entwicklung konnte es kommen, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 8. September 2010 (Az. C-409/06) das staatliche deutsche Glücksspielmonopol in seiner bis dahin geltenden Fassung für europarechtswidrig erklärt hatte.

    Zwar dürfe, so die Luxemburger Richter, ein Mitgliedstaat zum Schutz vor Spielsucht das Glücksspiel monopolisieren. Voraussetzung sei aber, dass dieses Monopol auch genutzt werde, um das Glücksspiel einzuschränken und in geordnete Bahnen zu lenken. In Deutschland hingegen werde es durch den Staat eher gefördert als eingedämmt.

    Relativ unverblümt warfen die Europarichter den deutschen Bundesländern vor, es gehe ihnen bei ihrem Glücksspielmonopol mehr um die eigenen Einnahmen als um den Schutz vor den negativen Folgen des Glücksspiels. Letztlich urteilte der Gerichtshof, dass rein fiskalische Interessen ein staatliches Glücksspielmonopol nicht rechtfertigen.

    Der Entwurf eines neuen Glücksspiel-Staatsvertrages

    Die deutsche Politik zog aus dem Urteil nicht etwa die Konsequenz, das Glücksspielrecht zu liberalisieren, sondern begab sich auf den umgekehrten Weg. Besonders im glücksspielrechtlich zunehmend bedeutsamen Bereich des Internets planen die Länder tiefe Eingriffe in die Kommunikationsfreiheit.

    So gibt § 9 Abs. 1 Nr. 5 GlüStV-E den zuständigen Aufsichtsbehörden die Befugnis, Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes die Mitwirkung am Zugang zu unerlaubten Glücksspielangeboten zu untersagen. Mit Diensteanbietern meint der Staatsvertrag die Access-Provider, die den Endverbrauchern den Zugang zum Internet vermitteln.

    Sie bilden das natürliche Nadelöhr in der Kommunikation zwischen Nutzer und Anbieter, was es für den Staat interessant macht, sie als Hilfspolizisten zu verpflichten. Auch nach dem ZugErschwG sollten sie deshalb als Gatekeeper den Zugang zu illegalen Inhalten erschweren.

    Schwerwiegende Eingriffe in die Kommunikationsfreiheit

    Sowohl das ZugErschwG als auch der geltende Rundfunkstaatsvertrag (RStV) sehen bereits Möglichkeiten vor, um den Abruf illegaler Inhalte zu verhindern. Dennoch geht der geplante GlüStV neue Wege. In seinem bereits zitierten § 9 Abs. 1 Nr. 5 heißt es, das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) werde eingeschränkt. Diese Regelung ist wegen des verfassungsrechtlichen Zitiergebotes (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz) erforderlich und ermöglicht sehr weitgehende Eingriffe in die Internet-Kommunikation.

    Denn es besteht Einigkeit darüber, dass Sperrverfügungen auf Grundlage des RStV und des ZugErschwG derzeit nur solche Eingriffe erlauben, die ohne Kenntnis von den Inhalten der Kommunikation stattfinden können. Zulässig ist lediglich die Kontrolle der sogenannten Verkehrsdaten, also von Start und Ziel eines Kommunikationsvorgangs. Die bisherigen Anläufe zur Einführung von Sperren waren deshalb auch relativ oberflächlich und konnten den Zugang nur "erschweren", aber eben nicht völlig verhindern. Im Internet kursierten bereits massenhaft Anleitungen zur Umgehung der Sperrungen.

    Das könnte sich mit dem neuen GlüStV ändern. Denn nun können auch Sperrmethoden legalisiert werden, die eine Kenntnisnahme von Inhaltsdaten erfordern wie beispielsweise die besonders gefürchtete "Deep Packet Inspection" (DPI) oder auch der Einsatz so genannter transparenter Proxy-Server. Das ermöglicht es den Internet-Providern, auf der Suche nach illegalem Glücksspiel die Inhalte der Nutzer-Kommunikation mitzuhören. Von jedermann und zu jeder Zeit.

