Bereits Mitglied? Registrieren

Passwort vergessen?

Mitgliedsname vergessen?

  Log Out

Möchtest Du wirklich schon beenden?


Roulette-Portal.org - Nachrichten:
BGH prüft Sportwettenverbot im Internet

+ Artikel erwidern
Schrift vergrößern Schrift verkleinern


Beiträge 1 bis 8 von 8
  1. Registriert seit
    02.05.2009
    Ort
    Heute hier, morgen dort
    Beiträge
    1.925
    Nachrichten
    543

    Zu den Kommentaren

    BGH prüft Sportwettenverbot im Internet

    7 Kommentar(e) von Harvey, veröffentlicht am 18.03.2011 14:14
    Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft seit Donnerstag, ob das staatliche Glücksspielmonopol gegen die Rechte privater Wettanbieter verstößt. In dem Verfahren haben sechs in- und ausländische Anbieter von Internetwetten gegen Regelungen des seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrags geklagt. Sie sehen in dem staatlichen Glücksspielmonopol eine Behinderung des Wettbewerbs und fordern unter anderem Schadenersatz von den Lottogesellschaften verschiedener Länder. Ein Termin für die Urteilsverkündung stand am Nachmittag noch nicht fest.

    Der BGH steht vor einer Grundsatzentscheidung, da Vorinstanzen in Köln, Bremen und Frankfurt den Klägern Recht gaben, München dagegen die Klagen abgewiesen hatte. Bei der Entscheidung muss das Gericht auch prüfen, ob Verbote mit dem höherrangigen Europarecht zu Niederlassungsfreiheit vereinbart werden können.

    Der Anwalt der klagenden Spieleanbieter, Reiner Hall, kritisierte, dass es dem Gesetzgeber beim Glücksspielmonopol nur ums Geld gehe und nicht um die Bekämpfung der Spielsucht, wie dies das Europarecht als Rechtfertigung staatlicher Monopole fordert. Das Land Hessen lasse etwa Online-Spielbanken zu und rühme sich, den Umsatz im vergangenen Jahr auf durchschnittlich 90 Euro je Einwohner im Land gesteigert zu haben. Zudem sei es Privaten erlaubt, Pferdewetten im Internet anzubieten, Wetten auf lukrative Massensportarten wie Fußball aber nicht. Hall zufolge entfallen derzeit 80 Prozent aller Wetten auf Fußball, 15 Prozent auf Pferderennen, der Rest verteilt sich auf Autorennen und andere Sportarten.

    (AFP)

  2. Kommentare insgesamt: 7

    Kommentare

  3. #2
    Harvey ist offline
    Chef vom Dienst   Themeneröffner/in
       Album 
    Registriert seit
    02.05.2009
    Ort
    Heute hier, morgen dort
    Beiträge
    1.925
    Nachrichten
    543

    Standard Dämpfer für bwin in Sachen Glücksspielmonopol

    Karlsruhe/Wien - Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) stellt das deutsche Glücksspielmonopol trotz europarechtlicher Bedenken nicht grundsätzlich infrage.

    Dies wurde in der mündlichen Verhandlung zu Sportwetten im Internet deutlich. Wettanbieter wie der Wiener Konzern bwin, der sich gerade mit der britischen PartyGaming zusammenschließt, hatten sich große Hoffnungen gemacht, das Monopol schien bereits zu kippen.

    Nun gab es von den Karlsruher Richtern aber einen Dämpfer. Der Erste Senat des BGH konzentrierte sich auf die Frage, ob das absolute Verbot von Glücksspielen im Internet aufrechterhalten werden kann. Ob hingegen das staatliche Monopol auf Lotto und Sportwetten an sich mit dem Europarecht vereinbar ist, klammerten die Richter aus (Az. I ZR 189/08 u.a.). Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, wurde am Donnerstag noch nicht bekanntgegeben.

    Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag verbietet „das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet“. Sollte die Regelung jedoch gegen europäisches Recht verstoßen, dürfte sie nicht angewendet werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im September 2010 deutliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des deutschen Glücksspielmonopols in seiner bisherigen Form geäußert, weil es nicht „in kohärenter (schlüssiger) und systematischer Weise“ dem Ziel diene, die Spielsucht zu bekämpfen. Nun muss erstmals der BGH über Regelungen des derzeit geltenden Glücksspielrechts entscheiden.

