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Thema im Roulette Forum:
Frage an die Dauergewinner!

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Beiträge 1 bis 10 von 11
  1. #1
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    Standard Frage an die Dauergewinner!

    Hallo an die Dauergewinner und an der rest des Forums!


    mal explizit eine Frage, die sich mir heute morgen adhoc gestellt hat und ich keine Antwort darauf wusste.

    Wenn jemand vom Casino tatsächlich überleben kann, wie will er sich dann versichern??
    Also sprich Krankenversichern? Macht man sich dann als Klein Unternehmer selbstständig und tut sich Privat versichern? oder lieber wieder zurück zu Mutti in die Familienversicherung???

    Ich weiß es ist eine Frage die ziemlich weit vorgegriffen ist, denn man muss es erst mal schaffen auf Dauer gewinnen zu können. Würde mich trotzdem mal interessieren


    Liebe Grüsse

    CeeN
  2. #2
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    Standard AW: Frage an die Dauergewinner!

    Hallo CeeN,

    Zitat Zitat von CeeN Beitrag anzeigen

    Wenn jemand vom Casino tatsächlich überleben kann, wie will er sich dann versichern??
    Also sprich Krankenversichern? Macht man sich dann als Klein Unternehmer selbstständig und tut sich Privat versichern? oder lieber wieder zurück zu Mutti in die Familienversicherung???
    Wenn du jung genug bist, kannst Du natürlich wieder zurück zu der Familienversicherung. Als Alleinstehender würde ich versuchen, mich privat zu versichern. Ich habe nicht den Anspruch, vom Roulette leben zu wollen, so dass sich mir diese Frage nicht gestellt hat und ichn ehrlich gesagt auch nicht weiß, wie das läuft. Aber wenn uns das jemand mitteilen könnte, wäre es auf alle Fälle hilfreich.

    Gruß

    Merlin
    Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten.
  3. #3
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    1 von 1 Mitgliedern fanden diesen Beitrag hilfreich. Findest Du diesen Beitrag hilfreich? Ja | Nein

    Standard AW: Frage an die Dauergewinner!

    Ich hatte mich ca. 20 Jahre lang bis zum Beginn meiner Altersrente bei der AOK freiwillig versichert.
    Da ich kein regelmäßiges offizielles Einkommen hatte, musste ich nur den Mindestsatz bezahlen.

    sachse
    Roulette kann kein Glücksspiel sein - sonst würden mehr Leute glücklich aus dem Casino kommen
  4. Die folgenden 2 Mitglieder bedanken sich bei sachse für den obigen Beitrag:

    Danny (30.06.2010), Maiky (01.07.2010)

  5. #4
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    Standard AW: Frage an die Dauergewinner!

    Hallo Merlin! Sachse! und alle anderen.


    @sachse
    kann man sich denn nur bei der AOK freiwillig versichern oder geht das bei jeder beliebigen Versicherung?
    was zahlt man denn als freiwillig versicherter für einen mindestbeitrag? weicht der von den anderen ab?


    @ Merlin

    Privat versichern kann man sich doch erst ab einer gewissen einkommensgrenze (ich glaub ca. 3000 euro). Wenn du ja kein Arbeitseinkommen hast wird es glaub ich nicht funktionieren dich privat zu versichern.


    Liebe Grüsse

    CeeN
  6. #5
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    Standard AW: Frage an die Dauergewinner!

    Zitat Zitat von CeeN Beitrag anzeigen

    kann man sich denn nur bei der AOK freiwillig versichern oder geht das bei jeder beliebigen Versicherung?

    Privat versichern kann man sich doch erst ab einer gewissen einkommensgrenze (ich glaub ca. 3000 euro). Wenn du ja kein Arbeitseinkommen hast wird es glaub ich nicht funktionieren dich privat zu versichern.
    So wie ich´s in Erinnerung habe.......

    Dich nimmt jede Versicherung.

    Der Gesetzgeben hat einst beschlossen,
    daß Du als Selbständiger mindestens 3000.-DM verdienen mußt !!!

    Danach richtet sich Dein Beitrag bei den "Gesetzlichen" und Du bist rundum versichert, wie Otto-Normal.
    (ohne Krankengeld !)

    Bei den Privaten Versicherungen zahlst Du weniger ... ABER ....

