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Spielhöllen werden ausgebremst

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    Spielhöllen werden ausgebremst

    6 Kommentar(e) von Harvey, veröffentlicht am 25.03.2011 18:55
    Spielsüchtige und Jugendliche sollen keinen Zutritt haben, sagt Innenminister Boris Rhein und kündigt Beschränkungen an. Ein Gesetz hat er aber noch nicht vorgelegt.

    Spielhallen müssen künftig kontrollieren, wer Geld in ihre Automaten wirft. Jugendliche und Spielsüchtige dürfen dann nicht mehr rein. Das hat der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) am Donnerstag in Wiesbaden angekündigt.

    Spielsüchtige sollten auf die gleiche Weise gesperrt werden, wie es für sie heute schon in Spielcasinos der Fall sei. Spielhallen-Betreiber müssten überprüfen, ob ihre Kunden auf der Liste stünden. Außerdem müssen die Spieler sich als Erwachsene ausweisen.

    Zudem will die Landesregierung die Ausbreitung der Spielhöllen bremsen, die derzeit in vielen hessischen Städten "wie Pilze aus dem Boden" schössen. Dafür soll die Vorschrift über einen Mindestabstand zwischen Spielhallen sorgen. Ob jeweils 500 oder 1000 Meter zwischen den Läden liegen müsse, sei noch nicht entschieden, sagte Minister Rhein.

    Eingeschränkt werden sollen außerdem die Öffnungszeiten. In Zukunft dürfen die Spielhallen immerhin noch 18 Stunden pro Tag offen sein. An Sonn- und Feiertagen soll es weitergehende Einschränkungen geben.

    Mit den Regelungen will die Regierung den Kommunen die Möglichkeit an die Hand geben, den Betrieb von Spielhallen einzuschränken. An vielen Orten gebe es Proteste von Bürgern, die sich belästigt und bedroht fühlten. Tatsächlich beobachte die Polizei eine Zunahme von Drogen- und anderen Straftaten im Umfeld von Spielhallen, sagte Rhein.

    Der Minister fügte hinzu, CDU und FDP seien sich in weiten Teilen einig. Rhein hatte jedoch keinen Entwurf für ein Gesetz mitgebracht, wie es noch in der Einladung zur Pressekonferenz geheißen hatte.

    Der Innenminister erläuterte, bevor er ein hessisches Spielhallengesetz vorlege, wolle er die Beratungen über den Glücksspiel-Staatsvertrag zwischen den Bundesländern im April abwarten. Nur wenn hier keine gemeinsame Lösung gefunden werde, sei eine Regelung für das Land nötig. Die werde er dann "umgehend" erarbeiten.

    Der FDP-Innenpolitiker Wolfgang Greilich lobte, man müsse "diejenigen Anbieter im Auge behalten, die mit einem ausufernden Betrieb die Sicherheit der Städte gefährden".

    Grundsätzliche Zustimmung äußerten auch SPD und Grüne. "Es ist hinlänglich bekannt, dass hessische Gemeinden mit immer weiter ansteigenden Zahlen von Spielhallen zu kämpfen haben", sagte der Grünen-Abgeordnete Jürgen Frömmrich. "Zunehmenden Handlungsbedarf" sieht auch der SPD-Politiker Günter Rudolph.

    Die Oppositionellen mokierten sich aber darüber, dass Rhein entgegen der Ankündigung noch nichts Konkretes vorzulegen habe. Er werde "immer mehr zum Ankündigungsminister", sagte SPD-Mann Rudolph. Der Grüne Frömmrich konstatierte "bloßes Wahlkampfgetöse statt konkreter Problemlösungen".

    Rasant gestiegen ist die Zahl der Spielhallen in den vergangenen Jahren.

    486 Spielhallen gibt es allein in 155 hessischen Kommunen, die vom Arbeitskreis gegen Spielsucht abgefragt wurden. Vier Jahre vorher waren es nur 400 Lokale gewesen. Das ist ein Plus von 21,5 Prozent.

    Die Zahl der Automaten hat noch schneller zugenommen. Sie stieg von 4819 Geräten (2006) auf 7734 im Jahr 2010. Das ist ein Zuwachs um 60,5 Prozent.