    Seit geraumer Zeit liefern sich private Wettanbieter und staatliche Lotteriegesellschaften vor deutschen Zivilgerichten zahlreiche wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen. Vor dem BGH geht es in sechs Parallelverfahren darum, ob das Angebot von Sportwetten und Casinospielen im Internet wettbewerbswidrig ist, weil es gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstößt. In mehreren Fällen hatten staatliche Lotteriegesellschaften private Anbieter von Sportwetten und Glücksspielen auf Unterlassung verklagt.

    Die privaten Anbieter werfen den deutschen Bundesländern vor, dass es ihnen beim Glücksspielmonopol in erster Linie darum gehe, die Einnahmen der staatlichen Lotteriegesellschaften zu sichern. Das wäre nach europäischem Recht unzulässig.

    (salzburg.com / SN/SW)
  4. #3
    Harvey ist offline
    Chef vom Dienst   Themeneröffner/in
       Album 
    Registriert seit
    02.05.2009
    Ort
    Heute hier, morgen dort
    Beiträge
    1.925
    Nachrichten
    543

    Standard Bwin-Ergebnis ist eingebrochen

    Kosten für die Fusion mit der britischen PartyGaming und der Markteintritt in Frankreich haben den Gewinn des Online-Glücksspielanbieters Bwin belastet. Ab April wird die Aktie an der Börse in London gehandelt.

    Wien - Kommende Woche wird die Wiener Börse wieder einmal um eines ihrer Listings erleichtert. Denn diesen Freitag wird die Aktie des Online-Glücksspielanbieters Bwin zum letzten Mal auf dem Börseplatz Wien gehandelt. Künftig werden die Papiere nur noch über das Parkett in London zu kaufen sein.

    Ausschlaggebend dafür ist die Fusion mit der britischen PartyGaming zum gemeinsamen bwin.party-Konzern – dem weltgrößten Internetanbieter von Sportwetten, Poker- und Casinospielen. Die Fusion soll per Ende März abgeschlossen werden. Im Jänner hatten die Aktionäre auf den Hauptversammlungen beider Firmen grünes Licht für den Zusammenschluss gegeben.

    Synergieeffekte von 55 Mio. Euro

    Die jährlichen Synergieeffekte beziffert Bwin mit 55 Mio. Euro. Im vierten Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahres haben jedoch die Fusionskosten mit rund zehn Mio. Euro zu Buche geschlagen. Besonders die rechtliche Abwicklung hat Geld verschlungen. Das spiegelt sich auch im Gesamtjahresergebnis wider.

    Denn der Gewinn von Bwin brach im Jahr 2010 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 70 Prozent auf 13,9 Mio. Euro ein. Im Januar hatte Bwin kommuniziert, dass die Gesamtkosten für die Fusion rund 25 Mio. Euro betragen werden. Die Bruttospielerträge (Einsätze minus ausbezahlte Gewinne – quasi der Umsatz) stiegen im abgelaufenen Geschäftsjahr von 446,6 auf rund 514,5 Mio. Euro. Die Fußballweltmeisterschaft in Südafrika ist unter anderem ein Grund für den Zuwachs.

    Zu den Rechtskosten kommen noch Aufwendungen für den Bereich IT. In Indien wurde etwa ein Unternehmen gegründet, bei dem mittlerweile 50 Beschäftigte arbeiten. Ein Großteil der IT des neu geschaffenen Konzerns soll aus dem Subkontinent kommen. PartyGaming hat in Haiderabad schon 500 Computerfachleute stationiert. Wie viele der 800 Wiener Mitarbeiter am Endes des Tages noch für die fusionierte Firma arbeiten werden, ist unklar. "In administrativen Bereichen wird es Verschiebungen geben", so Bwin-Vorstand Norbert Teufelberger.

