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Roulette-Portal.org - Nachrichten:
Lottogesellschaft darf keine Lose an Hartz-IV-Empfänger verkaufen

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    Lottogesellschaft darf keine Lose an Hartz-IV-Empfänger verkaufen

    17 Kommentar(e) von Harvey, veröffentlicht am 10.03.2011 15:49
    Urteil des Landgerichts Köln: Westlotto darf keine Lose an Empfänger von Hartz IV herausgeben. Die Lotterie fragt sich: Woran sind diese Kunden zu erkennen?

    Das Landgericht Köln hat in einer einstweiligen Verfügung der Westdeutschen Lotterie GmbH in Münster (Westlotto) untersagt, Hartz-IV-Empfängern "die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen zu ermöglichen". Dazu zählt auch das Lotto-Spiel. Gerichtssprecher Dirk Eßer bestätigte einen entsprechenden Bericht der Westdeutschen Zeitung (WZ).

    Konkret wird Westlotto auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose zu verkaufen an Personen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind", zitiert die Zeitung aus dem Beschluss des Landgerichts. Bei einer Zuwiderhandlung droht das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft an.

    In der Münsteraner Lotto-Zentrale habe man sich schockiert gezeigt: "Wir werden diese Entscheidung des Gerichts selbstverständlich akzeptieren, streben aber eine schnelle Klärung in einem Hauptverfahren an", zitiert die WZ Lotto-Sprecher Axel Weber.

    Wie das vom Gericht verhängte Spielverbot für Langzeitarbeitslose bis dahin allerdings in der Praxis überprüft werden soll, ist unklar. "Ich kann doch niemandem ansehen, ob er Hartz-IV-Empfänger ist", sagte Weber. "Und wir können ja auch kaum zu unseren Kunden sagen, zeigen Sie uns mal bitte Ihren Hartz-IV-Bescheid, dann dürfen Sie nicht spielen."

    Die einstweilige Verfügung war von einem privaten Glücksspielanbieter mit Geschäftssitz auf Malta beantragt worden, der in Deutschland Sportwetten anbietet.

    Hintergrund ist nach Angaben der Zeitung der seit 2008 geltende Glücksspielstaatsvertrag nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, der Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen schafft. Hauptziel ist, die Spielsucht zu bekämpfen. Allerdings hat der EU-Gerichtshof 2010 entschieden, dass das darin verankerte Sportwettmonopol für staatliche Anbieter nicht gerechtfertigt ist.

    (zeit.de)

  2. Kommentare insgesamt: 17

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  3. #2
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    Standard Gericht verbietet Sportwetten für Hartz-IV-Empfänger

    Hartz-IV-Empfänger dürfen in Nordrhein-Westfalen ab sofort keine Sportwetten mehr abschließen. Laut Landgericht Köln gehört Glücksspiel nicht zur Grundsicherung.

    Wetten auf den Bundesliga-Krisengipfel Bayern gegen HSV am kommenden Samstag? Wer in Nordrhein-Westfalen lebt und Hartz-IV-Empfänger ist, kann dabei ab sofort nicht mehr mitmachen. Das Landgericht Köln hat eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen Westlotto, den Betreiber des staatlichen Sportwettenanbieters Oddset, verhängt. Sie liegt "Welt Online" vor.

    Dem Beschluss der Kölner Richter folgend droht Westlotto ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, sollte eine Annahmestelle einen Sportwetten-Schein von einem Hartz-IV-Empfänger annehmen. In der Begründung heißt es, dass die Lottoläden keine Geschäfte mit Personen mehr tätigen dürfen, von denen bekannt ist, "dass sie Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger".

    Der erfolgreiche Kläger ist ein privater Sportwettenanbieter. Hintergrund ist der erbitterte Streit zwischen Bundesländern und privaten Sportwettenanbietern. 2008 trat in Deutschland ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, der ein Monopol der Länder auf Lotto und Sportwetten etablierte. Seither sind die privaten Anbieter in die Illegalität abgerutscht.

    Der Haken am Monopol: Die Länder begründen es mit der Prävention von Spielsucht. Nur der Staat habe die Möglichkeit, die Bürger vor Verschuldung und Gesundheitsfolgen zu bewahren. Nach Meinung der privaten Anbieter kommt der Staat dieser Pflicht an vielen Stellen aber gar nicht nach. Und das sieht auch immer öfter die Justiz so.