    (fr-online.de)

  2. Kommentare insgesamt: 6

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  3. #2
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    Standard Gesetz zu Mehrfachspielhallen im Eiltempo

    Bremen - Mit einem zügigen Gesetzgebungsverfahren soll die Bremische Bürgerschaft jetzt die rechtlichen Grundlagen schaffen, so genannte Mehrfachspielhallen zu verhindern. Eine Achtfachspielhalle ist derzeit am Sander Center in Oslebshausen geplant, die Bauanträge liegen bereits vor, eine Lizenz für den Betrieb ist nach Angaben des Innenressorts aber noch nicht beantragt.

    Zwölf Spielgeräte pro Spielhalle - das ist alles, was die Bundes-Spielverordnung erlaubt. Um diese Begrenzung zu umgehen und größere Spielhallen einzurichten, nutzen Betreiber nun bundesweit eine Regelungslücke: Sie gehen dazu über, mehrere formal eigenständige Automatenhallen unter einem Dach zu unterhalten, oft mit einem gemeinsamen Kundentresen. Eine Vierfachspielhalle mit 48 Geräten hat Bremen bereits, nun soll an der Schragestraße bei Sander eine Achtfachspielhalle mit 96 Automaten entstehen - das sind fast so viele wie in der staatlich konzessionierten Spielbank "Casino Bremen" an der Schlachte.

    Von einem "wundersamen Umgang mit rechtlichen Regeln" hatte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) in diesem Zusammenhang gesprochen. Offenbar versuche der Investor, rechtliche Beschränkungen zu umgehen. "Aus meiner Sicht ist das rechtsmissbräuchlich." Gemeinsam mit den Grünen will die Fraktion der SPD nun ein Gesetz in die Bürgerschaft einbringen, das diese Regelungslücke schließen soll. Als zweites Bundesland (nach Berlin) hätte Bremen damit ein Landesspielhallengesetz.

    SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe will das neue Gesetz am Montag durch seine Fraktion bestätigen lassen und Ende des Monats in erster Lesung in die Bürgerschaft einbringen. Im Entwurf liegt es seit gestern vor, maßgeblich beteiligt waren die Ressorts Inneres, Wirtschaft und Justiz. "Wir wollen eine gesetzliche Regelung schaffen, um die Ausbreitung solcher Hallen zu unterbinden."

    Ein bisschen sei das auch ein "Wettlauf gegen die Zeit", sagte der Spitzenpolitiker. Die Spielhallenbetreiber versuchten derzeit nämlich, die Monate zu nutzen, bis die Länder einen gemeinsamen Glücksspiel-Staatsvertrag verhandelt haben. Diese Verhandlungen verliefen aber schleppend, die Länder mit FDP-Regierungsbeteiligung wollten mehr Freiräume für Betreiber. Daher lege Bremen nun ein Landesgesetz vor.

    "BremSpielhG", Bremisches Spielhallengesetz, heißt das Paragrafenwerk, das verhindern soll, dass der Spielsucht immer weiter Vorschub geleistet wird. Es knüpft an die derzeitigen Bundesregelungen an, fügt aber noch einige Einschränkungen hinzu.

    Die Einrichtung einer Spielhalle wird nach Paragraf 2 zukünftig nicht mehr erlaubt, wenn in 250 Metern Luftlinie bereits eine weitere betrieben wird. Keine Erlaubnis gibt es zudem, wenn "eine Spielhalle in baulichem Verbund mit einer oder mehreren weiteren Spielhallen steht, insbesondere in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex untergebracht wird".

    Auf bestehende Hallen wird das Gesetz nicht angewendet, diese können weiter nach altem Recht betrieben werden. Alle künftigen Hallen werden die neuen Bedingungen aber erfüllen müssen, ist man im Innenressort überzeugt. Maßgeblich sei "die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erlaubnis", sagte Sprecher Rainer Gausepohl. Das alte Recht wird wohl nicht mehr angewendet, selbst wenn ein Betreiber jetzt noch schnell einen Antrag stellen sollte.

    Künftig sollen die Betreiber auch zum Spielerschutz verpflichtet werden. Sie müssen Spieler zu "verantwortungsbewusstem Spiel" anhalten und der Spielsucht vorbeugen. Das Personal muss geschult werden, krankhaftes Spielverhalten zu erkennen, Spielersperrlisten müssen geführt und angewendet werden. Außerdem muss der Betreiber auf Suchtrisiken und Gewinnchancen ausdrücklich hinweisen. "Ich begrüße diese Initiative der Fraktion", sagte Innensenator Mäurer. "Sie trägt dazu bei, schnell Rechtssicherheit in dieser Angelegenheit herzustellen."