    Auch der Markteintritt in Frankreich hat das Ergebnis gedrückt. Wie hoch die Aufwendungen für diesen waren, kommuniziert der Konzern nicht. Schließlich wolle man sich von der Konkurrenz nicht in die Karten blicken lassen. Im Juni des Vorjahres hat der Internetspiele-Anbieter eine Sportwetten- und Pokerlizenz in Frankreich erhalten. Diese war erteilt worden, nachdem das Land wenige Monate zuvor ein Gesetz beschlossen hatte, mit dem das staatliche Monopol auf Internet-Sportwetten gekippt wurde. Der gesamte französische Online-Spielemarkt wird auf rund 200 Mio. Euro geschätzt.

    Neue Märkte im Ziel

    Abseits Frankreichs hofft das Unternehmen freilich auch darauf, künftig neue Märkte erschließen zu können. Länder wie Spanien, Griechenland, Holland und Dänemark hätten sich laut Teufelberger dazu entschlossen, ihre Märkte zu öffnen. Bis 2012 könnte die Regulierung in den Staaten vollzogen sein. In Deutschland gäbe es etwa eine Grundsatzentscheidung, den Sportwettenmarkt zu öffnen. Inwieweit auch andere Produkte erlaubt sein werden, wird sich weisen.

    Einen Ausblick für die gemeinsame Gesellschaft wollte Bwin nicht geben. Unklar ist auch, ob der Konzern eine Dividende für das abgelaufene Jahr ausschütten wird. Im April soll diesbezüglich eine Entscheidung getroffen werden.

    (apa/Reuters)
  5. #4
    Harvey ist offline
    Chef vom Dienst   Themeneröffner/in
       Album 
    Registriert seit
    02.05.2009
    Ort
    Heute hier, morgen dort
    Beiträge
    1.925
    Nachrichten
    543

    Standard Dämpfer für Aktien von bwin.party & Co.

    Bundesverwaltungsgericht erklärt Vertrieb von Sportwetten über Internet unzulässig

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass das im geltenden Glücksspielstaatsvertrag normierte generelle Verbot, Sportwetten und andere öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten, zu vermitteln oder hierfür zu werben, weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Unionsrecht verstösst.

    Nach Bekanntwerden dieses Entscheids geben die Aktien von Online Gaming Anbietern nach, bwin verliert mehr als 2%.

    Details aus dem Entscheid:
    Dem Kläger war im April 1990 von dem Gewerbeamt eines sächsischen Landkreises auf der Grundlage des Gewerbegesetzes der DDR eine Erlaubnis zum Betrieb eines Wettbüros für Sportwetten erteilt worden. Unter Berufung darauf sieht er sich als berechtigt an, Sportwetten auch im Internet anzubieten. Das wurde ihm für das Gebiet des Freistaates Bayern untersagt.

    Seine dagegen gerichtete Klage war in erster Instanz abgewiesen worden und hatte auch vor dem Bundesverwaltungsgericht keinen Erfolg. Das Internet-Verbot diene dem verfassungs- und unionsrechtlich legitimen Zweck, den mit der zeitlich und örtlich grundsätzlich unbeschränkten Verfügbarkeit der Glücksspiel-Angebote im Internet verbundenen besonderen Gefahren entgegenzuwirken. Geschützt werden sollen damit vor allem Jugendliche und Personen, die eine ausgeprägte Neigung zum Glücksspiel besitzen oder eine solche entwickeln könnten. Das Internet-Verbot trägt dazu bei, diese Personenkreise vor der mit problematischem Spielverhalten verbundenen Suchtgefahr und deren möglichen finanziellen Folgen zu schützen. Dem steht nicht entgegen, dass es wegen des grenzüberschreitenden Charakters des Internets schwierig ist, die Beachtung des Verbots sicherzustellen und Verstösse zu ahnden. Dies hebt die Eignung des Verbots nicht auf, da z.B. gegenüber den Server-Betreibern und den Dienstleistungsunternehmen, die die finanziellen Transaktionen abwickeln, wirksame Massnahmen in Betracht kommen.

    Das Internet-Verbot ist mit dem unionsrechtlichen Kohärenz-Gebot vereinbar, das bei Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit zu beachten ist. Es gilt für alle vom Glücksspielstaatsvertrag erfassten öffentlichen Glücksspiele. Auch Pferderennwetten dürfen nicht über das Internet vertrieben werden. Die nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz des Bundes erforderlichen Erlaubnisse dürfen Buchmachern nur für die Örtlichkeit erteilt werden, wo die Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden. Eine solche örtlichkeitsbezogene Erlaubnis erstreckt sich nicht auf die Entgegennahme und Vermittlung von Pferderennwetten im oder über das Internet.

