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Spielbank Wiesbaden - Rauswurf ohne Beweise

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    Spielbank Wiesbaden - Rauswurf ohne Beweise

    5 Kommentar(e) von Harvey, veröffentlicht am 04.08.2010 19:38
    Die 29-jährige Croupière gilt als eine der Besten ihres Fachs. Doch die Spielbank Wiesbaden kündigt ihr fristlos - weil sie einen 100-Euro-Jeton gestohlen haben soll.

    Im Zweifel für den Angeklagten – im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung. Im Arbeitsrecht hingegen nicht. Und das könnte für eine Croupière der Wiesbadener Spielbank zum Verhängnis werden. Das Zauberwort dafür heißt „Verdachtskündigung“. Diese gestattet einen Rauswurf ohne Schuldbeweise.

    Über zehn Jahre sitzt die 29-Jährige schon an den Roulettetischen im Kurhaus und gilt als eine der Besten ihres Fachs. Doch im Juni soll sie einen 100-Euro-Jeton heimlich in ihre Westentasche gesteckt haben. Eine Aushilfe hat dies beobachtet und die Geschäftsführung informiert. Diese kündigte. Fristlos.

    „Ich war total aufgelöst“, sagt die 29-Jährige. Angesichts der „ungeheuerlichen Vorwürfe“ kann sie ihre Tränen nicht mehr halten. Der Betriebsrat hat der Kündigung nicht zugestimmt. Einerseits sei die Zeugin zu einem zugesagten Gespräch nicht erschienen. Andererseits weigern sich die Arbeitnehmervertreter, eine Videoaufzeichnung anzuschauen.

    Die vor drei Jahren gegen den Willen des Betriebsrats installierten Überwachungsgeräte – Spielbank-Kenner sprechen von mindestens 30 Stück – sind nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts nämlich rechtlich unzulässig. Trotzdem hängen die elektronischen Augen noch überall. Denn die Geschäftsführung hat gegen das Urteil Beschwerde eingelegt. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, ob die Revision zulässig ist, kann derweil noch Monate dauern, sagte der Arbeitsrechtler Reinhard Schütte, der den Betriebsrat vertritt.

    Doch die Aufzeichnungen und deren Verwendbarkeit interessierten die Arbeitsrichterin beim Gütetermin am Donnerstag nicht. Schließlich gebe es ja eine Augenzeugin. Diese hat laut Spielbank-Leitung zwar nicht das Einstecken des Jetons gesehen, aber ein „seltsames Hantieren“ und zwei abgewinkelte Finger an der linken Hand beim Chipsortieren.

    Für die Spielbank-Leitung reichen diese Beobachtungen: Damit sei „das Vertrauensverhältnis irreparabel zerstört“, und dies wiederum rechtfertigt eine Verdachtskündigung, bedauert Anwalt Schütte. Beweise bedürfe es nicht. „Das öffnet Denunzianten ja Tür und Tor“, knurrte ein Kollege der Geschassten empört.

    Einigen konnten sich die Parteien nicht: Die Casino-Leitung besteht auf Entlassung, die 29-Jährige auf Weiterbeschäftigung.

    Bis 19. Oktober soll die Spielbank-Chefetage nun Vorschläge für einen Vergleich machen.

    Für den Betriebsrat steht indes fest, dass die 29-Jährige ein „Bauernopfer“ ist: Mit diesem Rauswurf versuche die Geschäftsführung ihre übertriebene und unzulässige Videoüberwachung im Nachhinein zu rechtfertigen. Die sehe in beinahe jedem Croupier einen „potenziellen Dieb“, weil die täglich mit rund 1,7 Millionen Euro in Plastikgeld hantierten.

    (fr-online.de)

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  2. Kommentare insgesamt: 5

    Kommentare

  3. #2
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    Standard Spielbank Wiesbaden - Big Brother am Roulettetisch

    Wieder einmal hat die Spielbank Wiesbaden gegen das Arbeitsrecht verstoßen. Das Landesarbeitsgericht untersagt jetzt die Videoüberwachung der Croupiers.