    Björn Tschöpe betonte, das Spielhallengesetz sei auch notwendig, um das Wettmonopol des Staates zu sichern. Es ist umstritten bei Lotto und Sportwetten. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) ist das Monopol zwar zulässig, um die Spielsucht einzudämmen. Es müssten aber alle Formen des Glücksspiels gleich behandelt werden. Pferdewetten und das Automatenglücksspiel seien in Deutschland aber weniger reglementiert als Lotto und Sportwetten.

    "Unsere Aufgabe besteht jetzt darin, eine vergleichbare Grundlage für alle Spielarten zu schaffen", sagte Tschöpe. Das Monopol lasse sich nicht rechtfertigen, wenn der Staat privatrechtlich veranstaltete Glücksspiele auf anderen Ebenen duldet oder erleichtert. Bremen, so die Sorge im Innenressort, könnte zudem seine Prozesse gegen illegale Internetwetten verlieren, wenn die Stadt private Großspielhallen genehmigen würde.

    Das Spiel an Automaten gilt als besonders kritisch für Spielsüchtige. Nach einer Befragung des Bundesministeriums für Wirtschaft spielt fast jeder zweite in solchen Hallen krankhaft oder hat ein problematisches Spielverhalten. Jeder Fünfte verspiele alles verfügbare Geld oder verschaffe sich zusätzlich Geld zum Spielen.

    (weser-kurier.de)
  4. #3
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    Standard Gesetz bedroht Tausende Spielhallen

    Hagen - Die Bundesländer planen, den Glücksspielstaatsvertrag zu überarbeiten. Darin soll die Ausbreitung von Spielhallen und Spielautomaten drastisch eingeschränkt werden. Die Automaten-Branche wehrt sich. Es geht um Millionen-Umsätze.

    Spielhallen in Innenstädten sind keine Schmuckstücke. Sie sind, wie sie sind. Seelenlos. Kommunen verdienen am Betrieb mit. Und Hausbesitzer freuen sich über zahlungskräftige Mieter. Mit dem Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags der Bundesländer müssen sich Städte und Gemeinden auseinandersetzen. Tausende Spielhallen stehen in naher Zukunft vor der Schließung.

    Der erste Aufschrei kommt aus Espelkamp in Ostwestfalen von Paul Gauselmann. Der Marktführer privater Spielhallen und Präsident des Verbandes der Automatenindustrie, kann nicht glauben, was die Novelle beinhaltet. "Diesen Angriff auf unsere Existenz können wir nicht hinnehmen", sagt der 76-Jährige: "Wir werden um jedes Unternehmen und um jeden Arbeitsplatz mit allen uns zustehenden Mitteln kämpfen."

    Seine Befürchtung: Nach einer kurzen Übergangszeit stehen 10.000 Spielhallen-Konzessionen ohne Erlaubnis da und müssen geschlossen werden. "Von zur Zeit rund 130.000 Geld-Gewinn-Spiel-Geräten in gewerblich betriebenen Spielstätten werden, wenn überhaupt, nur rund ein Drittel übrig bleiben."

    Gauselmann hat den Verdacht, dass Macht zu Lasten einer Branche missbraucht werde, um für die staatlichen Glücksspielangebote verlorenes Terrain zurück zu gewinnen: "Erst wenn es zu spät ist, werden die Gemeinden feststellen, dass ihnen ein großer Teil der über 1,5 Milliarden Euro Steuern und sonstiger Abgaben verloren gehen." Zweifelsohne.

    Die Städte müssen sich in Folge der neuen Gesetzgebung Gedanken über den Umgang mit der Ansiedlung und dem Betrieb der Spielhallen machen.