    Das Internet-Verbot gilt nicht nur für staatliche oder staatlich dominierte (Monopol)-Anbieter von Sportwetten, sondern für alle Veranstalter und Vermittler der vom Glücksspielstaatsvertrag erfassten öffentlichen Glücksspiele. Es erstreckt sich auch auf private Inhaber einer nach dem Gewerbegesetz der früheren DDR erteilten und nach dem Einigungsvertrag fortgeltenden gewerberechtlichen Erlaubnis zum Betrieb eines Wettbüros für Sportwetten. Sie gestattet ihrem Inhaber nicht, in Bayern solche Wetten zu veranstalten oder zu vermitteln. Ihr räumlicher Geltungsbereich beschränkt sich auf das Gebiet der ehemaligen DDR. Zudem erlaubt sie den Betrieb nur entsprechend dem jeweils geltenden Recht. Durch den Einigungsvertrag ist keine inhaltliche Änderung eingetreten. Der Inhaber einer solchen Erlaubnis kann somit im Freistaat Bayern aus ihr schon deshalb keine Rechtswirkungen gegenüber dem im Glücksspielstaatsvertrag normierten Internet-Verbot herleiten. Ein Verstoss darf im Freistaat Bayern unterbunden werden.

    (boerse-express.com)
  6. #5
    Harvey ist offline
    Chef vom Dienst   Themeneröffner/in
       Album 
    Registriert seit
    02.05.2009
    Ort
    Heute hier, morgen dort
    Beiträge
    1.925
    Nachrichten
    543

    Standard Bwin plant Verfassungsbeschwerde

    Glücksspiel im Netz bleibt verboten

    In einem aktuellen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht das Wettverbot im Internet bestätigt. Der Wettanbieter Bwin kündigte im Gegenzug an, eine Verfassungsbeschwerde einreichen zu wollen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat das Wettverbot im Internet bestätigt. Das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Verbot verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen EU-Recht, urteilte der 8. Senat am Mittwoch in Leipzig. Die Absicht des Gesetzgebers, Jugendliche und Spielsuchtgefährdete vor Glücksspielen zu schützen, sei legitim.

    Geklagt hatte der Wettanbieter Bwin e.K., der in Sachsen aufgrund einer alten DDR-Lizenz vom April 1990 ein Wettbüro betreibt und dies per Internet auch in Bayern anbieten wollte. Dies wurde ihm von der Regierung in Mittelfranken untersagt, das Bundesverwaltungsgericht hat dies jetzt bestätigt. Die Wettlizenz gelte ausschließlich für den genehmigten Ort, begründeten die Leipziger Richter. Sein Büro in Sachsen dürfe er weiterhin betreiben, dies sei durch die DDR-Lizenz gedeckt, Online-Wetten hingegen nicht.

    Bwin will Verfassungsbeschwerde einreichen

    Bwin kündigte an Mittwoch an, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil einreichen zu wollen. Man sehe sich durch das Urteil in seinen Grundrechten verletzt und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zeige, dass es gute Aussichten auf Erfolg gebe.

    Wetten und Glücksspiele sind in Deutschland seit 2008 per Staatsvertrag geregelt. In ihm ist unter anderem das umstrittene staatliche Wettmonopol festgeschrieben, das auch Internetwetten einschließt.

    (dpad)
  7. #6
    Harvey ist offline
    Chef vom Dienst   Themeneröffner/in
       Album 
    Registriert seit
    02.05.2009
    Ort
    Heute hier, morgen dort
    Beiträge
    1.925
    Nachrichten
    543

    Standard Niedersachsen: Wettbüros dürfen keine privaten Internet-Sportwetten anbieten

    Wettbüros und Spielhallen in Niedersachsen dürfen ihren Kunden nicht die Teilnahme an privaten Internet-Sportwetten aus anderen EU-Staaten anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden, berichtete ein Sprecher am Mittwoch.