    Und wieder tritt die Spielbank Wiesbaden die Rechte ihrer Angestellten mit Füßen. So urteilte das Landesarbeitsgericht jetzt, dass die vor drei Jahren gegen den Willen des Betriebsrats durchgeboxte Videoüberwachung an allen Roulettetischen und Spielsälen ein „schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer“ sei. Damit gaben die Richter dem Betriebsrat recht, der gegen die zahlreichen Kameras geklagt hatte.

    Die elektronische Überwachung und das Speichern der verdachtsunabhängigen Aufzeichnungen von sieben Tagen ist nach Auffassung der Frankfurter Richter unverhältnismäßig, weil genügend Aufsichtspersonal wie Saalchefs und Tischchefs sowie Glücksspieler die mit den Jetons hantierenden Croupiers kontrollierten, so die Richter. Die drehbaren und mit Zoom-Technik ausgestatteten Kameras würden einen ständigen und unzumutbaren Überwachungsdruck ausüben.

    Die Geschäftsführung der Spielbank hat nun das Bundesarbeitsgericht in Erfurt angerufen. Die elektronische Überwachung sei nötig, damit das „ungezählte und ungebuchte Geld und Jetons mit einem Volumen von rund 1,7 Millionen Euro täglich nicht in unbefugte Hände gelangt“.

    Doch damit nicht genug: Jetzt hat die Spielbank einem weiblichen Croupier fristlos gekündigt. Weil die 29-Jährige – übrigens ein Betriebsratsmitglied – einen 100-Euro-Jeton gestohlen haben soll. Die Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe. Zwar gibt es eine Augenzeugin, doch die Geschäftsführung stützt sich auch auf Videoaufzeichnungen. Am Donnerstag (29. Juli, 9.45 Uhr) befasst sich das Wiesbadener Arbeitsgericht mit dem Fall.

    Prozess wegen Diebstahls

    Für den Betriebsrat steht fest: Die Spielbank-Geschäftsführung versuche mit dieser fristlosen Kündigung im Nachhinein ihre übertriebene und unzulässige Videoüberwachung zu rechtfertigen.

    Im Juni soll die 29-Jährige, die seit über zehn Jahren als Croupier im Casino arbeitet, heimlich einen dunkelblauen 100-Euro-Jeton in ihre Westentasche gesteckt haben. Eine Service-Aushilfe will das beobachtet haben und informierte die Geschäftsführung.

    Der Betriebsrat hat es abgelehnt, sich die rechtswidrig zustande gekommenen Videoaufzeichnungen anzuschauen. Da die Augenzeugin zu einem verabredeten Gespräch mit den Arbeitnehmervertretern ohne Angabe eines Grundes nicht erschienen sei, hat der Betriebsrat der fristlosen Kündigung nicht zugestimmt.

    Nach Angaben der Geschäftsführung ist auf den Filmmaterial zwar ein auffälliges Abwinkeln zweier Finger der linken Hand der 29-Jährigen zu erkennen, der entscheidende Moment des Jeton-Einsteckens aber nicht.

    (fr-online.de)
  4. #3
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    Standard AW: Spielbank Wiesbaden - Rauswurf ohne Beweise

    hi


    Im Zweifel für den Angeklagten – im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung. Im Arbeitsrecht hingegen nicht.
    wenn der verdacht des AG gegen treu und glauben verstößt / sittenwidrig ist, ist die kündigung rechtsunwirksam =>weiterbeschäftigung des AN.

    Diese hat laut Spielbank-Leitung zwar nicht das Einstecken des Jetons gesehen, aber ein „seltsames Hantieren“ und zwei abgewinkelte Finger an der linken Hand beim Chipsortieren.
    das ist konstruiert. die aushilfe , wäre sie zuverlässig, hätte sofort die spielbank informieren müssen. die spielbank hätte sich sofort den tascheninhalt zeigen lassen müssen um die unbegründet verdächtigte sofort zu entlasten und deren ehre sofort wiederherzustellen.


    Für die Spielbank-Leitung reichen diese Beobachtungen
    das ist treuwidrig und ehrverletzend gegenüber dem AN.