    16,3 Millionen Euro verzockt - alleine im Hochsauerlandkreis

    Wer die Zahlen der Landesfachstelle Glücksspielsucht in Herford liest, ahnt die Dimension des Geschäfts. Allein im Hochsauerlandkreis gibt es 43 Spielhallen, 64 Konzessionen, 689 Automaten in Spielhallen und 205 in Gaststätten. Die Spieler haben dort im vergangenen Jahr 16 397 875,00 Millionen Euro verzockt. Gezockt wird überall. Im Märkischen Kreis warten 77 Spielhallen mit 1074 Automaten. In den Gaststätten sind es 525, und die Zahl der Konzessionen beträgt 107. Verloren haben die Spieler 2010 dort eine stattliche Summe: 27 065 749,00 Millionen.

    Im Kreis Siegen-Wittgenstein fallen die Verluste mangels Angebots nicht so hoch aus. Hier gehen die Frauen und Männer mit 11 890 395,00 Millionen weniger nach Hause. Registriert sind 32 Spielhallen. Um eine Zahl herauszugreifen: In Bad Berleburg kommen die Zocker auf einen Verlust von 527 274 Euro, in Siegen sind es mehr als 7 Millionen Euro.

    Der Kreis Olpe darf nicht fehlen. Auch hier klingelt es in der Welt der Automaten reichlich. Die Statistik weist 4 476 919,00 Millionen Verlust aus. Nicht überall sind die Stadtväter in Südwestfalen daran interessiert, Brutstätten der Spielsucht auszubremsen. In Brilon gibt es drei Spielhallen, die vierte entsteht und für die fünfte gibt es eine Anfrage.

    Menden will weitere Spielhallen verhindern

    Anders gehen die Verantwortlichen in Menden damit um. Hier arbeiten die Gremien daran, die Bebauungspläne so zu verändern, dass eine weitere Verbreitung von Spielhallen und Wettbüros verhindert wird. In der Innenstadt sind so Vorhaben abgewehrt worden.

    Ähnlich macht es Arnsberg, um die Verschandelung der Altstadt zu vermeiden. Mit Hilfe einer Änderung des Bebauungsplans haben die Verantwortlichen Vergnügungsstätten dieser Art intelligent aus der Altstadt verbannt. In Hagen kümmert sich ein Arbeitskreis um die Steuerungsmöglichkeiten des Glücksspielbetriebs.

    Angesichts der stetigen Zunahme der Spielsüchtigen in NRW ist Birgit Ottensmeier von der Landesfachstelle Glücksspielsucht froh über die geplanten Auflagen der Länder: "Es darf nicht sein, dass jemand an einem sogenannten Unterhaltungsautomaten sein ganzes Monatsgehalt verspielen kann."

    (derwesten.de)
  5. #4
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    Standard Spielhallen dürfen nicht mehr als 12 Automaten haben

    In deutschen Spielhallen könnten bald rund 100.000 Automaten weniger stehen. Auch den Begriff "Casino" wollen die Bundesländer verbieten.

    Die Bundesländer wollen einem Pressebericht zufolge die Zahl der Spielhallen deutlich reduzieren. Die Ministerpräsidenten wollten bei einem Treffen kommende Woche in Lübeck strenge Auflagen beschließen, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". So sollten neue Vergnügungsstätten mit mehr als zwölf Automaten nicht mehr erlaubt werden.

    Bereits bestehende Hallen mit mehreren Dutzend Geräten müssen nach einer Übergangszeit von fünf Jahren verkleinert oder geschlossen werden. Das Blatt schrieb, außerdem müssten die Spielhallen, die teilweise rund um die Uhr geöffnet haben, künftig drei Stunden pro Tag schließen. Die Werbung müsse reduziert werden, der Begriff "Casino" für Spielstätten werde verboten. Auch für die fast 90.000 Geräte in etwa 50.000 Gaststätten seien Einschränkungen vorgesehen. Branchenexperten schätzen der Zeitung zufolge, dass 100.000 der 150.000 Automaten in den derzeit 12.300 Spielhallen verschwinden.

    Begründet werde der Vorstoß mit Zahlen zur Spielsucht, schrieb das Blatt. Nach Angaben der Universität Hamburg kassierten die Spielhallen 56 Prozent ihrer Erlöse von Kunden, die den Automaten verfallen seien. 40 Prozent der Automatenspieler hätten Schulden von bis zu 10.000 Euro angehäuft. Weitere 40 Prozent hätten noch weit höhere Beträge verspielt.

