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Roulette-Portal.org - Nachrichten:
EU-Gericht kippt deutsches Glücksspiel-Monopol

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    EU-Gericht kippt deutsches Glücksspiel-Monopol

    41 Kommentar(e) von Harvey, veröffentlicht am 08.09.2010 15:49
    Nach Klage von Wettanbietern

    In Deutschland darf nur der Staat Lotto oder Sportwetten anbieten. Schließlich sollen die Deutschen ja nicht spielsüchtig werden. Doch aus Sicht der EU-Richter ist das Monopol ungerechtfertigt - denn staatliche Wettanbieter machen massiv Werbung.

    Das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschieden.

    Der Glücksspielstaatsvertrag, mit dem die Länder sich bis Ende 2011 das Monopol auf Glücksspiele gesichert und Internetwetten verboten hatten, begrenze die Glücksspiele nicht "in kohärenter und systematischer Weise" und könne deshalb "nicht mehr gerechtfertigt werden". Das Glücksspielmonopol dürfe ab sofort nicht mehr angewandt werden.

    Das Urteil ist in dieser Schärfe überraschend. In früheren Entscheidungen zum stark umkämpften Glücksspielmarkt hatte der EuGH stets geurteilt, dass staatliche Lottomonopole mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU vereinbar sind, wenn es den Staaten dabei um den Schutz vor Spielsucht und nicht um größtmögliche Gewinne geht. Ob es verhältnismäßig sei, müssten die Gerichte vor Ort klären. So hatte der EuGH zum Beispiel das staatliche Glücksspielmonopol in Portugal gestützt.

    Auch Deutschland stehe es grundsätzlich frei, die Spiellust und den Betrieb der Spiele in kontrollierte Bahnen zu lenken und staatliche Monopole zu schaffen, argumentierten jetzt die Luxemburger Richter. Sie monieren aber, dass in Deutschland die staatlichen Monopole intensive Werbekampagnen betreiben, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren.

    Zum anderen betreiben oder dulden die deutschen Behörden Kasinos oder Automatenspiele, die nicht dem staatlichen Monopol unterliegen, aber ein höheres Suchtpotenzial haben als die vom Monopol erfassten Spiele. "Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann", teilte das Gericht mit.

    Mehrere Wettbüros hatten geklagt, weil ihnen in Deutschland verboten ist, Sportwetten zu vermitteln, die von den privaten Anbietern Webcoin und Happybet aus Österreich, Tipico aus Malta, Carmen aus Gibraltar sowie Digibet und Happy Bet aus Großbritannien stammen. Diese Firmen haben Lizenzen in ihren Heimatländern und berufen sich auf die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU. Deutsche Gerichte legten die Fälle dem EuGH vor.

    Die Bundesländer sind nun zu einer Neuregelung gezwungen. Vorbild könnte Frankreich sein: Nach ähnlichen Rechtsstreitigkeiten entschied sich die Regierung in Paris für eine kontrollierte Öffnung des Glücksspielmarktes.

    EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier kündigte an, keine Staaten mehr wegen ihrer Lottomonopole vor dem EuGH zu verklagen - im Gegensatz zu seinem irischen Vorgänger Charlie McCreevy. Barnier will stattdessen bis Anfang 2011 Vorschläge für eine europaweit einheitliche Regulierung des Glücksspiels vorlegen.

    Die Aktie des Internet-Sportwettenanbieters Bwin stieg nach der EuGH-Entscheidung zeitweise um 5,6 Prozent. Das Unternehmen sieht sich in seinem Jahrelangen Kampf gegen das Wettmonopol in Deutschland bestätigt. Nunmehr könne das Glücksspiel in Deutschland zeitgemäß reguliert werden, teilte Bwin mit.

    Deutschlands Lottoanbieter wollen dagegen grundsätzlich am Staatsvertrag über Glücksspiel festhalten. "Wir vertrauen auf die Politik in Bund und Ländern, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit das in Deutschland bewährte Staatsvertragsmodell Bestand haben wird", sagte der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayerns, Erwin Horak.

    Der Gerichtshof habe klargestellt, "dass die EU-Mitgliedstaaten entscheiden können, ob sie ein Kommerzmodell oder ein am Gemeinwohl orientiertes Staatsvertragsmodell wollen".

    Am 2008 eingeführten Glücksspielstaatsvertrag gibt es schon seit Monaten massive Kritik - vor allem weil die Regeln offensichtlich nicht dazu beitragen, Menschen vom Spielen abzuhalten.

    Studie bescheinigt deutschen Glücksspielmarkt "Kontrollverlust"

    Im Mai hatte eine Studie der Medienberatung Goldmedia einen "Kontrollverlust im deutschen Glücksspielmarkt" konstatiert. Die aktuellen Regelungen "stärken den Markt im rechtsgrauen Raum und fördern den Schwarzhandel", lautete damals das vernichtende Urteil zur deutschen Gesetzgebung.

    Zentraler Angriffspunkt war das Verbot von Angeboten im Internet. "Ohne den bislang verbotenen Onlinevertrieb sind Glücksspielprodukte heute nicht mehr zeitgemäß", urteilte Studienautor Michael Schmid. Der Spieltrieb der Bevölkerung lasse sich durch Verbote nicht lenken. "Die Intensivspieler wandern zu ausländischen Anbietern ab - und unterliegen dort nicht mehr der deutschen Kontrolle."