    Wie beim Beispiel Hartz-IV-Empfänger. Die Regelsätze der neuen Gesetzgebung sehen nur Geld für die Grundsicherung vor – Alkohol, Tabak oder Glücksspiel gehören nicht dazu. Im Staatsvertrag haben sich die Länder aber dazu verpflichtet, „die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten“. Das passt nach Meinung der Kölner Richter nicht zusammen.

    Genau auf solche Art fehlender Kohärenz hatte 2010 auch der Europäische Gerichtshof hingewiesen und die deutschen Länder weiter in die Bredouille gebracht. Die Ministerpräsidenten treffen sich am heutigen Donnerstag in Berlin, um über einen neuen Staatsvertrag zu beraten, denn dieser läuft ohnehin Ende 2011 aus. Angesichts der Richtersprüche aus Köln und Luxemburg muss sich die Politik schleunigst etwas Neues einfallen lassen.

    In der Münsteraner Lotto-Zentrale hat man sich schockiert gezeigt: "Wir werden diese Entscheidung des Gerichts selbstverständlich akzeptieren, streben aber eine schnelle Klärung in einem Hauptverfahren an", zitiert die "Westdeutsche Zeitung" Lotto-Sprecher Axel Weber. Wie das vom Gericht verhängte Spielverbot für Langzeitarbeitslose bis dahin allerdings in der Praxis überprüft werden soll, ist unklar. "Ich kann doch niemandem ansehen, ob er Hartz-IV-Empfänger ist", sagte Weber. "Und wir können ja auch kaum zu unseren Kunden sagen, zeigen Sie uns mal bitte Ihren Hartz-IV-Bescheid, dann dürfen Sie nicht spielen."

    (welt.de / dpa)
  4. #3
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    Standard Keine Sportwetten für Hartz-IV-Empfänger

    Lotterien dürfen nach einer Verfügung des Kölner Landgerichts keine Sportwetten an Hartz-IV-Empfänger verkaufen. Um solche Verkäufe nachzuweisen hat ein Wett-Anbieter offenbar getarnte Testkäufer eingesetzt.

    Westlotto darf nach einem Entscheid des Kölner Landgerichts vorerst keine Sportwetten an Hartz-IV-Empfänger verkaufen. Doch wie das Verbot in der Praxis umgesetzt werden soll, ist unklar. Mitarbeiter in Lotto-Annahmestellen landesweit sind verunsichert. Westlotto kündigte an, "unverzüglich" Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einzulegen. Das Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnete die Entscheidung als "absurd". Ein Konkurrent hatte gegen die Lotterie geklagt.

    Bei dem Entscheid handelt es sich um eine einstweilige Verfügung, die vom Gericht nicht begründet wurde, wie der Sprecher des Kölner Landgerichts, Dirk Eßer, am Donnerstag mitteilte. Sie gilt nur für die Westdeutsche Lotterie GmbH in Münster (Westlotto). Die zeigte sich am Donnerstag schockiert über das Verbot.

    "Ich weiß nicht, wie Mitarbeiter in den Annahmestellen in der Lage sein sollen, das Einkommen von Kunden zu überprüfen", sagte Westlotto-Sprecher Axel Weber. Die Lotterie werde ihre Mitarbeiter nicht anweisen, Gehaltsbescheinigungen zu verlangen. Das sei "weltfremd". Einen Spieler zu sperren, sei nur nach "umfangreicher Prüfung" möglich.

    Verwirrung an den Lottostellen

    An den Lotto-Annahmestellen im Land herrschte nach dem Entscheid Ratlosigkeit. "Ich frage mich, wie wir damit umgehen sollen", sagte Birgit Hälker, Inhaberin eines Lotto-Ladens in Münster. "Ich kann ja nicht sagen, bring mir mal deinen Einkommensbescheid vorbei." Ein Kiosk-Besitzer in Düsseldorf bezeichnete das Verbot als "lächerlich und diskriminierend". Ein anderer erklärte: "Man sieht es den Menschen doch nicht an, ob sie Hartz IV empfangen."

    Das Erwerbslosen Forum Deutschland reagierte zynisch auf die "absurde und skurrile" Entscheidung des Gerichts und rief alle Lotto spielenden Hartz-IV-Empfänger auf, sich in einem Internetforum zu "outen". Der klagende Wettanbieter trage seinen Konkurrenzkampf "auf dem Rücken von Hartz-IV-Betroffenen aus", teilte der Sprecher des Erwerbslosen Forum mit.