    Der Leiter des Spielautomatenunternehmens Gauselmann, Paul Gauselmann, warf den Ländern vor, sie wollten sich nur Konkurrenz vom Hals halten. Die Länder betrieben selbst Spielbanken und andere Glücksspiele und verdienten daran mehrere Milliarden Euro im Jahr, sagte er der Zeitung. Weniger als ein Prozent der Kunden seien süchtig.

    Gerade mal drei bis vier Prozent der Erlöse stammten von pathologischen Spielern. Ein Automaten-Verbot werde nur dazu führen, dass noch mehr Leute im Internet spielten. Gauselmann kündigte eine "Prozessflut" an.

    (dapd)
  6. #5
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    Standard Kommentar: Die Abzocker

    Als die Landesregierung 2011 den ersten Entwurf ihres neuen Spielhallengesetzes vorstellte, war das Wehklagen der Branche groß. Das Gesetz begrenzt die Zahl der Konzessionen, legt Mindestabstände zwischen den Spielhallen fest und regelt die Schließzeiten. Der Hessische Münzautomaten-Verband sprach von einer „Kriegserklärung“ und „Doppelmoral“. Schließlich bleiben staatliche Kasinos wie die Spielbank in Wiesbaden von der Neuregelung unangetastet. Bundesweit malten Spielhallenvertreter düstere Visionen an die Wand, etwa die von drohenden Arbeitsplatzverlusten. Der Präsident des Bundesverbands der Automatenunternehmer skandalisierte solche Gesetze, wie sie viele Bundesländer nun planen, gar als „drastische Eingriffe in die unternehmerische Freiheit“.

    Es geht um viel Geld: Allein in Hessen wurden im Jahr 2010 rund 222 Millionen Euro an Automaten verspielt. Von diesem Kuchen wollen immer mehr Anbieter ihren Anteil: 850 Spielhallenkonzessionen wurden landesweit vergeben – Tendenz steigend. Es ist leicht verdientes Geld, denn die Kundschaft der Zockerbuden ist oft suchtkrank und daher nicht wirklich frei in ihrer Entscheidung, ob sie denn nun spielen soll. Die Landesstelle für Suchtfragen schätzt die Zahl der Glücksspielsüchtigen in Hessen auf 11 000 bis 25 000 Menschen – der weit überwiegende Teil ist pathologisch. Ihre Selbstmordrate ist höher als die Alkoholkranker. Und rund 80 Prozent der meist männlichen Glücksspieler verzocken ihr Erspartes an den so schön bunt blinkenden Automaten. Die gelten aber nicht mal als Glücksspielgeräte, sondern werden vom Gesetzgeber als „Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit“ eingestuft – obwohl der Gewinn fast immer beim Betreiber landet.

    Man braucht kein Mitleid haben mit einer Branche, deren Geschäftsmodell zu einem Großteil auf der Ausnutzung Abhängiger basiert. Zwar werden einige Süchtige auf Internetangebote zurückgreifen und dem Land einige Millionen Euro Steuereinnahmen verloren gehen – doch der gesamtgesellschaftliche Schaden, den die Spielhallen anrichten, ist weit höher. Der Gesetzentwurf, den der hessische Innenminister Boris Rhein gestern vorlegte, ist überfällig. Doch er ist – leider – nicht mehr so scharf formuliert wie seine ursprüngliche Fassung.

    Jahrelang haben Landespolitik und vor allem Kommunen tatenlos zugesehen, wie immer mehr Spielhallen ganze Straßenzüge und Gewerbegebiete verschandelten. Dabei hätte ihnen das Baurecht viele Möglichkeiten gegeben, die Zockerbuden zu verhindern. Doch oft verdrängte die Aussicht auf schnelle Steuereinnahmen die Vernunft. Mancherorts gibt es daher längst den sogenannten Trading-Down-Effekt: Wo Spielhallen angesiedelt werden, sinken die Umsätze benachbarter Einzelhändler, das Stadtbild leidet.

    Ob das geplante Gesetz all diese Fehlentwicklungen beheben wird, ist fraglich. Es sollte nur ein erster Schritt zu einer umfassenden Regelung des Glücksspiels sein. Schließlich gibt es auch in Gastwirtschaften Spielautomaten, und der Verdacht steht im Raum, dass das staatliche Glücksspielmonopol bevorteilt wird. Denn für staatliche Kasinos ändert sich nichts, und bei Lotterien verdienen Bund und Land weiter kräftig mit. Nicht zu vergessen die in den Innenstädten wuchernden Wettbüros. Es wäre schade, wenn durch die Neuregelung lediglich die eine Zockerbude durch eine andere ersetzt wird.