    Besonders intensiv ist dieser Untersuchung war zuletzt der digitale Spieltourismus bei Sportwetten: 86 Prozent der 1,2 Mrd. Euro Bruttoertrag fielen 2009 auf ausländischen Plattformen und in Hinterzimmern an. Bezogen auf den gesamten Glücksspielmarkt lag der Anteil unregulierter Spielangebote bei 22 Prozent und könnte - sollten sich die deutschen Gesetze nicht ändern - bis 2015 auf 30 Prozent wachsen.

    Studien zufolge weisen bis zu 300.000 Deutsche ein pathologisches Spielverhalten auf. Zwei Drittel davon spielen an Geldspielautomaten, wie sie in Spielhallen und Gaststätten hängen, errechnete Tilman Becker, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Uni Hohenheim, vor einiger Zeit.

    Und diese Automaten fallen eben nicht unter den Staatsvertrag, sondern werden von privaten Anbietern betrieben. Mit 3,3 Mrd. Euro Bruttoerträgen machen sie sogar mehr Geschäft als das staatliche Lotto 6 aus 49.

    (ftd.de)

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  3. #2
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    Standard Europäischer Gerichtshof kippt Glücksspiel-Monopol

    Sportwetten in Deutschland

    Überraschende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: Das deutsche Glücksspielmonopol verstößt gegen europäisches Recht. Die Regelung begrenze Spielsucht nicht wirksam, weil der Staat zu viel für seine Wettangebote wirbt.

    Luxemburg - Das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschieden. Die deutsche Regelung verstoße gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU, hieß es zur Begründung.

    Mehrere kleine Anbieter hatten gegen das Glücksspielmonopol geklagt. Deutschland ist eines der wenigen europäischen Länder, in denen es neben einem Lotto-Monopol auch ein Monopol auf Sportwetten gibt. Laut Staatsvertrag dürfen Glücksspiele - ausgenommen Pferderennen, Spielautomaten und Casinos - nur von Lottogesellschaften der Bundesländer angeboten werden. Damit soll unter anderem "das Entstehen von Glücksspielsucht" verhindert werden. Einzig beim staatlichen Unternehmen Oddset darf man legal auf Bundesliga, Weltmeisterschaft oder Formel 1 setzen.

    Die höchsten EU-Richter stellten nun fest, grundsätzlich dürfe ein EU-Land den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit beschränken, wenn damit beispielsweise die Spielsucht bekämpft werden solle.

    Deutsche Gerichte, bei denen derzeit verschiedene Klagen privater Anbieter gegen das Monopol anhängig sind, hätten aber "Grund zu der Schlussfolgerung, dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt". So betrieben die Inhaber der deutschen Monopole Werbekampagnen, um mehr Gewinn zu machen. Zudem würden reichlich private Geldspielautomaten genehmigt.

    Im Klartext: Weil die deutschen Anbieter für ihre Dienste werben, dämmen sie die Spielsucht nicht wirksam ein. Damit verliert das Monopol seine Rechtfertigung.

    "Monopol kann nicht mehr gerechtfertigt werden"

    "Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann", heißt es denn auch in einer Mitteilung des Gerichts. Die deutsche Regelung dürfe "nicht weiter angewandt werden".

    Ihr Sinn war ohnehin von immer mehr Experten in Frage gestellt worden. So ergab eine Studie der Beratungsfirma Goldmedia kürzlich, dass 94 Prozent der milliardenschweren Wettumsätze in Deutschland über Anbieter laufen, die hierzulande nicht lizenziert sind - über mehrere tausend Online-Firmen, private Wettbüros und den Schwarzmarkt. Das staatliche Monopol schützt also weder vor Spielsucht noch vor Manipulation.

    Derzeit beschäftigen sich Dutzende deutsche Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof mit der Frage, wie für Lotterien geworben werden darf. Vier Gerichte hatten den EuGH gefragt, ob die deutsche Praxis mit europäischem Recht vereinbar sei. Das Urteil vom Mittwoch ist eine Vorabentscheidung. Nun liegt es an den deutschen Richtern, die Einzelfallentscheidungen zu treffen. Die Entscheidung ist nun ein klarer Auftrag an den Gesetzgeber, eine neue Regelung für den deutschen Glücksspielmarkt zu schaffen.

    Die Aktien des privaten Glücksspielanbieters Tipp24 stiegen am Mittwoch prompt um zweitweise 3,8 Prozent. Damit setzte sich Tipp24 an die Spitze des SDax Chart zeigen.

    (Az: C-316/07 und weitere)

    (cte/dpa/AFP/dapd)
  4. #3
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    Standard BITKOM begrüßt Urteil gegen Glücksspiel-Monopol

    Deutschland behindert zu Unrecht private Anbieter im Internet

    Insgesamt zwei Millionen Deutsche bei Glücksspielen im Web

    Berlin, 8. September 2010 - Der Hightech-Verband BITKOM hat das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum staatlichen deutschen Glücksspiel-Monopol begrüßt. „Gerade im Internet ist ein Verbot privater Anbieter nicht länger haltbar“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Das EU-Gericht hat heute das deutsche Glücksspiel-Monopol für unrechtmäßig erklärt. „Jetzt gibt es eine Chance, klare Regeln für einen freien Glücksspiel-Markt in Deutschland festzulegen – inklusive der nötigen Bedingungen zur Gefahrenprävention“, kommentiert Scheer. Auch viele deutsche Verwaltungsgerichte halten das staatliche Monopol in der Bundesrepublik für europarechtswidrig.