    Du zahlst alle Krankenhaus/Arzt/Medikamenten-Rechnungen....
    Solange, bis Du den Satz einen vorher vereinbarten Pauschale überschreitest.
    Dann darfst Du Deine Quittungen einreichen und auf das Wunder warten.
    Das Wunder einer problemlos zahlenden Versicherung.

    Wenn Du glaubst, mit einer Krankentagegeld - Versicherung weiter zu kommen, erlebst Du Dein nächstes Waterloo.
    Der Gesetzgeber hat einst beschlossen, daß Du Dich nicht im Schadensfall bereichern darfst ???
    Das heißt, daß Du Dein Einkommen vom Steuerberater bestätigen lassen mußt.

    Das erzählt man Dir aber nicht vor Vertragsabschluß.
    Bei längerer Krankheit lernst Du von der Versicherung bestimmte "Vertrauensärzte" kennen,
    die auf eine langjährige Praxis als Musterungs-Ärzte zurückblicken.

    Wie gesagt, so wie ich´s erinnere.

    jason
    Geändert von jason (01.07.2010 um 04:48 Uhr)
  7. #6
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    Standard AW: Frage an die Dauergewinner!

    Huhu

    erst mal Danke an Sachse fuer die Auskunft, er hat's ja lang' genug praktiziert..............

    And're Idee:
    's gibt doch in DE so 400 Teuronen-Jobs. Unterliegen die denn nicht der gesetzlichen Sozialversicherungs-Pflicht???????????

    Also 'n paar Stunden zwischendrin irgendwo gaertnern oder sowas schadet ja auch nicht , 's bleibt ja dann immer noch genuegend Zeit, um im Casino zu gewinnen.............

    bis denne

    liebe Gruesse

    Danny

    Everything will be ok in the end ...
    if it's not ok ... it's not the end!
  8. #7
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    Standard AW: Frage an die Dauergewinner!

    Zitat Zitat von Danny Beitrag anzeigen

    Huhu

    erst mal Danke an Sachse fuer die Auskunft, er hat's ja lang' genug praktiziert..............

    And're Idee:
    's gibt doch in DE so 400 Teuronen-Jobs. Unterliegen die denn nicht der gesetzlichen Sozialversicherungs-Pflicht???????????

    Also 'n paar Stunden zwischendrin irgendwo gaertnern oder sowas schadet ja auch nicht , 's bleibt ja dann immer noch genuegend Zeit, um im Casino zu gewinnen.............

    bis denne

    liebe Gruesse

    Danny

    Hy Danny Hy Jason!

    @ jason

    Wenn du Gesetzlich versichert bist kannst du bei den Privatversicherungen sogenannte Krankenzusatztarife wählen. Diese kann man sozusagen zu der Gesetzlichen dazu nehmen gegen einen Beitrag.

    Privat versichern(also komplett als privatpatient) Als Roulette dauer gewinner kann man ja nun nicht, da kein nachweisliches Einkommen vorhanden ist.


    @Danny
    400 Euro Jobs sind ohne Abzug von steuern. oder was meinst du damit mit sozialversicherungspflichtig?


    Liebe Grüsse

    CeeN
  9. #8
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    Standard AW: Frage an die Dauergewinner!

    Hi CeeN

    Zitat Zitat von CeeN Beitrag anzeigen

    400 Euro Jobs sind ohne Abzug von steuern. oder was meinst du damit mit sozialversicherungspflichtig?
    Ohne Abzug von Steuern ist klar, solang' mer bloss einen von den Jobs hat. Wenn ich recht zurueck denk', ist 'n zweiter und dritter solcher Job dann einkommensteuerpflichtig...............

    Mit sozialversicherungspflichtig mein' ich eben, dass Beitraege zur Krankenkasse usw. abgefuehrt werden.................

    bis denne

    liebe Gruesse

    Danny

    Everything will be ok in the end ...
    if it's not ok ... it's not the end!
  10. #9
    CeeN ist offline
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    Standard AW: Frage an die Dauergewinner!

    Zitat Zitat von jason Beitrag anzeigen

    So wie ich´s in Erinnerung habe.......

    Dich nimmt jede Versicherung.