    (echo-online.de)
  7. #6
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    Standard Städte sagen Daddelbuden den Kampf an

    Dortmund, Witten, Hagen und viele andere Städte in NRW wollen den Wildwuchs der Spielhallen nicht mehr länger hinnehmen. Sie wollen mit strengeren Regeln die Neuansiedlung von Daddelbuden verhindern. Auch das Land NRW arbeitet mit Hochdruck an einem Spielhallen-Gesetz.

    Für die Betreiber von Spielhallen brechen harte Zeiten an: Viele Städte an Rhein und Ruhr gehen gegen den Wildwuchs der „Daddelbuden“ oder Online-Spielbüros vor. Die Landesregierung arbeitet parallel dazu „mit Hochdruck“ an einem neuen Gesetz, das die Gründung neuer Spielhallen deutlich erschweren dürfte.

    Hintergrund: Seit 2006 ist die Zahl der Geldspielautomaten in NRW von 26 000 auf fast 40 000 regelrecht explodiert. Eine neue, freizügige Spieleverordnung hatte dies begünstigt. Der „Expansionstrend“ ist ungebrochen, wie die Stadt Dortmund in einem Experten-Papier feststellt. Inzwischen sind vielerorts Großspielhallen mit über 100 Automaten, so genannte „Entertainment-Center“ entstanden.

    Wörtlich heißt es in der Vorlage zum Dortmunder „Masterplan Vergnügungsstätten“: „Seit Vorliegen der aktuellen Spieleverordnung bestimmt einn neuer Expansionstrend den markt. Dieser wird begünstigt durch die Regelung, dass je Konzession nunmahr zwölf anstelle von bisher zehn Geldspielgeräten aufgestellt werden dürfen. Allein zwischen januar 2006 und Oktober 2010 stieg in Dortmund die Zahl der Geldspielgeräte von 1396 auf 1634.“

    Dortmund arbeitet also an einem „Masterplan Vergnügungsstätten“. Ähnliche Pläne gibt es in Witten, Hamm, Paderborn, Hagen, Bochum, Krefeld, Mönchengladbach, Bielefeld und zahlreichen anderen Kommunen. Die Städte wollen zum Beispiel Mindestabstände zwischen Spielstätten festschreiben und verhindern, dass diese Geschäfte an Orten entstehen, wo viele Kinder anzutreffen sind.

    Berlin ist am strengsten

    Michael Frehn vom Dortmunder Planungsbüro „Planersocietät“ erarbeitet für Städte wie Krefeld, Witten, Hagen und Paderborn „Vergnügungsstättenkonzepte“. Für Witten liegt inzwischen eine fertige Stragtegie vor. Sie sieht 100 Meter Abstand zwischen den Daddelbuden vor. Anders gesagt: Es dürfe „keine Sichtbeziehung“ geben. Laut Frehn ist die Zahl der Geldspielgeräte mancherorts seit 2006 um 60 Prozent gestiegen. Weit vorne in dieser Rangliste tauchen Mönchengladbach und Paderborn auf. Witten gilt als Stadt mit der dritthöchsten Spielhallendichte im Land. Aber auch Oberhausen gilt inzwischen als Dorado für Automaten-Spieler. Frehn unterstreicht, dass die Städte härtere Regeln für Automaten-Aufsteller nicht mit der Spielsucht-Gefahr begründen dürfen. „Es geht hier um rein städtebauliche Gründe.“ Die Länder könnten aber in ihren Spielhallen-Gesetzen sehr wohl das besondere Suchtpotenzial, das von den Geräten ausgehe, berücksichtigen.

    In Berlin, Bremen und im Flächenland Hessen gelten inzwischen strenge Spielhallengesetze. In der Hauptstadt wurden 2011 nur noch in Ausnahmefällen Konzessionen vergeben. Dort muss der Abstand zwischen zwei Spielhallen 500 Meter betragen. Zwischen 3 und 11 Uhr bleiben die Läden zu. Das NRW-Innenministerium bestätigte, dass derzeit ein „Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag“ in Arbeit ist. Die Vorlage solle „in nächster Zeit“ ins Parlament gehen. Eventuell soll das Gesetz schon in diesem Jahr gelten. Zu den Details könne derzeit noch nichts gesagt werden. Unterschiedliche Quellen zufolge ist ein Mindestabstand von 250 bis 350 Metern im Gespräch.