    Die Mitarbeiter der Annahmestellen seien im Umgang mit Spielsüchtigen geschult, erläuterte Westlotto-Sprecher Weber. Nun gehe es darum, schnell eine Lösung zu finden. Westlotto habe bereits eine schriftliche Stellungnahme zu den Vorwürfen eingereicht. "Wir gehen aber davon aus, dass sie nicht berücksichtigt wurde", sagte Weber. "Wir wurden bislang nicht zu der Sache gehört."

    Harte Konkurrenz

    Beantragt worden war die einstweilige Verfügung von dem Sportwetten-Anbieter Tipico. Nach Angaben der "Westdeutschen Zeitung", die als erstes über das Urteil berichtet hatte, hat das Unternehmen seinen Sitz auf Malta.

    Tipico hatte Westlotto vorgeworfen, gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und den seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoßen zu haben. Darin ist unter anderem festgehalten, dass Minderjährige, Spielsüchtige, aber auch Menschen mit geringen Einkünften wie Hartz-IV-Empfänger vor Glücksspielen geschützt werden müssen. Das Gericht bewertete den Vorwurf als glaubhaft und erließ deshalb die Verfügung. Bei einer Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro.

    Möglicherweise hat der Kläger sogenannte "Testkäufe" vorgenommen. Dabei könnten in diesem Fall zwei Leute in einer Lotto-Annahmestelle erschienen sein und sich laut unterhalten haben in der Art von: "Wie kommst du denn mit Hartz IV aus?" Wenn ihnen anschließend dennoch eine Sportwette verkauft worden ist, wäre dies nach Ansicht des Gerichts ein Verstoß gegen die geltenden Bestimmungen. So ein Verstoß muss Sprecher Dirk Eßer zufolge nicht bewiesen, sondern nur glaubhaft gemacht werden. Westlotto könne gegen die Verfügung Widerspruch einlegen oder den Kläger zur Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens zwingen, in dem die Vorwürfe bewiesen werden müssten.

    (scb/dpa)
  5. #4
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    Standard Wettverbot für Arme?

    Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln gegen WestLotto hat viele Fragen aufgeworfen. Müssen jetzt Gehaltsnachweise zur Lottoannahme mitgebracht werden?

    Worum geht es?


    Das Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung gegen Westlotto erwirkt. Demnach darf das Unternehmen vorerst keine Sportwetten mehr an Spielsüchtige, Überschuldete und Menschen verkaufen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger".

    Wieso bezieht sich die Verfügung gerade auf Hartz-IV-Empfänger?

    Grundlage für die Verfügung ist der Glücksspielstaatsvertrag, der am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist. In diesem Vertrag werden die Bedingungen für das Glücksspiel in Deutschland reguliert. Angelegt ist darin eine sogenannte Sperrliste die Risikogruppen vom Glücksspiel ausschließt, um sie so zu schützen. Darunter genau die Personengruppen, die nun in der Verfügung erwähnt werden: Spielsüchtige, Menschen mit hohen Schulden und Spieler, die höhere Einsätze riskieren, als sie sich leisten können.

    Allerdings entschied der Europäische Gerichtshof nach einer Klage privater Anbieter im September 2008, dass der Vertrag gegen europäisches Recht verstoße. Die Richter bemängelten ausdrücklich den Widerspruch zwischen dem erklärten Ziel des Spieler- und Jugendschutzes und der umfassenden Werbung für das staatliche Angebot. Am 25. März diesen Jahres soll es daher zu einer Neuregelung kommen.

    Welche Parteien stehen sich im Streit am Landgericht Köln gegenüber?

    Bei dem Antragsteller handelt es sich um den privaten Sportwettenanbieter Tipico, der in Deutschland eine Reihe Wettbüros betreibt. Der Sitz des Unternehmens befindet sich in Malta. Die Firma bietet neben Wettbüros auch noch Sportwetten im Internet, die in Deutschland verboten sind. Die Verfügung richtet sich gegen die staatliche Westdeutsche Lotterie GmbH (Westlotto) mit Sitz in Münster. Westlotto ist eine Tochter der NRW.Bank und betreibt über 3000 Lottoannahmestellen in Nordrhein-Westfalen.

    Was ist die rechtliche Grundlage für die einstweilige Verfügung?