    Der Gesetzgeben hat einst beschlossen,
    daß Du als Selbständiger mindestens 3000.-DM verdienen mußt !!!

    Danach richtet sich Dein Beitrag bei den "Gesetzlichen" und Du bist rundum versichert, wie Otto-Normal.
    (ohne Krankengeld !)

    Bei den Privaten Versicherungen zahlst Du weniger ... ABER ....

    Du zahlst alle Krankenhaus/Arzt/Medikamenten-Rechnungen....
    Solange, bis Du den Satz einen vorher vereinbarten Pauschale überschreitest.
    Dann darfst Du Deine Quittungen einreichen und auf das Wunder warten.
    Das Wunder einer problemlos zahlenden Versicherung.

    Wenn Du glaubst, mit einer Krankentagegeld - Versicherung weiter zu kommen, erlebst Du Dein nächstes Waterloo.
    Der Gesetzgeber hat einst beschlossen, daß Du Dich nicht im Schadensfall bereichern darfst ???
    Das heißt, daß Du Dein Einkommen vom Steuerberater bestätigen lassen mußt.

    Das erzählt man Dir aber nicht vor Vertragsabschluß.
    Bei längerer Krankheit lernst Du von der Versicherung bestimmte "Vertrauensärzte" kennen,
    die auf eine langjährige Praxis als Musterungs-Ärzte zurückblicken.

    Wie gesagt, so wie ich´s erinnere.

    jason

    Hy Jason!


    Hier hab ich mal einen Auszug von einer Seite. Das wären die Bedingungen um sich Privat versichern zu können:

    Quelle:http://www.beste-private-krankenvers...versichern.htm

    Angestellte
    "Wie hoch ist Ihr Bruttoeinkommen?
    Sie können nur dann in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr Bruttoeinkommen über der Verdienstgrenze von 49.950 Euro liegt (2009 lag die Grenze bei 48.600 Euro). Umgerechnet auf Ihr Monatseinkommen entspricht das 4.162,50 Euro (2009: 4.050 Euro). Beachten Sie, dass bei der Verdienstgrenze auch Sondergehälter mitzählen. Sie können sich also auch privat versichern, wenn Sie z.B. bei 13 Gehältern monatlich im Durchschnitt 3.842,30 Euro (2009: 3.738,46 Euro) verdienen.

    Selbstständige und Freiberufler

    Alle selbständig oder freiberuflich Tätigen können jederzeit in eine Privatversicherung wechseln. Davon ausgenommen sind einige Handwerksmeister und Künstler."


    Die lukrative Alternative zu Danny´s vorschlag wäre ein Kleingewerbe aufzumachen und da unter dem monatlichen verdienst von 1.300 bleiben (keine umsatzsteuer als kleingewerbetreibender)
    und dann ab und zu ma von zuhause was verkaufen.


    @Danny


    Also ich hab ja neben meinem Hauptberuf noch einen Aushilfsjob und hab ma auf meine 400 Euro Abrechnung geguckt: da hab ich allerdngs nichts gesehen was an die Krankenversicherung abgeführt wurde oder sonstige sozialleistungen oder würde das erst in kraft treten wenn ich nur noch diesen aushilfsjob hätte???




    Grüsse


    CeeN




  11. #10
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    Standard AW: Frage an die Dauergewinner!

    Sozialabgaben und Steuern
    Bei 400-Euro-Jobs fallen für die Arbeitnehmer keine Steuern oder Sozialabgaben an, sie erhalten brutto für netto.

    Dies gilt nicht für Arbeitgeber. Sie müssen für die 400-Euro-Jobs seit Juli 2006 Sozialabgaben und Steuern in Höhe von rund 30 Prozent abführen (davor lagen die Abgaben bei 25 Prozent). Diese setzen sich folgendermaßen zusammen:
    • 15 Prozent für die Rentenversicherung
    • 13 Prozent für die Krankenversicherung
    • 2 Prozent Pauschalsteuer
    • 0,1 Prozent Umlage nach dem Aufwendungsgesetz.
    Daraus ergeben sich insgesamt Abgaben in Höhe von 30,1 Prozent.

    Quelle: http://www.foerderland.de/309.0.html


  12. Folgendes Mitglied bedankt sich bei Lamis für obigen Beitrag:

    Merlin (01.07.2010)

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