    „Endlich wird das Problem erkannt“

    „Endlich nehmen auch die Städte in NRW das Problem ernst“, sagt Birgit Ottensmeier (Landesfachstelle Glückspielsucht) dieser Zeitung. „Bisher galten Spielhallen als schnelle Steuer-Einnahmequelle. Jetzt erkennen die Kommunen das Problem. Sie sehen, dass mit den vielen neuen Spielstätten auch Verelendung einhergeht, und sie erkennen, dass Kaufkraft verloren geht.“

    Die Glücksspiel-Branche fürchtet indes ein Spielhallen-Sterben in den Städten. Zahlreiche Arbeitsplätze seien in Gefahr.

    (derwesten.de)
  8. #7
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    Standard Spielhöllen am Wuchern hindern

    Sie wuchern vielerorts förmlich die Innenstädte zu: Spielhallen. Bisher haben Politiker kaum Möglichkeiten, immer neue Spielhöllen und Casinos zu verbieten. Ein Spielhallen-Gesetz soll das jetzt ändern.

    Spielhölle an Spielhölle, manchmal getrennt von einer Table-Dance-Bar. Wer durch das Münchner Bahnhofsviertel geht, weiß, was Politiker meinen, wenn sie das Glücksspiel-Geschwür beklagen, das bayerische Städte immer mehr überwuchert. Der frühere Städtetagspräsident, Regensburgs Oberbürgermeister Hans Schaidinger (CSU), hat sogar von einem "krebsartigen Wuchern" der Spielhöllen gesprochen.

    Seit geraumer Zeit fordern die Oberbürgermeister in Bayern eine Handhabe gegen die wachsende Zahl von Spielhallen in ihren Kommunen. Ein Anliegen, dem sich auch die Landtagsopposition schon seit geraumer Zeit widmet. SPD und Grüne haben Entwürfe zu einem bayerischen Spielhallengesetz erarbeitet. Im September vergangenen Jahres wurden sie im Landtag diskutiert - und von der Mehrheit abgelehnt. Die Staatsregierung hat jetzt immerhin einen Änderungsvorschlag für das Glücksspielgesetz in Bayern vorgelegt. Viele Forderungen der Opposition werden darin berücksichtigt - aber bei Weitem nicht alle, wie folgende Gegenüberstellung zeigt.

    Der Gesetzentwurf der Regierung, für den Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Landtag warb, sieht darüber hinaus eine fünfjährige Übergangsregelung für bestehende Spielhallen vor. "Wir wollen keine Übergangsfrist", sagte der Sprecher der SPD-Fraktion, Horst Arnold. Der Gesetzesentwurf seiner eigenen Partei sieht allerdings auch einen mehrjährigen Bestandsschutz für Spielhöllen vor.

    28.000 leiden an Glücksspielsucht

    Die Opposition im Landtag sparte nicht mit Kritik an dem Gesetzentwurf. Wie Bernhard Pohl von den Freien Wählern warfen viele Redner der Regierung vor, zu spät auf das Problem zu reagieren. Die "Hilfeschreie der Kommunen" seien "jahrzehntelang ungehört" geblieben, monierte Pohl. Aber auch der Inhalt des Gesetzentwurfs gefällt den Oppositions-Abgeordneten nicht. Die Grünen vermissen in dem Gesetz Präventionsmaßnahmen gegen die Spielsucht. In Bayern gebe es 28.000 Spielsüchtige und weitere 34.000 Menschen, die bereits ein problematisches Spielverhalten aufwiesen.

    Die CSU-Abgeordnete Petra Guttenberger räumte unterdessen ein: "Auch wir hätten uns mehr gewünscht." Der vorliegende Entwurf sei aber "ein tragbarer Kompromiss". Ein Kompromiss zwischen wem, ließ sie offen. Die mitregierende FDP war bei der Ausarbeitung des Gesetzes darauf bedacht, einen fairen Ausgleich zwischen den Spielhallenbetreibern und den Kommunen herzustellen. Das machte der Beitrag der FDP-Abgeordneten Julika Sandt deutlich.