    Tipico wirft Westlotto vor, gegen bestehende Wettbewerbsregeln zu verstoßen und sich somit einen Marktvorteil zu sichern. Indem Westlotto, laut Aussage des Klägers, auch Menschen, die eigentlich unter die Sperrklausel des Glücksspielstaatsvertrags fallen als Kunden bedient, hätten sie sich einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafft. Für eine einstweilige Verfügung muss der Antragssteller dem Gericht glaubhaft nachweisen, dass Westlotto solche Verstöße begangen hat. Wie dieser Nachweis erbracht wurde, ist unklar. Möglicherweise hat der Kläger Testkäufe in Westlotto-Filialen vornehmen lassen. Dabei hätte die Testperson den Verkäufer mehr oder weniger direkt auf ihre schwierige finanzielle Situation aufmerksam machen müssen (beispielsweise durch eine Aussage wie "Hartz IV reicht bei mir vorn und hinten nicht"). Wäre ihm danach dennoch eine Sportwette verkauft worden, wäre dies nach Ansicht des Gerichts ein Verstoß gegen die geltenden Bestimmungen. Der Vorgang in der Filiale hätte allerdings von einer dritten Person und anschließend vor Gericht eidesstattlich bezeugt werden müssen.

    Auf welche Arten von Glücksspiele bezieht sich die gerichtliche Verfügung?

    Ein Wettbewerbsverfahren findet immer zwischen direkten Marktkonkurrenten statt. Da Tipico Sportwetten anbietet, richtet sich die Verfügung nur gegen das Sportwettenangebot Oddset von Westlotto. Das Ausstellen von Lottoscheinen fällt nicht unter den Beschluss des Gerichts, da die Lotterie in Deutschland in staatlicher Hand ist und entsprechend keine Konkurrenz hat.

    Wie wird die Einhaltung der Verfügung kontrolliert?

    Ordnungsämter oder sonstige staatliche Stellen werden nicht kontrollieren, ob sich die Westlotto-Filialen an die Verfügung halten. Da es sich hier um ein zivilrechtliches Verfahren handelt, ist der Antragsteller in der Pflicht einen Verstoß gegen die Verfügung nachzuweisen. Das könnte Tipico wiederum durch weitere Testkäufe erreichen. In einem solchen Fall müsste Westlotto mit einer Strafe von 250.000 Euro oder einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe der Verantwortlichen rechnen.

    Welche Reaktionen gibt es?

    In den Westlotto-Annahmestellen herrscht derzeit Ratlosigkeit, weil niemand weiß, ob er nun seine Kundschaft nach dem Einkommen befragen muss. Das Erwerbslosen Forum Deutschland nannte die Entscheidung "absurd und skurril". Der klagende Wettanbieter trage seinen Konkurrenzkampf "auf dem Rücken von Hartz-IV-Betroffenen aus". Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck sagte, schon allein die engen Finanzmittel von Hartz-IV-Empfängern würden dafür sorgen, dass für Sportwetten nicht erhebliche Summen ausgegeben werden.

    Was passiert, wenn Hartz-IV-Empfänger nun eine Oddset-Wette spielt?

    Nichts. Weder kann er dafür belangt werden noch sonst irgendwie zur Rechenschaft gezogen werden. Westlotto ist für die Einhaltung der Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags zuständig und trägt dafür die Verantwortung. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Vorgang dem Gericht gemeldet wird.

    Wie geht es weiter?

    Westlotto-Sprecher Axel Weber sagte, dass er die Entscheidung des Gerichts respektieren werde, "allein schon wegen der Aussicht auf eine Strafe in Höhe von einer viertel Million Euro". Westlotto will aber im Lauf der nächsten Woche Widerspruch einlegen und hofft nach einer mündlichen Anhörung durch das Gericht, den Vorgang beenden zu können.

    (zeit.de)
  6. #5
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    Standard Zocken auf Hartz IV

    Gericht: Westlotto darf keine Wetten von Armen annehmen

    Köln/Frankfurt - Auf den ersten Blick klingt die Entscheidung des Gerichts spektakulär: Dem staatlichen Wettanbieter Westlotto droht eine Geldstrafe von 250000 Euro, sollte er weiterhin Sportwetten von Hartz-IV-Empfängern annehmen. Diese einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln wurde am Donnerstag bekannt und löste beachtliche Irritation aus. Ein Sprecher von Westlotto reagierte entsetzt: "Wir können ja kaum zu unseren Kunden sagen, zeigen Sie uns mal bitte ihren Hartz-IV-Bescheid." Das sei weltfremd, sagte er. Im Internet outeten sich sogleich Dutzende Hartz-IV-Empfänger als Lottofreunde. Eine gewisse 'Hartzine' schrieb trotzig: "Ich gehe jetzt Lotto spielen, aus Protest. Sonst darf ich morgen nicht mehr ins Kino, weil ich Hartz 4 bin oder ins öffentliche Schwimmbad - oder, oder, oder."

