Seit 2008 hatte der Staat ein Monopol auf Lotto und Sportwetten. Es sollte vor allem der Spielsucht vorbeugen. Doch die Tippspieler konnten im Internet leicht zu ausländischen Anbietern ausweichen, und dem Staat entgingen Milliarden. Nun stand das Glücksspiel-Monopol gekippt.
33 Jahre hatte es gedauert, bis Franz Beckenbauer sein Abschiedsspiel bekam, und beinahe wäre die Partie am 13. August gegen Real Madrid noch am deutschen Glücksspiel-Recht gescheitert. Das Münchner Kreisverwaltungsreferat verbot dem spanischen Rekordmeister unter Androhung eines Zwangsgelds, im Trikot seines Sponsors bwin aufzulaufen. Auch der TSV 1860 München musste bereits vor längerer Zeit seine bwin-Trikos ausziehen.
Der Grund: Private Anbieter von Sportwetten waren in Deutschland durch den Glückspiel-Staatsvertrag seit 1. Januar 2008 vom Markt verbannt und durften auch keine Werbung mehr machen. Nur die staatlichen Anbieter Oddset und TOTO durften hier zu Lande noch Tipps auf Sportergebnisse annehmen.
EuGH hat über Oddset entschieden
Die Tippspieler indes waren nicht auf Oddset angewiesen. Sie konnten leicht übers Internet ihre Tipps bei Wettfirmen platzieren, die vom Ausland aus operieren - egal ob sie bwin, (Österreich), betfair (England), interwetten (Malta) oder digibet (Gibraltar) heißen. Bwin hat sein Geschäft in Deutschland bislang weiterbetrieben, unter Berufung auf eine alte DDR-Lizenz für ganz Europa. Inwieweit das zulässig ist, darüber laufen immer noch zahlreiche Gerichtsverfahren. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass das Monopol nicht zulässig ist. Jetzt liegt es an den deutschen Richtern, die Einzelfallentscheidungen zu treffen.
"Rechtschaos" nennt der Deutsche Lotterieverband das, was der Staatsvertrag angerichtet habe. Die Lobby der deutschen Lotterieveranstalter und -vermittler spricht von mehr als 1.000 Gerichtsverfahren, die zum Glücksspielstaatsvertrag geführt wurden oder werden. Auch der Online-Wettanbieter für Lotterien und Spiele Tipp24 hatte im Verbund mit Gleichgesinnten darum gekämpft, seine Geschäfte in Deutschland wieder aufnehmen zu dürfen.
Keine Chance?
Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern, war zuversichtlich, dass der EuGH das deutsche Glücksspielmonopol bestätigt. Bereits zweimal hat das Gericht in diese Richtung entschieden. Im Juni lehnte es die Klagen von zwei britischen Unternehmen ab, die per Internet Sportwetten in den Niederlanden anbieten wollten. Im September wies das Gericht eine Klage von bwin gegen die portugiesische Regierung ab. Begründung: Das Monopol könne geeignet sein, den Wettbetrieb "in kontrollierte Bahnen zu lenken" und die Verbraucher vor Betrug zu schützen.
Vertrag auf dem Prüfstand
Noch in diesem Monat wollten sich die deutschen Ministerpräsidenten mit dem Thema befassen. Denn der Staatsvertrag sollte nur bis 2011 gelten, wenn 13 Bundesländer ihn nicht verlängern. Wie es mit dem Vertrag weitergeht, wird sich zeigen. Niedersachsen und Schleswig-Holstein wollten das Regelwerk novellieren, das CDU/FDP-regierte Niedersachsen ab 2012 Sportwetten privater Anbieter zulassen, wenn sie staatlich lizensiert sind. In Bayern verlaufen die Fronten quer durch die Staatsregierung. CSU-Ministerpräsident Horst Seehofer ist ein klarer Verfechter des Monopols, die FDP eher auf Liberalisierungskurs.
Fragwürdiger Effekt
Ein Hauptargument für die Einführung des Monopols war, dadurch der Spielsucht und ihrer "Begleitkriminalität" vorzubeugen. Der Effekt ist umstritten, zumal Zocker leicht auf Internet-Gamings, Online-Casinos, -Pokerrunden oder ganz simpel auf Automaten in Spielhöllen ausweichen können. Gleichzeitig hat sich der Staat mit dem Monopol eine lukrative Einnahmequelle gekappt.
Monopolist Oddset erzielt 2009 einen Umsatz von 185 Millionen Euro. Bwin verdiente im selben Jahr etwa 46 Millionen Euro bei einem Umsatz von fast 500 Millionen Euro. Am gesamten Sportwetten-Markt hat der deutsche staatliche Anbieter nur einen Anteil von drei bis fünf Prozent. Die Steuern und Erträge aus den Gewinnen, die ausländische Wettanbieter mit deutschen Tippern machen, liefen alle am deutschen Staat vorbei, argumentieren die Kritiker des Monopols. Das hätte vielleicht auch die Ministerpräsidenten ins Grübeln bringen können.
(br-online.de)