    Der seit 2008 geltende Glücksspiel-Staatsvertrag untersagt deutschen Unternehmen, Lotto und Sportwetten im Internet anzubieten. „Die deutschen Bundesländer zementieren aus finanziellen Gründen ihr altes Lotto-Monopol“, so Scheer. Wegen des deutschen Verbots von Online-Wetten betreibt die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik. Die Regelung ist nach Ansicht von BITKOM auch in sich widersprüchlich: So dürfen deutsche Firmen zwar stationäre Automatenspiele oder Online-Pferdewetten anbieten, aber keine anderen Internet-Sportwetten.

    Erste Anbieter sind dadurch bereits vom Markt verdrängt worden. Der BITKOM fordert seit langem von den dafür zuständigen Landesregierungen, auf diesen deutschen Sonderweg zu verzichten: „In der digitalen Welt hat das Glücksspiel-Monopol ausgedient“, erklärt Scheer. „Wir sollten uns nicht an verstaubte Gesetze aus der Vorkriegszeit klammern, sondern dafür sorgen, dass sich junge Internet-Firmen in Deutschland ansiedeln.“ Der Hightech-Verband fürchtet eine schädliche Signalwirkung für Start-ups im Internet. „Wenn wir solchen Anbietern in Deutschland den Strom abdrehen, spielt die Musik eben im Ausland“, so BITKOM-Präsident Scheer. Andere EU-Länder wie Frankreich, Italien und Dänemark haben bereits entschieden, den Markt für private Anbieter zu öffnen. Scheer: „Statt die Kunden de facto zu ausländischen Anbietern zu treiben, sollten die Länder endlich vernünftige und praxisnahe Regeln für den deutschen Markt aufstellen.“ In diesem Rahmen sei auch die Prävention gegen Spielsucht bedeutend leichter zu bewerkstelligen.

    Rund zwei Millionen Deutsche nehmen an Online-Glücksspielen und -Wetten teil, darunter 1,7 Millionen Männer und 0,3 Millionen Frauen. Das geht aus einer Erhebung von Forsa und BITKOM hervor. Internet-Lotto ist bei Frauen etwas populärer, während Poker und Sportwetten stärker von Männern genutzt werden. So nehmen 64 Prozent aller Online-Spielerinnen an Lotto-Angeboten teil – gegenüber 57 Prozent der männlichen Teilnehmer. 28 Prozent der männlichen Web-Glücksspieler beteiligen sich an Poker-Runden, aber nur 9 Prozent der Frauen. Ähnlich sieht der Geschlechter-Unterschied bei Sportwetten aus – 23 gegenüber 8 Prozent.

    (it-times.de)
  5. #4
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    Standard Glücksspiel-Aktien sind die Gewinner

    Manche behaupten, die Börse sei nichts anderes als Glücksspiel. Gewisse Gemeinsamkeiten sind nicht von der Hand zu weisen. Heute kommen die Zocker jedenfalls voll auf ihre Kosten. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verhilft Glücksspiel-Aktien zu kräftigen Gewinnen.

    HB FRANKFURT. Die Aktien von Glücksspiel- und Wettanbietern haben nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu Sportwetten und Glücksspiel deutlich zugelegt. Aktien von Tipp24 aus dem SDax gewannen rund zwölf Prozent. Bet-at-Home stiegen um fast 20 Prozent. Auch die in Wien notierten Titel von Bwin legten um sechs Prozent zu.

    Der Europäische Gerichtshof hatte am Morgen entschieden, das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele sei nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Die deutsche Regelung verstoße gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU.

    Die höchsten EU-Richter begründeten ihre Auffassung mit der erheblichen Werbung, die die staatlich genehmigten Anbieter von Glücksspielen betrieben. Das Monopol diene nicht mehr der Bekämpfung der Spielsucht, wie die staatliche Seite stets argumentiert hatte.

    Die deutsche Regelung dürfe nicht weiter angewandt werden, bis eine neue erlassen sei, die mit EU-Recht übereinstimme, erklärten die Richter.

    Für den Glücksspielanbieter sei das eine positive Nachricht, kommentierte ein Händler. Ein anderer Börsianer sagte, bis es erste Einschätzungen von Juristen gebe, seien noch viele Fragen offen. "Aber auf den ersten Blick sieht das gut aus", fügte er hinzu.

    Auch Analyst Christoph Schmidt vom Vermögensverwalter N.M.F. AG gab zu bedenken, dass es wohl noch dauern werde, bis die deutsche Justiz auf das Urteil reagieren werde.