    Bis 19. Oktober soll die Spielbank-Chefetage nun Vorschläge für einen Vergleich machen.
    auf einen verlgeich würde ich mich als AN nicht einlassen sondern auf weiterbeschäftigung bestehen.
    (hab ich so gemacht und gewonnen)

    kf
  5. #4
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    Standard Big Brother am Roulettetisch

    Spielbank Wiesbaden

    Big Brother am Roulettetisch

    Darf die Wiesbadener Spielbank ihre Croupiers per Video überwachen? Der Betriebsrat und das Landesarbeitsgericht sagen nein. Doch eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

    Unabhängig von der fristlosen Kündigung einer Croupière im Juni, die einen 100-Euro-Jeton heimlich eingesteckt haben soll, befasst sich das Wiesbadener Arbeitsgericht am kommenden Donnerstag, 28. Oktober, mit der Videoüberwachung in der Wiesbadener Spielbank. Das Landesarbeitsgericht hatte die zahlreichen Kameras im Saal und an den Tischen bereits untersagt. Geklagt hatte der Betriebsrat gegen die „Big-Brother-Methode“.

    Die permanente und verdachtsunabhängige Überwachung sei unverhältnismäßig, hatten die Richter der Arbeitnehmervertretung recht gegeben, zumal ausreichend Aufsichtspersonal wie Saalchefs und Tischchefs sowie Glücksspieler die Croupiers im Blick hätten. Die drehbaren und mit Zoom-Technik ausgestatteten Kameras würden einen ständigen und unzumutbaren Überwachungsdruck ausüben, urteilten die Richter.

    Die Geschäftsführung der Spielbank hat sich an das Bundesarbeitsgericht in Erfurt gewandt. Die Chefetage hält die elektronische Überwachung für nötig, damit das „ungezählte Geld und Jetons mit einem Volumen von rund 1,7 Millionen Euro täglich nicht in unbefugte Hände gelangt“.

    Der Betriebsrat will aber, dass die bereits vor drei Jahren gegen seinen Willen installierten Kameras abgeschaltet werden. Dies will der Betriebsrat per einstweiliger Verfügung vor dem Wiesbadener Arbeitsgericht erreichen, sagte dessen Vorsitzender Georg Wolf. Die permanente Überwachung sei ein „schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer“, so Wolf.

    Prozess wegen Diebstahls

    Derweil wurde der für Mitte Oktober terminierte Prozess einer 30 Jahre alten Croupière wegen Terminschwierigkeiten des Gerichts auf den 16. November verschoben. Das bestätigte Gerichtssprecher Andree Zink.

    Eine Aushilfe bezichtigt die langjährige Spielbank-Mitarbeiterin, während der Arbeit am Roulette-Tisch einen dunkelblauen Jeton abgezwackt zu haben. Die Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe. Es existiert eine Videoüberwachung. Allerdings soll auf dem Film der entscheidende Moment des Einsteckens des wertvollen Plastikchips gar nicht zu erkennen sein.

    Der Betriebsrat vermutet, dass die Geschäftsführung mit der fristlosen Kündigung der 30-Jährigen – übrigens ein Betriebsratsmitglied – im Nachhinein ihre übertriebene Videoüberwachung zu rechtfertigen versuche.

    (fr-online.de)
  6. #5
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    Standard Kamera läuft

    Trotz höchstrichterlicher Verbote lässt die Wiesbadener Spielbank weiterhin Croupiers mit 40 Kameras überwachen. Jetzt sollte das Arbeitsgericht diese Big-Brother-Methode stoppen. Die Parteien verständigen sich lediglich darauf, sich außergerichtlich zu einigen.

    Seit dreieinhalb Jahren kämpft der Betriebsrat der Wiesbadener Spielbank gegen die massive Videoüberwachung der Croupiers, doch trotz höchstrichterlicher Verbote lässt die Geschäftsführung die 40 elektronischen Kameras unvermindert weiterlaufen. Am Donnerstag sollte dann das Wiesbadener Arbeitsgericht die Big-Brother-Methoden im Casino beenden. „Diese unzulässige Überwachung soll aufhören“, sagte Vorsitzender Georg Wolf vor der Verhandlung. Doch nach gut zweistündiger Verhandlung einigten sich die Parteien lediglich darauf, dass sie sich außergerichtlich einigen wollen. Behilflich sein soll dabei der ehemalige Vize-Präsident des Landesarbeitsgerichts, Roland Lukas.