    Gegen das 2008 erlassene Verbot hatten Betreiber von Wettbüros geklagt. Sie sahen im staatlichen Glücksspielmonopol, das bis Ende des Jahres garantiert ist, einen Verstoß gegen Verfassung und EU-Recht. Das Innenministerium erklärte hingegen als Gegenseite, Sportwetten seien im Internet ohnehin verboten. Ferner argumentierte das Ministerium mit den Gefahren der Spielsucht. Außerdem sei der Jugend- und Verbraucherschutz beim Anbieten von privaten Internet-Sportwetten in Spielhallen unzureichend gewährleistet.

    Das OVG folgte dieser Argumentation, ließ aber ausdrücklich offen, ob das staatliche Sportwettenmonopol wirksam ist. (Aktenzeichen 11 LC 204/10, 11 LC 224/10, 11 LC 348/10 und 11 LC 361/10, Entscheidung vom 21. Juni). Laut Glücksspielstaatsvertrag dürfen Sportwetten in Deutschland allein vom Staat oder einem Unternehmen unter maßgeblicher staatlicher Kontrolle angeboten werden. „Das Monopol ist politisch und rechtlich umstritten“, betonte das Gericht. Kritiker bemängeln vor allem die Einschränkung der EU-weit garantierten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit.

    Privaten Veranstaltern mit Wettangeboten in anderen EU-Staaten werde so zu Unrecht die Möglichkeit genommen, auch im Bundesgebiet Sportwetten anzubieten. So entstanden bundesweit in einer rechtlichen Grauzone zahlreiche private Sportwettbüros. Gegen Verbote von Wettbüros in Niedersachsen wurden mehrfach die Verwaltungsgerichte angerufen.

    „Auch bei Wegfall des staatlichen Monopols ist die private Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten nicht vorbehaltlos zulässig“, entschied der 11. OVG-Senat. Unabhängig davon hätten die Betreiber der Wettbüros die allgemeinen Regeln des Glücksspielstaatsvertrages zu beachten.

    Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass ein Angebot privater Veranstalter in Niedersachsen zukünftig erlaubt wird, wenn es den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen entspreche, erklärte das Gericht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

    (dpa)
  8. #7
    Harvey ist offline
    Chef vom Dienst   Themeneröffner/in
       Album 
    Registriert seit
    02.05.2009
    Ort
    Heute hier, morgen dort
    Beiträge
    1.925
    Nachrichten
    543

    Standard Schwarz gegen Gelb

    Die hessische Koalition ist uneins über das Glücksspiel-Monopol. Während die FDP für eine "Marktöffnung der Sportwetten" notfalls im Alleingang plädiert, warnt die CDU vor unterschiedlichen Lösungen in den Bundesländern und setzt weiter auf das Monopol.

    Die schwarz-gelbe Koalition in Wiesbaden ist gespalten in der Frage, wie weit das staatliche Glücksspiel-Monopol aufrechterhalten werden soll. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Florian Rentsch warb am Donnerstag im Landtag für eine "Marktöffnung der Sportwetten". Wenn andere Bundesländer nicht mitgingen, sollte Hessen "notfalls seinen eigenen Weg gehen", schlug der Freidemokrat vor. Zuvor war bereits Schleswig-Holstein aus der Suche nach einer gemeinsamen Linie ausgeschert.

    Dagegen warnte der CDU-Innenpolitiker Alexander Bauer vor unterschiedlichen Lösungen in den Ländern. "Ein Flickenteppich wäre keine gute Möglichkeit", sagte er. Bauer sprach sich für eine möglichst weitgehende Erhaltung des staatlichen Monopols aus, weil der Staat seinen "Schutzauftrag" gegenüber den Bürgern wahrnehmen müsse. "Sicherheit und Schutz der Spieler gehen ökonomischen Interessen Einzelner vor", betonte Bauer.

    Für die CDU/FDP-Landesregierung machte sich auch Staatskanzlei-Chef Axel Wintermeyer (CDU) zugunsten einer gemeinsame Regelung der Bundesländer stark. Im September werde er mit seinen Kollegen aus den anderen Ländern darüber weiter beraten. Im April hatten die Eckpunkte beschlossen, wonach das staatliche Lotterie-Monopol im Grundsatz aufrechterhalten wird. Es soll aber sieben Lizenzen für private Glücksspielbetreiber geben.