    (handelsblatt.com)
  6. #5
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    Standard Zocken nicht nur bei Vater Staat

    Seit 2008 hatte der Staat ein Monopol auf Lotto und Sportwetten. Es sollte vor allem der Spielsucht vorbeugen. Doch die Tippspieler konnten im Internet leicht zu ausländischen Anbietern ausweichen, und dem Staat entgingen Milliarden. Nun stand das Glücksspiel-Monopol gekippt.

    33 Jahre hatte es gedauert, bis Franz Beckenbauer sein Abschiedsspiel bekam, und beinahe wäre die Partie am 13. August gegen Real Madrid noch am deutschen Glücksspiel-Recht gescheitert. Das Münchner Kreisverwaltungsreferat verbot dem spanischen Rekordmeister unter Androhung eines Zwangsgelds, im Trikot seines Sponsors bwin aufzulaufen. Auch der TSV 1860 München musste bereits vor längerer Zeit seine bwin-Trikos ausziehen.

    Der Grund: Private Anbieter von Sportwetten waren in Deutschland durch den Glückspiel-Staatsvertrag seit 1. Januar 2008 vom Markt verbannt und durften auch keine Werbung mehr machen. Nur die staatlichen Anbieter Oddset und TOTO durften hier zu Lande noch Tipps auf Sportergebnisse annehmen.

    EuGH hat über Oddset entschieden

    Die Tippspieler indes waren nicht auf Oddset angewiesen. Sie konnten leicht übers Internet ihre Tipps bei Wettfirmen platzieren, die vom Ausland aus operieren - egal ob sie bwin, (Österreich), betfair (England), interwetten (Malta) oder digibet (Gibraltar) heißen. Bwin hat sein Geschäft in Deutschland bislang weiterbetrieben, unter Berufung auf eine alte DDR-Lizenz für ganz Europa. Inwieweit das zulässig ist, darüber laufen immer noch zahlreiche Gerichtsverfahren. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass das Monopol nicht zulässig ist. Jetzt liegt es an den deutschen Richtern, die Einzelfallentscheidungen zu treffen.

    "Rechtschaos" nennt der Deutsche Lotterieverband das, was der Staatsvertrag angerichtet habe. Die Lobby der deutschen Lotterieveranstalter und -vermittler spricht von mehr als 1.000 Gerichtsverfahren, die zum Glücksspielstaatsvertrag geführt wurden oder werden. Auch der Online-Wettanbieter für Lotterien und Spiele Tipp24 hatte im Verbund mit Gleichgesinnten darum gekämpft, seine Geschäfte in Deutschland wieder aufnehmen zu dürfen.

    Keine Chance?

    Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern, war zuversichtlich, dass der EuGH das deutsche Glücksspielmonopol bestätigt. Bereits zweimal hat das Gericht in diese Richtung entschieden. Im Juni lehnte es die Klagen von zwei britischen Unternehmen ab, die per Internet Sportwetten in den Niederlanden anbieten wollten. Im September wies das Gericht eine Klage von bwin gegen die portugiesische Regierung ab. Begründung: Das Monopol könne geeignet sein, den Wettbetrieb "in kontrollierte Bahnen zu lenken" und die Verbraucher vor Betrug zu schützen.

    Vertrag auf dem Prüfstand

    Noch in diesem Monat wollten sich die deutschen Ministerpräsidenten mit dem Thema befassen. Denn der Staatsvertrag sollte nur bis 2011 gelten, wenn 13 Bundesländer ihn nicht verlängern. Wie es mit dem Vertrag weitergeht, wird sich zeigen. Niedersachsen und Schleswig-Holstein wollten das Regelwerk novellieren, das CDU/FDP-regierte Niedersachsen ab 2012 Sportwetten privater Anbieter zulassen, wenn sie staatlich lizensiert sind. In Bayern verlaufen die Fronten quer durch die Staatsregierung. CSU-Ministerpräsident Horst Seehofer ist ein klarer Verfechter des Monopols, die FDP eher auf Liberalisierungskurs.

    Fragwürdiger Effekt

    Ein Hauptargument für die Einführung des Monopols war, dadurch der Spielsucht und ihrer "Begleitkriminalität" vorzubeugen. Der Effekt ist umstritten, zumal Zocker leicht auf Internet-Gamings, Online-Casinos, -Pokerrunden oder ganz simpel auf Automaten in Spielhöllen ausweichen können. Gleichzeitig hat sich der Staat mit dem Monopol eine lukrative Einnahmequelle gekappt.

    Monopolist Oddset erzielt 2009 einen Umsatz von 185 Millionen Euro. Bwin verdiente im selben Jahr etwa 46 Millionen Euro bei einem Umsatz von fast 500 Millionen Euro. Am gesamten Sportwetten-Markt hat der deutsche staatliche Anbieter nur einen Anteil von drei bis fünf Prozent. Die Steuern und Erträge aus den Gewinnen, die ausländische Wettanbieter mit deutschen Tippern machen, liefen alle am deutschen Staat vorbei, argumentieren die Kritiker des Monopols. Das hätte vielleicht auch die Ministerpräsidenten ins Grübeln bringen können.

    (br-online.de)
  7. #6
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    Standard Der Staat hat sich verzockt

    Deutschland ist mit seiner inkonsequenten Haltung zum Glücksspiel gescheitert. Die Europarichter kippten das staatliche Monopol – nun herrscht Streit.