    Zur Konto-Kontrolle am Lottoschalter dürfte es allerdings nicht kommen. Erstens betrifft die einstweilige Verfügung des Gerichts allein Sportwetten bei Westlotto. Und vor allem gebe es "keine Nachforschungspflicht" für den Verkäufer, sagt Gerichtssprecher Dirk Eßer, "er muss nicht von sich aus fragen: Wie viel verdienen Sie eigentlich im Monat?" Nur wenn der Verkäufer weiß, dass die Spieleinsätze seinen Kunden finanziell überfordern, zum Beispiel aus Gesprächen, dürfe er ihm keine Sportwetten verkaufen. So stehe es auch bisher schon im Glücksspiel-Staatsvertrag. "Diese Verpflichtung gab es schon immer", sagt der Sprecher des Gerichts.

    Dass der Fall nun vor Gericht landet, zeigt einmal mehr, wie skurril der Kampf um den deutschen Milliardenmarkt für Glücksspiel mittlerweile geworden ist. Gegen Westlotto geklagt hat ein privater Konkurrent mit Sitz in Malta. Er hat offenbar Indizien gesammelt, dass sich Westlotto nicht an die Vorgaben hält. Nach Malta sind in den vergangenen Jahren viele Wettanbieter ausgewichen, weil sie in Deutschland verboten wurden. Hierzulande gilt ein staatliches Monopol auf Lotto und Sportwetten - mit der Begründung, so könne man anfällige Menschen am ehesten vor Spielsucht schützen. Mehrere erfolgreiche Klagen der privaten Konkurrenz haben die staatlichen Privilegien jedoch stark ins Wanken gebracht. So verhandelten die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag in Berlin über ein neues Glücksspielrecht. Sie wollen das Lottospiel größtenteils in den Händen des Staates belassen; bei den Sportwetten zeichnet sich hingegen eine Öffnung ab. Umstritten blieb die Frage, wie viele private Anbieter zugelassen werden - und ob sie bundesweite oder nur regional begrenzte Genehmigungen erhalten sollen. Die Entscheidung soll am 6. April fallen.

    (sueddeutsche.de)
  7. #6
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    Standard AW: Lottogesellschaft darf keine Lose an Hartz-IV-Empfänger verkaufen

    Wenn ich das richtig deute, müsste das Spielverbot ja auch für Casinos bestehen.

    Könnte da nicht ein Sozialhilfeempfänger auf die Idee kommen, vom Casino sein verspieltes Geld zurückzuverlnagen und anderenfalls mit Klage drohen.

    Da tun sich ganz neue Möglichkieten auf im Wunderland D.
  8. #7
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    Standard AW: Lottogesellschaft darf keine Lose an Hartz-IV-Empfänger verkaufen

    Regelungen, daß Ortsansässige und/oder Sozi-Empfänger vom Spielbetrieb ausgeschlossen sind,
    gab´s in der Vergangenheit schon mal.

    jason
  9. #8
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    Standard Lotto Niedersachsen gegen Sportwettenverbot für Hartz-IV-Empfänger

    Lotto Niedersachsen will die Entscheidung des Landgerichts Oldenburg zum Verbot von Sportwetten für Hartz-IV-Empfänger nicht hinnehmen. Die Lottogesellschaft darf laut einem Beschluss des Gerichts vom 19. April mit Hartz-IV-Empfängern und überschuldeten Bürgern keine Sportwetten mehr abschließen.

    Hannover - Auch die Teilnahme von sogenannten spielgesperrten Bürgern mithilfe einer fremden LottoCard ist untersagt. Der Sprecher der Geschäftsführung von Lotto Niedersachsen, Rolf Stypmann, kritisierte am Mittwoch in Hannover, sozial schwache Bürger würden damit "in die Arme illegaler Sportwettenanbieter getrieben", die versuchten, auf den Markt zu drängen.