    Mehrere Redner zeigten sich besorgt, dass private Sportwetten-Anbieter immer mehr Marktanteile erhalten und damit die Erlöse der staatlichen Lotto-Gesellschaften bedrohen, die Sport und Kultur zukommen. Der Grüne Jürgen Frömmrich warf der FDP vor, dass sie kein Konzept habe, "wie man so liberalisieren will, dass die Einnahmen hier bleiben".

    SPD und Linke hoffen, dass auch künftig ein staatliches Monopol helfen kann. Günter Rudolph (SPD) betonte aber zugleich, man müsse sich "den Realitäten stellen". Der gemeinsame Weg der 15 Ministerpräsidenten sei richtig, urteilte er.

    (fr-online.de)
  9. #8
    Harvey ist offline
    Chef vom Dienst   Themeneröffner/in
       Album 
    Registriert seit
    02.05.2009
    Ort
    Heute hier, morgen dort
    Beiträge
    1.925
    Nachrichten
    543

    Standard Das Wettmonopol wankt

    Münster/Aachen - Das deutsche Staatsmonopol für Sportwetten verstößt nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen gegen Europarecht.

    Die Betriebsverbote gegen private Sportwettbüros seien rechtswidrig, teilte das Gericht gestern mit. Mit dieser Entscheidung gab es seine bisherige Rechtsauffassung auf (Az.: 4 A 17/08).

    Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichtshöfe in München und Mannheim ähnlich entschieden. Auch das Aachener Verwaltungsgericht hatte schon Verbote für private Wettbüros für unvereinbar mit Europarecht erklärt. So erklärte es im Juli im Eilverfahren eine Ordnungsverfügung gegen einen privaten Sportwettenvermittler für rechtswidrig, die die Stadt Hückelhoven unter Berufung auf das Staatsmonopol erlassen hatte.

    Der bisherige Glücksspiel-Staatsvertrag läuft Ende des Jahres aus. Die Bundesländer sind nun gezwungen, entweder die Spielsucht konsequenter zu bekämpfen oder den Glücksspielmarkt zu liberalisieren.

    Das Oberverwaltungsgericht beruft sich auf neue strengere Maßstäbe des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts. Danach verletze das Staatsmonopol für Sportwetten die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Der Staat verhalte sich widersprüchlich, indem er sich einerseits auf die Bekämpfung der Spielsucht berufe, andererseits aber andere Glücksspiele mit höherem Suchtpotenzial privaten Anbietern überlasse.

    So habe der Gesetzgeber 2006 bis dahin verbotene, gefährlichere Geldspielautomaten mit mehr Suchtpotenzial genehmigt. Dies habe zu einer erheblichen Zunahme der einschlägigen Umsätze geführt. Bei einer solchen Politik sei das Sportwettenmonopol nicht zu rechtfertigen.

    Außerdem verstoße der deutsche Lottoblock mit seiner Werbung gegen die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts. Die ständigen Werbekampagnen mit millionenschweren Jackpots seien nicht geeignet, die Spiellust in legale Bahnen zu lenken. Das Urteil ist das erste des Oberverwaltungsgerichts in einem Hauptsacheverfahren zu dieser Frage. Nutznießer ist die Betreiberin eines privaten Wettbüros in Mönchengladbach. Es sind aber noch zahlreiche ähnliche Fälle anhängig.

    (dpa/az)

Ähnliche Artikel

  1. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 09.05.2011, 17:07
  2. Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 10.03.2011, 15:46
  3. EU-weite Regulierung für Internet-Glücksspiel
    Von Harvey im Forum Rechtliches
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 03.03.2010, 15:50
  4. Casino Luzern setzt neu auf Internet-Spieler
    Von Harvey im Forum Aktuelles
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 15.12.2009, 16:09
  5. NRW darf Internet-Glücksspiel verbieten
    Von Harvey im Forum Rechtliches
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 03.11.2009, 16:14

Namensschilder

bgh entscheidungen über sportwetten im internet

roulette bgh

sportwettenverbot 2012

sportwettenverbot bwin bgh

wettbüro zunahme statistik

bwin hessen sportwettenverbot