    Eines ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) klar: Das deutsche Glücksspielmonopol kann in seiner jetzigen Form nicht dauerhaft Bestand haben. Das Monopol verstoße gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, die das Europarecht garantiert, schreiben die Richter zur Urteilsbegründung. In seiner gegenwärtigen Form könne das Monopol „nicht mehr gerechtfertig werden“.

    Fehlende Konsequenz

    Die Überlegung der Richter: Die deutsche Regelung sei weder stimmig noch systematisch. Grundsätzlich sei ein staatliches Glücksspielmonopol zwar zu rechtfertigen, etwa um der Spielsucht vorzubeugen. Genau dieses Ziel verfolge der Staat aber nicht konsequent. Zum einen, weil er durch „intensive Werbekampagnen“ versuche, den Gewinn der Staatslotterien zu maximieren. Zum anderen, weil Spielautomaten nicht monopolisiert seien, obwohl sie ein „höheres Suchtpotential“ als etwa Sportwetten hätten. Beides laufe dem Ziel zuwider, Spielsucht zu bekämpfen, mit dem die Politik das Glücksspielmonopol begründet.

    Doch was dies nun konkret bedeutet, und wie eine Neuregelung des Glücksspiels in Deutschland aussehen sollte – darüber wird nach dem Urteil gestritten.

    Sensationelles Urteil

    Der Münchner Rechtsanwalt Wulf Hambach, der private Glücksspielunternehmen vertritt, spricht von einem „sensationellen Urteil“ und fordert: „Die Politik soll die Glücksspielanbieter nun endlich nach Deutschland holen.“ Der deutsche Staat ließe sich durch die restriktiven Regeln Millionen an Steuereinahmen entgehen. Und das ohne Nutzen. Denn durch das Internet könne ohnehin jeder jederzeit spielen.

    Auch der Internet-Sportwettenanbieter Bwin sieht sich durch den Europäischen Gerichtshof im jahrelangen Kampf gegen das Wettmonopol bestätigt. Das Glücksspiel könne jetzt „zeitgemäß reguliert“ werden, teilte Bwin Interactive Entertainment mit.

    Irreführende Berichte

    Ganz anders sehen das die Befürworter des staatlichen Glücksspiels. Rechtsanwalt Manfred Hecker, der die Bundesländer vertritt, sieht das Glücksspielmonopol durch das Urteil nicht berührt. „Die Pressemeldungen sind irreführend“, sagt er. „Es ist schlicht und ergreifend falsch, dass der Gerichtshof eine Europarechtswidrigkeit festgestellt hätte.“ Die Richter hätten lediglich Interpretationshilfen gegeben. Entscheiden müssten nun aber deutsche Gerichte. Hecker räumt allerdings ein: „Aus Sicht der Kläger ist das positiv. Die kommerziellen Wettanbieter werden jubeln.“

    Die deutschen Lottoanbieter wollen grundsätzlich am Glücksspielstaatsvertrag festhalten. „Wir vertrauen auf die Politik in Bund und Ländern, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit das in Deutschland bewährte Staatsvertragsmodell Bestand haben wird“, heißt es in einer Erklärung des Präsidenten der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayerns, Erwin Horak, vom Mittwoch. Der EU-Gerichtshof habe klargestellt, „dass die EU-Mitgliedstaaten entscheiden können, ob sie ein Kommerzmodell oder ein am Gemeinwohl orientiertes Staatsvertragsmodell wollen“.

    Wettanbieter flohen ins Ausland

    Fest steht, dass das bestehende Verbot von Online-Glücksspielen vorerst bestand hat. Ausdrücklich sagen die Europarichter, „dass die Mitgliedstaaten das Anbieten von Glücksspielen im Internet verbieten“ können. Ihre Begründung: Online-Spiele seien im Vergleich zu herkömmlichen Spielen mit besondern Gefahren verbunden.

    Der Streit schwehlt schon länger: Seit dem 1. Januar 2008 gilt der Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer. Er schreibt neue Regeln für das Glücksspiel vor, für Anbieter und Vermittler von Wetten und Lotterien. Fortan durften private Unternehmen in Deutschland keine Sportwetten mehr anbieten. Die staatlichen Anbieter Toto und Oddset erhielten ein Monopol. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte das staatliche Wettmonopol im 2006.

    Auch das Spielen bei staatliche Lotterien durften seitdem nicht mehr über das Internet vermittelt werden. Für Lotterie-Vermittler wie Tipp 24 bedeutete dies das Aus ihres Deutschlandgeschäfts. Ihr Geschäftsmodell wurde obsolet, Tipp24 etwa zog nach London um.

    Ausländische Anbieter profitieren

    Gerade die Grenzenlosigkeit des Internets ist ein Knackpunkt im Streit um den Glückspielstaatsvertrag. Denn natürlich können deutsche Fußballfans trotz des deutschen Verbots, Wetten im Internet abschließen. Nur eben nicht bei deutschen Anbietern. Davon profitieren ausländische Anbieter wie Bwin aus Österreich oder betfair aus England. Dem deutschen Fiskus entgehen dadurch Millionen, die er durch Besteuerung deutscher privater Sportwettenanbieter einnehmen könnte.