    Lotto Niedersachsen will gegen das Urteil nun 'sämtliche zur Verfügung stehende Rechtsmittel' einlegen. Man sehe keine gesetzliche Grundlage dafür, dass Hartz-IV-Empfänger nicht am öffentlichen Glücksspiel teilnehmen könnten, sagte Stypmann. Mit dem Urteil des Landgerichts werde eine "millionenfache Personengruppe diskriminiert", die zu illegalen Anbietern überzulaufen drohe.

    Der auf Malta ansässige private Wettanbieter Tipico, der Lotto zufolge mit illegalen Sportwetten auf den niedersächsischen Markt drängt, hatte das Gerichtsverfahren beantragt. Eine spielgesperrte Person soll im Auftrag von Tipico mit einer fremden LottoCard in mehreren Lotto-Annahmestellen in Raum Oldenburg an Sportwetten teilgenommen und darüber das Landgericht in Kenntnis gesetzt haben. Auf ähnliche Weise erfuhr das Gericht, dass in einer Lotto-Annahmestelle vorgebliche Hartz-IV-Empfänger Sportwetten abschlossen, ohne sich diese eigentlich leisten zu können, wie sie durchblicken ließen. Diese Sachverhalte lagen dem Beschluss zugrunde.

    Wirbel hatte bereits Ende Februar das Kölner Landgericht ausgelöst, als es WestLotto untersagte, Tippscheine für Sportwetten an Hartz-IV-Empfänger zu verkaufen, "von denen bekannt geworden ist, dass sie Einsätze riskieren, die außer Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen". WestLotto wollte Rechtsmittel dagegen einlegen.

    (dapd)
  10. #9
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    Standard Kölner Landgericht bestätigt einstweilige Verfügung

    Keine Wetten für Hartz IV-Empfänger

    Annahmestellen von Westlotto dürfen keine Sportwetten von Spielern akzeptieren, von denen bekannt ist, dass sie Hartz IV beziehen. Mit diesem Urteil hat das Kölner Landgericht am Donnerstag (05.05.11) eine umstrittene einstweilige Verfügung bestätigt.

    Das Gericht wies mit der Entscheidung einen Widerspruch der Westdeutschen Lotterie ab. Im März 2011 hatte es bereits verfügt: Mitarbeiter von Lottoannahmestellen dürfen keine Spielscheine an Kunden verkaufen, "von denen bekannt geworden ist, dass sie Einsätze riskieren, die außer Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen", so ein Gerichtssprecher.

    Die Entscheidung bedeute nicht, dass nun jede Lotto-Annahmestelle ihre Kunden überprüfen muss. Nur wenn die Mitarbeiter der Annahmestellen ganz konkrete Hinweise darauf haben, dass sich ein Kunde seine Wette eigentlich nicht leisten kann, müssen sie einschreiten.

    "So kann man doch nicht leben!"

    In dem konkreten Fall hatte ein Konkurrent von Westlotto, der Sportwetten-Anbieter Tipico, zwei Leute zu Testkäufen in verschiedene Lotto-Annahmestellen geschickt. Unmittelbar vor dem Verkäufer hatte dann der eine gesagt: "Geht das überhaupt, dass du hier schon wieder 50 Euro setzen kannst, du bist doch pleite und bekommst Hartz IV?" Darauf kam die Antwort: "Ach, ich hab das Geld jetzt und demnächst vielleicht noch mehr ... So kann man doch nicht leben!"

    Westlotto kündigt Berufung an

    In einem solchen Fall mache es sich der Verkäufer in einer Annahmestelle zu einfach, wenn er einfach weghöre oder das Gespräch nicht ernst nehme, heißt es in der am Donnerstag (05.05.11) veröffentlichten Urteilsbegründung. Er handele dann "glücksspielstaatsvertrags- und wettbewerbswidrig". Denn der seit 2008 geltende Glücksspielstaatsvertrag schreibe vor, dass Personen vor Glücksspielen geschützt werden müssten, deren Einsätze in keinem vernünftigen Verhältnis zu ihrem Einkommen stünden.

    Westlotto-Sprecher Axel Weber bezeichnete die Entscheidung als "realitätsfern". Niemand könne ohne Anhörung einfach so von Sportwetten ausgeschlossen werden. "Es fehlt hier einfach auch an gesellschaftlichem Sachverstand." Deshalb gehe man in Berufung.

