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Casino muss verspieltes Geld zurückzahlen
Die Spielbank Baden-Baden muss die Spielschulden eines Casino-Besuchers in Höhe von rund 250.000 Euro übernehmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Ein Spielsüchtiger hatte das Geld innerhalb von anderthalb Jahren im Casino verloren.
Bereits vor diesem hohen Geldverlust hatte sich der Mann 2004 auf eigenen Wunsch hin für den Besuch in der Spielbank Baden-Baden sperren lassen, nachdem er beim Roulette viel Geld verspielt hatte. Sieben Jahre sollte diese Sperre gelten. Doch nach zwei Jahren schrieb der Mann eine E-Mail an die Casino-Leitung und bat darum, sie aufzuheben, weil sich seine finanziellen Verhältnisse stabilisiert hätten. Nachdem sich die Spielbank über die aktuelle Kreditwürdigkeit des Mannes informierte, entsprach sie dem Wunsch des Kunden. Danach kam es zu den hohen Spielschulden.
Ehefrau des Spielers klagte
Die Ehefrau des Mannes verklagte die Spielbank Baden-Baden auf Schadenersatz. Der BGH gab der Klägerin nun in letzter Instanz recht. Die Spielbank hätte den Fall genauer prüfen und einen sicheren Nachweis verlangen müssen, dass der Schutz des Spielers vor sich selbst nicht mehr notwendig ist. In der Regel, so der BGH in seinem Grundsatzurteil, müsse der Gesperrte ein Sachverständigengutachten vorlegen. Das Landgericht Baden-Baden und das Oberlandesgericht Karlsruhe hatten zuvor Schadenersatzzahlungen abgelehnt.
(swr.de)