    Vorstoß zur Liberalisierung

    Das dürfte auch ein Grund für den jüngsten Vorstoß aus Niedersachen sein. Die dortige Landesregierung will den Markt liberalisieren und ab 2012, wenn der jetzige Staatsvertrag ausläuft, auch private Sportwettenanbieter zulassen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass diese vom Staat zuvor eine Lizenz erhalten haben.

    Die Landesregierung von Schleswig-Holstein wirbt nun für ihren Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrags. „Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch. Er kann schnell umgesetzt werden“, teilte die CDU-Fraktion mit. Sie lud die Abgeordneten aller Landesparlamente ein, den Entwurf gemeinsam mit Fachleuten am 22. September in Kiel zu diskutieren. Er sieht unter anderem ein staatliches Lotteriemonopol einerseits und einen konzessionierten und damit unter staatlicher Aufsicht stehenden Sportwettenmarkt vor.

    Der EuGH gab keine konkreten Vorgaben für eine Neuregelung. Eine Öffnung des Marktes sei nicht zwingend, heißt es im Urteil. Denn grundsätzlich ließen sich die Gefahren des Glücksspiels mit einem Monopol wirksamer beherrschen als mit einem privaten System. In Deutschland ist nun die Politik gefordert, einen neuen Rahmen für das Glücksspiel zu schaffen.

    (focus.de)
  8. #7
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    Standard Lotto-Zentrale unter Druck - Folgen für Spielhallen

    München - Das vom EU-Gerichtshof gekippte Glücksspiel-Monopol bedeutet eine Niederlage für die Staatliche Lotterieverwaltung. Auf die müssen sich auch private Wettanbieter einstellen.

    Eigentlich hatte der Chef der bayerischen Lotterieverwaltung, Erwin Horak, mit einer Bestätigung der staatlichen Praxis durch den EuGH gerechnet. Zuletzt spekulierte der Lotto-Chef sogar über neue Geschäftsfelder für seine Behörde. Die „Zulassung eines streng kontrollierten Internetangebots“ ist eines dieser „Produkte“, die Horak gerne verfolgen würde.

    Das kann er jetzt erst einmal vergessen. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Martin Runge, hält Horak „schwere Versäumnisse“ vor. Er und seine Kollegen in den anderen Bundesländern hätten sich das Urteil „selbst eingebrockt“. Schon seit Jahren kritisiert Runge die „Scheinheiligkeit“ der bayerischen Regelung. Die Lotterieverwaltung in Bayern habe alles dafür getan, „um möglichst viele Menschen zu veranlassen, möglichst viel Geld im Glücksspiel einzusetzen“. Sie habe zu viele Glücksspiel-Annahmestellen (nämlich 3900) und werbe zu offensiv.

    Glücksspiel-Monopol: Ziel ist die Bekämpfung der Spielsucht

    „Überraschend“ sei die in mehrere Einzelurteile gebündelte Entscheidung, hieß es gestern aus der Lotteriezentrale. Dort ist man jetzt erst einmal um eine Neupositionierung bemüht.

    Zwei konträre Richtungen bieten sich an. Entweder die deutschen Bundesländer, die den zum Jahresende ohnehin auslaufenden Glücksspiel-staatsvertrag nun rasch neu verhandeln müssen, verschärfen die Spielregeln auf dem deutschen Glücksspielmarkt. Dann müssten sie zum Beispiel auch gegen die vom EuGH genannten Casino-spiele und die Automaten in den Spielhallen stärker vorgehen - etwa durch mehr Kontrollen, eine Steuer oder ein grundsätzliches Werbeverbot.

    Eine erste Äußerung aus der Bayerischen Staatskanzlei, die sich gestern eher bedeckt hielt, deutet in diese Richtung. Der Gerichtshof, hielt Sprecher Rainer Riedl fest, halte ein Glücksspiel-Monopol „weiterhin für zulässig, wenn es das Ziel der Bekämpfung der Spielsucht verfolgt“. Diese Anforderung müsse aber „in systematischer und kohärenter Weise“ erfüllt werden. Der Nachteil dieser Lösung: Dem Staat würden Steuereinnahmen entgehen.

    FDP wirbt für neuen Glücksspielvertrag

    Die andere Möglichkeit wäre eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes - worauf sowohl die Automatenhersteller als auch die Sportverbände hoffen. DFB-Präsident Theo Zwanziger warnt seit Jahren vor einer Kriminalisierung von Amateurvereinen, die mit dem Schriftzug des auf Gibraltar registrierten Wettveranstalters „bwin“ auflaufen wollen, aber nicht dürfen. Franz Beckenbauer verwies auf mehr Werbeeinnahmen.

    Erst jüngst erwischte es den Top-Klub Real Madrid, der in München nicht im von „bwin“ finanzierten Vereinstrikot auftreten durfte, was Vereinsobere wie etwa Karl-Heinz Rummenigge sogar als einen Verstoß gegen das Gebot der bayerischen Gastfreundschaft brandmarkten.