    Verfassungsrechtlich fragwürdig

    Ob ein solcher Eingriff, abseits aller sonstigen Bedenken, noch verhältnismäßig sein kann, ist mehr als fraglich. Immerhin ging es beim ZugErschwG noch um den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Missbrauchsopfer.

    Beim Glücksspielmonopol hingegen geht es, was sogar dem EuGH schon offensichtlich erschien, im Wesentlichen um rein fiskalische Interessen. Diese dürften sich bei der erforderlichen Abwägung kaum als legitimes Ziel für derart weit reichende Grundrechtseingriffe darstellen.

    Was die Länder hier planen, übertrifft die bisherigen Albträume der Netzgemeinde bei weitem. So gründlich wie sein Glücksspielmonopol wollte der Staat noch nicht einmal die Würde missbrauchter Kinder schützen. Sollte in breiteren Kreisen publik werden, was hier in Hinterzimmern ausgearbeitet wird, könnte uns noch ein heißer Sommer bevorstehen.

    Dr. Ansgar Koreng hat seine Dissertation zum Thema "Zensur im Internet" verfasst. Er ist derzeit Rechtsreferendar bei JBB Rechtsanwälte in Berlin.

    (lto.de)
  9. #8
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    Standard Deutscher Markt für Tipp24 wieder offen

    Der Hamburger Online-Lotto-Anbieter jubelt: Sachsen-Anhalt hat seinen Widerstand gegen die Legalisierung von Lotto übers Internet aufgegeben. Künftig kann Tipp24 in Deutschland wieder durchstarten, die Aktie schießt nach oben.

    Der Titel legt am Mittwoch über fünf Prozent zu und ist größter Gewinner im SDax. Mit 35 Euro erreicht die Aktie von Tipp24 ein neues Rekordhoch. In den letzten eineinhalb Wochen hat das Papier des Glückspielanbieters über zehn Prozent zugelegt.

    Sachsen-Anhalt zieht Berufungen zurück

    Die Anleger feiern den Sieg von Tipp24. Das Land Sachsen-Anhalt hat seine Berufungen gegen Grundsatzurteile des Verwaltungsgerichts Halle in Sachen Lotto zurückgezogen. Das dortige Gericht hatte ebenso wie der Europäische Gerichtshof die im deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag verankerten Verbote von Lotto im Internet für unanwendbar erklärt. Sie verwarfen das Glücksspielmonopol.

    In Zukunft kann Tipp24 also wieder Online-Wetten in Deutschland anbieten. Vor zwei Jahren hatte das Unternehmen wegen der verschärften Gesetze sein Deutschlandgeschäft weitgehend eingestellt und war ins Ausland ausgewichen. Dort wird inzwischen fast der gesamte Umsatz erwirtschaftet.

    Bereit für das große Comeback

    Das wird sich nun bald wieder ändern. Seit Monaten arbeiten die Hamburger am Comeback in ihrem Heimatmarkt. "Tipp24 ist bestens für die baldige Rückkehr auf den deutschen Markt vorbereitet", erklärte im Mai Vorstand Hans Cornehl.

    Noch sind allerdings die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht endgültig geklärt. Die Bundesländer beraten seit einiger Zeit über einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag, der die Geschäfte von Tipp24 und Sportwettenanbieter wie Bwin regeln soll.

    (boerse.ard.de)
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    Standard Chefs der Staatskanzleien empfehlen Verzicht auf Netzsperren

    Aus dem Haupt- und Medienausschusses des Landtags NRW gibt es erfreuliche Neuigkeiten zum Glücksspielstaatsvertrag. Konkret stand in der heutigen Ausschusssitzung neben einem Antrag der FDP-Fraktion zum Verzicht auf Netzsperren (PDF) auch ein Sachstandsbericht der Landesregierung (PDF) auf der Tagesordnung.

