BGH prüft Sportwettenverbot im Internet
von , veröffentlicht am 18.03.2011 14:14
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft seit Donnerstag, ob das staatliche Glücksspielmonopol gegen die Rechte privater Wettanbieter verstößt. In dem Verfahren haben sechs in- und ausländische Anbieter von Internetwetten gegen Regelungen des seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrags geklagt. Sie sehen in dem staatlichen Glücksspielmonopol eine Behinderung des Wettbewerbs und fordern unter anderem Schadenersatz von den Lottogesellschaften verschiedener Länder. Ein Termin für die Urteilsverkündung stand am Nachmittag noch nicht fest.
Der BGH steht vor einer Grundsatzentscheidung, da Vorinstanzen in Köln, Bremen und Frankfurt den Klägern Recht gaben, München dagegen die Klagen abgewiesen hatte. Bei der Entscheidung muss das Gericht auch prüfen, ob Verbote mit dem höherrangigen Europarecht zu Niederlassungsfreiheit vereinbart werden können.
Der Anwalt der klagenden Spieleanbieter, Reiner Hall, kritisierte, dass es dem Gesetzgeber beim Glücksspielmonopol nur ums Geld gehe und nicht um die Bekämpfung der Spielsucht, wie dies das Europarecht als Rechtfertigung staatlicher Monopole fordert. Das Land Hessen lasse etwa Online-Spielbanken zu und rühme sich, den Umsatz im vergangenen Jahr auf durchschnittlich 90 Euro je Einwohner im Land gesteigert zu haben. Zudem sei es Privaten erlaubt, Pferdewetten im Internet anzubieten, Wetten auf lukrative Massensportarten wie Fußball aber nicht. Hall zufolge entfallen derzeit 80 Prozent aller Wetten auf Fußball, 15 Prozent auf Pferderennen, der Rest verteilt sich auf Autorennen und andere Sportarten.
(AFP)