    Die FDP warb gestern für einen neuen Glücksspielvertrag, der kommerzielle Anbieter zulasse, aber zu Suchtprävention und Spielerschutz verpflichte, die Grünen ganz ähnlich für ein „kontrolliertes Nebeneinander von privaten und öffentlichen Anbietern“. Die staatliche Lotterieverwaltung werde ihr Angebot zurückfahren müssen, meint Runge. Lotto selbst sei nicht das Problem, denn das Suchtpotenzial ist hier sehr gering. Andere „Produkte“ jedoch verlockten zum raschen Geldeinsatz, auch ein „Astrolos“ und Auto- oder Traum-Joker zählen zur Produktpalette von Lotto Bayern. „Das verträgt sich nicht mit dem staatlichen Ziel einer Eindämmung der Spielsucht“, sagt Runge.

    (merkur-online.de)
  9. #8
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    Standard Bundesländer kämpfen um Wettmonopol

    Bayern und die anderen Bundesländer wollen das staatliche Monopol auf Sportwetten beibehalten. Dieses habe sich bewährt, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte das Monopol gekippt, weil es die Spielsucht nicht genug bekämpfe.

    Bayern und die anderen Länder wollen bis zum Frühjahr 2011 eine neue gesetzliche Regelung zum Glücksspiel vorlegen. "Wir müssen nun schnell einen neuen Staatsvertrag vereinbaren, der den Auflagen des Europäischen Gerichtshofs gerecht wird", kündigte Kurt Beck (SPD), Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und amtierender Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, in der Neuen Osnabrücker Zeitung an. Klar sei allerdings, dass das staatliche Monopol weiterhin gebraucht werde. Die Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), mahnte ebenfalls Korrekturen und Eile an.

    Bayern will stärker gegen private Spielhallen vorgehen

    Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sprach sich für die Beibehaltung des Monopol aus. Dieses habe sich bewährt, sagte er in der Sendung radioWelt am Morgen auf Bayern 2. Allerdings müsse man die Spielsucht stärker bekämpfen. Herrmann reagierte damit auf einen Schwachpunkt in der bestehenden Regelung, die die Richter des Europäischen Gerichtshofs bemängelt hatten. Die größte Lücke stellen die privaten Spielhallen dar. "Wir sehen schon seit Jahren das Problem, dass das Thema der Glücksspielautomaten, der Spielhöllen, die man aus Gaststätten und dergleichen kennt, hier völlig ungebremst läuft", sagte Herrmann. Die privaten Spielhallen sind in Deutschland erlaubt, obwohl sie für Spielsüchtige noch gefährlicher sein sollen als die bisher verbotenen Internetwetten.

    SPD fordert kommunale Steuer auf Spielautomaten

    Auch die SPD im Bayerischen Landtag will am Glücksspiel-Monopol festhalten. Dies sei notwendig, um die Spielsucht zu bekämpfen, sagte der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Markus Rinderspacher. Zudem könne der Staat nicht auf die Einnahmen aus Lotterien und anderen Glücksspielen verzichten. "Allein die erwartete Gewinnablieferung der bayerischen Zweige der Staatslotterie für den Staatshaushalt im Jahr 2010 beträgt 217 Millionen Euro", sagte Rinderspacher. Er forderte jedoch auch eine kommunale Steuer auf Spielautomaten. In den vergangenen Jahren habe die Zahl der Spielhallen stark zugenommen, damit sei auch die Zahl der Spieler und die Suchtgefahr gestiegen. Wie lukrativ das Geschäft ist, zeigt die Zunahme der Automaten in Bayern: Seit dem Jahr 2000 hat sich deren Zahl auf 14.000 verdoppelt.

    Online-Wettanbieter: "Historische Chance für Glücksspiel"

    Der bekannteste Online-Sportwetten-Anbieter Bwin sieht seine Rechtsansicht durch die Entscheidung des EuGH dagegen bestätigt. Bwin-Direktor Jörg Wacker bewertete diese zudem "als historische Chance, Glücksspiel in Deutschland unter Berücksichtigung aller Vertriebskanäle zeitgemäß und richtungsweisend zu regulieren". Er appellierte an die deutsche Politik, "rasch eine moderne, marktgerechte und gemeinschaftskonforme Glücksspielregulierung" zu etablieren. So könne Verbraucherschutz auf breiter Basis gewährleistet werden. Das österreichische Unternehmen ist einer der größten Anbieter von Online-Sportwetten, Poker und anderen Glücksspielen.

    Private Anbieter gegen staatliche Unternehmen

    Mehrere kleine Anbieter von Sportwetten aus ganz Deutschland hatten gegen das Glücksspiel-Monopol geklagt. Hierzulande durften bislang nur staatliche Unternehmen Lotterien anbieten. Ganz legal auf Fußball oder Formel 1 durfte man nur bei Oddset wetten. Dies ist in einem Gesetz, dem sogenannten Glücksspielstaatsvertrag von 2008, rechtlich geregelt. Der Gedanke von Bund und Ländern, der dahintersteckt: Die Einnahmen aus Glücksspielen sollen direkt in die Staatskasse fließen. Private Anbieter umgingen das Gesetz bisher, indem sie Wetten ausländischer Glücksspielanbieter vermittelten und sich dabei auf die Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union beriefen.