    Spannend ist vor allem der Sachstandsbericht "Zukunftsperspektiven des Lotteriemonopols / Glücksspielstaatsvertrag" der Landesregierung. Er fasst im Wesentlichen die Empfehlungen der CdS-Arbeitsgruppe “Glücksspielstaatvertrag” (CdS steht für "Chefs der Staatskanzleien") für die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zusammen (MPK).

    Und die sind – zumindest mit Blick auf die durch den derzeit noch aktuellen Entwurf des GlüStV drohenden – Netzsperren durchaus erfreulich:

    Die von der MPK in Bezug genommenen Empfehlungen der CdS-Arbeitsgruppe berücksichtigen einige wesentliche Resultate der parallel zum Notifizierungsverfahren durchgeführten Anhörung, die ungeachtet dessen zur Zeit noch weiter ausgewertet wird. Zu den bereits jetzt empfohlenen Änderungen zählen die [...] Streichung der sog. Netzsperren als Mittel zur Bekämpfung illegaler Online-Angebote, [...]
    D.h. die umstrittene Klausel § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 dürfte damit Geschichte sein und wird ihren Weg wohl nicht in die endgültige Entwurfsfassung des Staatsvertrags finden. Weitere Änderungen, u.a. was die Zahl der Lizenzen für Glücksspielanbieter betrifft, dürften anstehen, wenn in den nächsten Tagen die Stellungnahme der EU-Kommission vorliegt:

    Die Beratungen zur Umsetzung dieser Empfehlungen und zur Erledigung der erteilten Prüf- und Arbeitsaufträge sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass das Resultat dieser Beratungen, wie auch eine etwaige Stellungnahme der EU-Kommission im Notifizierungsverfahren Grundlage weiterer Gespräche im Länderkreis sein wird, die voraussichtlich im September bzw. Oktober stattfinden werden.
    (netzpolitik.org)
  11. #10
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    Standard Stadelmaier: Glücksspiel-Staatsvertrag steht bis Jahresende

    Mainz - Der reformierte Glücksspiel-Staatsvertrag der Länder wird nach Einschätzung der rheinland-pfälzischen Landesregierung rechtzeitig bis zum Jahresende unter Dach und Fach sein. Die Unterzeichnung durch die Länderchefs sei für den 16. Dezember anvisiert, sagte der Chef der Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, am Montag vor dem Haushaltsausschuss des Mainzer Landtags. Bis Ostern 2012 könne der Vertrag dann durch die Länder ratifiziert werden.

    Die Europäische Kommission hatte Mitte Juli in einem Brief Bedenken gegen den Entwurf geäußert. Deutschland hat bis 18. August Zeit, die auf dem Tisch liegenden Vorschläge zu überarbeiten.

    Zum Dissens zwischen Schleswig-Holstein und den übrigen 15 Bundesländern sagte Stadelmaier: "Wir wollen, dass Schleswig-Holstein mit an Bord geht, aber nicht um jeden Preis." Notfalls müsse der neue Staatsvertrag von den 15 Ländern ratifiziert werden. Die schwarz-gelbe Regierung in Kiel drängt auf eine komplette Liberalisierung des Sportwettenmarktes.

    Der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag läuft zum Jahresende aus und muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs neu geregelt werden. Der Entwurf des neues Vertrages sieht vor, den milliardenschweren Sportwettenmarkt für private Anbieter zu öffnen. Nach dem Beschluss von 15 Ländern vom April sollen ab 2012 zeitlich befristet sieben bundesweite Lizenzen vergeben werden.

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im September des vergangenen Jahres die Praxis des deutschen Sportwetten-Monopols für unzulässig erklärt. Das Monopol sei eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs in der EU und wäre nur gerechtfertigt, wenn es konsequent die Gefahren des Glücksspiels bekämpfe. Dies sei in Deutschland aber nicht der Fall, erklärte der EuGH damals.

    (dapd)

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