    (wdr.de)
  11. #10
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    Standard Hartz-IV-Empfänger dürfen keine Sportwetten abschließen

    Einspruch abgelehnt

    Das Landgericht Köln hat sein Verbot bekräftigt: Staatliche Anbieter dürfen Hartz-IV-Empfängern keine Sportwetten verkaufen. Sie müssen ihre Kunden jedoch nicht überprüfen. Die unterlegene Westdeutsche Lotterie bezeichnet das Urteil als realitätsfern - und geht in die nächste Instanz.

    Köln - Es ist eine Niederlage für staatliche Wettanbieter: Westlotto darf keine Sportwetten von Spielern akzeptieren, von denen bekannt ist, dass sie Hartz IV beziehen. Das entschied das Landgericht Köln in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Die Richter bestätigten damit eine einstweilige Verfügung vom März.

    Darin war Mitarbeitern von Lottoannahmestellen der Verkauf von Spielscheinen an Kunden untersagt worden, "von denen bekannt geworden ist, dass sie Einsätze riskieren, die außer Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen", wie ein Gerichtssprecher erläuterte. Im Einzelfall droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

    Die Entscheidung bedeutet nach Angaben des Gerichts nicht, dass nun jede Lotto-Annahmestelle ihre Kunden überprüfen muss. Nur wenn die Mitarbeiter der Annahmestellen ganz konkrete Hinweise darauf haben, dass sich ein Kunde seine Wette eigentlich nicht leisten kann, müssen sie einschreiten.

    Der Gerichtsbeschluss war von dem privaten Sportwettenanbieter Tipico erwirkt worden. Das Unternehmen hatte Testkäufer in Lotto-Annahmestellen geschickt. Unmittelbar vor dem Verkäufer hatte dann der eine gesagt: "Geht das überhaupt, dass du hier schon wieder 50 Euro setzen kannst, du bist doch pleite und bekommst Hartz IV?" Darauf kam die Antwort: "Ach, ich hab das Geld jetzt und demnächst vielleicht noch mehr... So kann man doch nicht leben!"

    Wenn ihnen anschließend dennoch eine Sportwette verkauft worden sei, wäre dies laut den Richtern ein Verstoß gegen geltende Bestimmungen.

    Streit geht vor das Oberlandesgericht

    Der staatliche Anbieter Westlotto bezeichnete das Urteil als realitätsfern: Ein Mensch sei anhand seines Auftretens nicht als Hartz-IV-Empfänger zu erkennen. Einen Spieler zu sperren, sei aber nur nach "umfangreicher Prüfung" möglich, Hartz-IV-Empfängern die Teilnahme an den Sportwetten pauschal zu untersagen komme zudem einer Stigmatisierung gleich.

    Auch das Erwerbslosen-Forum kritisierte die Entscheidung im März scharf - und nannte sie "absurd und skurril". Alle Lotto spielenden Hartz-IV-Empfänger sollten sich in einem Internetforum "outen". Der klagende Wettanbieter trage seinen Konkurrenzkampf "auf dem Rücken von Hartz-IV-Betroffenen aus".

    Der Vorsitzende Richter stellte klar, dass sich die Entscheidung einzig auf das in den Testkäufen geschilderte Szenario bezog. Ein Sprecher von Westlotto kündigte erneut Berufung an, der Kampf werde nun vor dem Oberlandesgericht weitergehen.

    Künftig Lizenzen für private Anbieter

    Der aktuelle Glücksspiel-Staatsvertrag läuft Ende des Jahres aus. Der Vertrag muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs neu gefasst werden. Demnach ist ein staatliches Monopol nur zulässig, wenn es die Suchtgefahr bei allen Spielarten konsequent bekämpft. Für Sportwetten gibt es derzeit keine einheitliche Regelung.

    Anfang April verständigten sich die Regierungschefs der Bundesländer, ab 2012 sieben bundesweite Konzessionen für Sportwetten zu verteilen. Diese Regelung solle testweise fünf Jahre lang gelten, kündigten die Ministerpräsidenten an. Eine endgültige Ratifizierung des Vertrags soll allerdings erst im Sommer erfolgen, gültig würde sie ab 1. Januar 2012.

    Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten würden zugelassen, Fernsehwerbung für Sportwetten im Umfeld von Sportsendungen dagegen nicht. Von einer Öffnung des Sportwettenmarkts könnten vor allem private Anbieter wie Bwin und Tipp24 profitieren.

    (cte/dapd/dpa)

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