    In Bayern ist die Zahl der Spielhallen nach Angaben von SPD und Grünen in den vergangenen Jahren so schnell gestiegen wie in keinem anderen Bundesland. Seit im Jahr 2006 die Glücksspielaufsicht in die Hände der Länder gelegt wurde, entstanden rund 500 neue Spielhallen in Bayern. Insgesamt gibt es jetzt rund 1.500 Spielhallen. Die Anzahl der Glücksspielautomaten hat sich sogar fast verdoppelt auf jetzt knapp 16.000.

    "Ganze Stadtteile gehen kaputt, Menschen ziehen weg, Geschäfte suchen attraktivere Lagen."

    SPD-Kommunalexpertin Helga Schmitt-Bussinger im September 2011 im Landtag
    Spielhallen sind nicht nur hässlich, sondern auch gefährlich. In Bayern stieg in den vergangenen Jahren mit der Zahl der Casinos auch die Zahl der Spielsüchtigen. Laut der Landesstelle für Glücksspielsucht gibt es im Freistaat zwischen 15.000 und 44.000 Spielsüchtige. Besonders gefährlich sind für sie Spielautomaten, die lautstark und bunt schnelle Gewinne versprechen.

    Casino an Casino - das neue Straßenbild

    Es gibt in Bayern inzwischen Orte, in denen ein Spielautomat für gerade mal hundert Einwohner - inklusive Babys und Senioren - blinkt. Beispiele sind Lauingen oder Mainburg. Im Schnitt gibt es im Freistaat nach Informationen der Landesstelle für Glücksspielsucht einen Automaten für 387 Einwohner. Mehr Spielautomaten gibt es deutschlandweit nur in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.

    Der Kampf der Kommunen gegen die Spielhallenschwemme geht bereits lange. Im vergangenen Jahr forderten die Kommunen eine Vergnügungssteuer für Glücksspielautomaten - ohne Erfolg.

    Vergleich der Gesetzentwürfe
    • Vorschlag der Staatsregierung

      Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland und anderer Rechtsvorschriften vom 17.4.2012
      • Verbot von Mehrfachkonzessionen - in einem Gebäude darf nur eine Spielhalle betrieben werden
      • 250 Meter Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen
      • Ausnahmen davon sind möglich
      • Sperrzeit von 3.00 bis 6.00 Uhr (drei Stunden)
    • Vorschlag der Grünen

      Gesetzentwurf eines Bayerischen Spielhallengesetzes (BaySpielhG)
      • Verbot von Mehrfachkonzessionen - in einem Gebäude oder Gebäudekomplex ist nur eine Spielhalle zulässig
      • 500 Meter Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen
      • Andere Mindeststände können vor Ort festgelegt werden
      • Aüßere Gestaltung: Untersagt sind durchsichtige Fenster, Werbung für Spiele, eine besonders auffällige Außengestaltung
      • Nur noch "Spielhalle" ist als Bezeichnung zulässig
      • Kommunen dürfen Höchstzahl von Spielhallen festlegen
      • Sperrzeit werktags von 3.00 bis 11.00 Uhr (acht Stunden), sonn- und feiertags von 3.00 bis 12.00 Uhr (neun Stunden)
      • Genehmigungsgebühr pro Glücksspielgerät mindestens 2.000 Euro jährlich
    • Vorschlag der SPD

      Gesetzentwurf eines Bayerischen Spielhallengesetzes (BaySpielhG)

      Der Vorschlag entspricht im Wesentlichen dem der Grünen - außer bei folgenden Punkten:
      • Spielhallen dürfen nicht in der Nähe von Einrichtungen entstehen, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden.
      • Sperrzeit ist täglich von 3.00 bis 11.00 Uhr
      • An folgenden Tagen ist das Spiel verboten: 1. Karfreitag, 1. Mai, Fronleichnam, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag, 24. und 25. Dezember.

    (br.de)

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Namensschilder

bremer spielhallengesetz

spielhallengesetz nrw

Spielhallengesetz Bremen

BremSpielhG
mehrfachspielhallen gauselmann 2011
Bremen Spielhallengesetz
neue spielhallengesetze
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