    Deutsche Regelung nicht ausreichend

    Die höchsten EU-Richter stellten nun fest, dass grundsätzlich jedes EU-Land private Glücksspiele beschränken dürfe, wenn damit beispielsweise die Spielsucht bekämpft werde. Prozesse vor deutschen Gerichten ließen allerdings den Schluss zu, dass die deutsche Regelung die Glücksspiele "nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenze", so die Richter. Mit anderen Worten: Die Regelung ist nicht konsequent. Die Inhaber der deutschen Monopole, u.a. die Staatliche Lotterieverwaltung "Lotto Bayern", betrieben zum Beispiel Werbekampagnen, um mehr Gewinn zu machen. Zudem gelte das Monopol nicht für noch gefährlichere Spiele wie etwa an Automaten. Deshalb dürfe die deutsche Regelung "nicht weiter angewandt werden".

    Interview:
    Innenminister zu EuGH-Urteil: "Glücksspiel-Monopol hat sich bewährt"

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    Standard Länder wollen ihre Monopolstellung retten

    Die privaten Glücksspielanbieter haben sich nach dem Urteil der Europarichter möglicherweise zu früh gefreut. Die Bundesländer wollen ihr Lotto-Monopol nicht einfach aufgeben. Sie planen eine Neuregelung.

    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland wollen die Bundesländer bis zum Frühjahr kommenden Jahres das bestehende Gesetz ändern. Die Länder wollten schnell einen neuen Staatsvertrag vereinbaren, der den Auflagen des EuGH an ein staatliches Monopol gerecht werde, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck (SPD), der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Donnerstag. „Klar ist, dass wir das Monopol weiterhin wollen und brauchen.“

    Auch die Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), mahnte Eile an. „Wir müssen aus suchtpolitischer Sicht beim Glücksspiel rasch zu einer widerspruchsfreien Neuregelung kommen“, sagte sie der Zeitung. Dyckmans betonte, dass durch den seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag der Länder eine umfassende Suchtprävention im Glücksspielbereich nicht ausreichend sichergestellt sei. Das kritisiere der Europäische Gerichtshof zu Recht. Für problematisch halte sie „insbesondere, dass beim gewerblichen Automatenspiel in Spielhallen und Gaststätten trotz des hohen Suchtpotenzials der Spielerschutz nicht ausreichend gewährleistet ist“.

    Herrmann sieht Spielautomaten als Problem an

    Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) spricht sich ebenfalls für ein weiteres staatliches Monopol aus. Allerdings müsse man die Spielsucht konsequenter bekämpfen, sagte Herrmann dem Radiosender Bayern2. Besonders problematisch sind nach seinen Worten die Spielautomaten. „Wir sehen schon seit Jahren das Problem, dass das Thema der Glückspielautomaten, der Spielhöllen, die man aus Gaststätten und dergleichen kennt, hier völlig ungebremst läuft.“ Die Gefahr der Spielsucht sei in diesem Bereich weit größer als bei den staatlichen Toto- und Lotto-Gesellschaften.

    Im Prinzip habe sich dort das staatliche Monopol bewährt, fügte der Innenminister hinzu. „Da muss man dann allerdings auch konsequent auf große Werbemaßnahmen für Lotto und dergleichen verzichten.“ In den nächsten Monaten werde Bayern mit den anderen Bundesländern über eine einheitliche Regelung im Sinne des EuGH-Urteils beraten.

    (focus.de)
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    Standard Kurt Beck will staatliches Glücksspiel-Monopol retten

    Der Europäische Gerichtshof hat das staatliche Glücksspielmonopol gekippt - nun kündigt SPD-Ministerpräsident Beck eine Offensive an. Er will bis zum Frühjahr 2011 einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag vorlegen, der die Auflagen des Gerichts erfüllt.

    Hamburg - "Wir müssen nun schnell einen neuen Staatsvertrag zwischen den Ländern vereinbaren", sagte der SPD-Politiker der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz sagte, dies solle "bis zum kommenden Frühjahr" geschehen.

    Der EuGH hatte das deutsche Monopol für Lotterien und andere Glücksspiele am Mittwoch gekippt und dafür Zustimmung von Sportfunktionären und Börsianern erhalten. Die höchsten EU-Richter hatten ihr Urteil mit der erheblichen Werbung der staatlich genehmigten Anbieter von Glücksspielen begründet. Zwar seien Wettmonopole grundsätzlich zulässig, um Spielsucht zu bekämpfen. In Deutschland werde dieses Ziel aber nicht konsequent verfolgt.

    Zustimmung zur Kritik an mangelnder Suchtprävention im seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag erhielt das Gericht von der Drogen- und Suchtbeauftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans. Der seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag der Länder stelle eine umfassende Suchtprävention im Glücksspielbereich nicht ausreichend sicher, sagte die FDP-Politikerin der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

    Für problematisch halte sie "insbesondere, dass beim gewerblichen Automatenspiel in Spielhallen und Gaststätten trotz des hohen Suchtpotentials der Spielerschutz nicht ausreichend gewährleistet ist". Dyckmans forderte, rasch eine widerspruchsfreie Neuregelung zu finden. Wie das rechtlich geschehe - ob durch ein den EuGH-Anforderungen entsprechendes Monopol oder durch ein Konzessionssystem - sei zweitrangig.

    (ulz/AFP/dpa-afx)

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