    Das Pikante: Der hochrangige Jurist hatte vor dreieinhalb Jahren die Betriebsvereinbarung zur Videoüberwachung der Spielbank mit ausgetüftelt. Genau diese Betriebsvereinbarung aber hatten Lukas’ Nachfolger im Sommer als unzulässig gegeißelt und die Videoüberwachung untersagt. Trotzdem wollten die Casino-Chefetage und der Betriebsrat Lukas erneut als Konfliktlöser. Bis wieder Betriebsfrieden herrscht, dürfen die Kameras zwar weiterlaufen, aber die Aufzeichnungen müssen nun nach 60 statt wie bisher 168 Stunden – macht sieben volle Tage – gelöscht werden. Zudem darf die Geschäftsleitung das Geschehen im Spielsaal am Bildschirm nur noch im Beisein eines Betriebsratsmitglieds live beobachten. Grundsätzlich gestattet der Gesetzgeber Videoüberwachung in Spielbanken. Schließlich hantieren die Croupiers mit ihren flinken Fingern Tag für Tag mit den bunten Jetons, und auch Gäste behaupten manchmal gerne, dass ihr Chip eigentlich auf der Gewinnerzahl gelegen habe. Kontrolle hat also ihre Vorteile, räumt auch Betriebsratsvorsitzender Wolf ein.

    "Unzumutbarer Druck"

    Aber angemessen muss die Überwachung sein, heißt es im Spielbank-Gesetz weiter. Die 40 Geräte, teils schwenkbar und mit Zoom-Funktion, nannte das Landesarbeitsgerichts übertrieben. Durch die permanente Überwachung werde ein „unzumutbarer Druck“ auf die Croupiers ausgeübt, heißt es im Urteil. Die Richter sahen darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer.

    Die Beschwerde der Spielbank-Chefetage gegen das Urteil wiederum lehnte das Bundesarbeitsgericht ab. Das war im August. Abgestellt hat die Geschäftsführung nicht ein einziges Gerät.

    Noch in diesem Jahr soll die Einigungsstelle zusammentreten. Der Betriebsrat will wenigstens einige Überwachungskameras abschaffen und die Speicherzeit auf höchstens 48 Stunden begrenzen.

    (fr-online.de)
  7. #6
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    Standard Spielbank Wiesbaden - Croupière darf weiterarbeiten

    Glück im Spiel, Pech vor Gericht: Die Spielbank Wiesbaden muss eine Croupière weiterbeschäftigen, der sie fristlos gekündigt hatte.

    Im Juni schmiss die Spielbank Wiesbaden eine ihrer besten Mitarbeiterinnen fristlos raus: Die 30-Jährige soll beim Sortieren des Plastikgelds am Roulettetisch einen 100-Euro-Jeton geklaut haben. Fassungslos wehrte sich die Croupière gegen diese, wie sie sagt, "ungeheuerlichen Vorwürfe". Einen Vergleich lehnte sie ab.

    Und am Dienstag gab das Wiesbadener Arbeitsgericht der Suspendierten auf ganzer Linie recht: Die fristlose Kündigung sei unwirksam und die 30-Jährige muss weiterbeschäftigt werden, urteilte die 10. Kammer. Die Betroffene selbst konnte es kaum fassen. Unnachgiebig hatte die Spielbank-Leitung auf den Rausschmiss bestanden, weil das Vertrauensverhältnis "irreparabel zerstört" sei.

    Eine studentische Aushilfe hatte am besagten Tag eine "ungewöhnliche Handhaltung und -bewegung" der seit elf Jahren an den Roulettetischen sitzenden Croupière gesehen und vermutet, dass die 30-Jährige einen blauen Chip abgezwackt hat. "Sie hatte den kleinen Finger und den Ringfinger der linken Hand eingeknickt und damit den Jeton festgehalten", schilderte die 29-Jährige vor Gericht. Dann sei die Hand kurz an der rechten Seite der Beschuldigten verschwunden und offen wieder am Tisch aufgetaucht. Das Einstecken des Jetons habe sie wegen der Tischkante nicht beobachten können.

    Da ihr klar gewesen sei, was diese Beobachtung für die 30-Jährige bedeuten würde, habe sie schwer mit sich gerungen, "was ich machen soll". Sie habe der Ehrlichkeit den Vorrang gegeben.

    (fr-online.de)

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