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Schleswig-Holstein will private Anbieter erlauben - Staatliches Monopol beim Glücksspiel:

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    Schleswig-Holstein will private Anbieter erlauben - Staatliches Monopol beim Glücksspiel:

    27 Kommentar(e) von Harvey, veröffentlicht am 15.06.2010 15:51
    Schleswig-Holstein will schnellstmöglich aus dem zwischen den Bundesländern geschlossenen Glückspiel-Staatsvertrag aussteigen und die Branche notfalls durch ein eigenes Gesetz regeln.

    Schleswig-Holstein will notfalls im Alleingang Glücksspiele auch für private Anbieter öffnen. Die beiden Regierungsfraktionen CDU und FDP drohten am Mittwoch in Berlin mit dem einseitigen Ausstieg aus dem Glücksspielstaatsvertrag der Länder, falls es beim bisherigen staatlichen Monopol bleibt. Wenn die anderen Bundesländer nicht mitmachten, "ziehen wir das auch alleine durch", kündigte CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher an. Ähnlich äußerte sich sein FDP-Kollege Wolfgang Kubicki.

    In einem von beiden vorgelegten Entwurf für einen neuen Staatsvertrag wird unter anderem die Legalisierung von Online-Casino- Spielen und Sportwetten im Internet sowie die Lockerung von Werbebeschränkungen verlangt. Es gehe ihnen vor allem darum, diese nur noch auf dem Schwarzmarkt möglichen Geldspiele besser kontrollieren zu können. 94 Prozent des Marktanteils entfielen inzwischen auf unregulierte Anbieter vor allem im Ausland. Deshalb sei die Gefahr von kriminellen Machenschaften besonders groß.

    Nach Ansicht der beiden Fraktionschefs ist der seit 2008 geltende Staatsvertrag in allen wichtigen Zielen gescheitert. So sei das Suchtpotenzial insbesondere bei Benutzern von Spielautomaten gestiegen. Durch den florierenden Schwarzmarkt werde den Bundesländern zudem ein erheblicher Teil der Einnahmen entzogen.

    Der den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts folgende Glücksspielvertrag läuft Ende 2011 aus, wenn nicht mindestens 13 Bundesländer die Verlängerung beschließen. Eine Arbeitsgruppe der Länder will im September über das weitere Vorgehen beraten.

    Nach Ansicht des Präsidenten der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern, Erwin Horak, muss sich die Regierung in Schleswig-Holstein fragen lassen, ob sie "aus ihrem Land wirklich ein Las Vegas" machen will. Kiel verzichte bei einem solchen Alleingang auf die dem Land zustehende Abgabenquote von etwa 40 Prozent bei den Lotto-Einnahmen, sagte er dem Glücksspiel-Magazin "ISA-Guide".

    Ein Ausgleich dafür sei nur durch eine "maßlose, explosionsartige Steigerung der Umsätze" beim Glücksspiel zu erreichen. Eine solche Liberalisierung würde nach Horaks Ansicht auch das Ende der bewährten Förderung des Breiten- und Amateursports zur Folge haben. Nach seinen Angaben fließen für gemeinnützige Zwecke jährlich 500 Millionen Euro aus den Töpfen von Lotto und des staatlich zugelassenen Wettanbieters ODDSET.

    Vor allem die FDP macht seit Jahren Druck für die Privatisierung des deutschen Wettmarkts und hat dies in Parteitagsbeschlüssen wiederholt verlangt. Der frühere FDP-Partei und Fraktionschef Wolfgang Gerhardt sitzt im Beirat des Bundesverbandes privater Spielbanken und erhält dafür laut Bundestagshandbuch eine Entschädigung von mehr als 7000 Euro im Jahr (Stufe 3).

    (DPA/AFP)

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  2. Kommentare insgesamt: 27

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  3. #2
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    Standard Niedersachsen - FDP will staatliches Glücksspiel-Monopol kippen

    Die FDP im niedersächsischen Landtag will durch höhere Einnahmen aus Sportwetten den Haushalt entlasten. Deswegen möchten die Liberalen den sogenannten Glücksspiel-Staatsvertrag neu regeln. Rund 300 Millionen Euro habe Niedersachsen 2009 durch Steuern und Abgaben beim Glücksspiel eingenommen, sagte FDP-Fraktionsschef Christian Dürr am Dienstag in Hannover. Nach Ansicht der FDP könnte diese Summe pro Jahr 150 bis 200 Millionen Euro höher sein. Zwei Studien würden das ausweisen, und auf das Geld könne das Land nicht verzichten, zitierte NDR 1 Niedersachsen am Dienstag den FDP-Fraktionschef. Voraussetzung sei, dass auch private Anbieter Sportwetten in Deutschland anbieten können. Das verbiete jedoch der aktuell gültige Glücksspiel-Staatsvertrag. Dies sei eine Regelung, die niemandem helfe, meinte Dürr.

    Forderung nach privaten Sportwetten-Anbietern

    In den vergangenen Jahren seien die Glücksspiel-Einnahmen um 27 Prozent zurückgegangen. Als Konsequenz fordert die FDP einen neuen Staatsvertrag aller Bundesländer, der private Anbieter für Sportwetten zulässt. Allerdings müsse dieser Vertrag harte Vorschriften und Auflagen gegen die Gefahr der Spielsucht enthalten. Nach dem Willen der FDP sollen Sportwetten-Anbieter dem Staat künftig auch Daten von Spielsüchtigen übermitteln. Am Lottomonopol will die FDP in Niedersachsen nach eigenen Angaben nicht rütteln.

    Kritik von Grünen und CDU

    Die Grünen-Fraktion bezeichnete die FDP-Pläne am Dienstag als "finanzpolitisches Armutszeugnis". Eine Sanierung des Landeshaushalts über mehr Wettbüros sei "Spekulationspolitik", sagte der Vorsitzende Stefan Wenzel: "Dann könnten die Minister gleich als Buchmacher an die Börse gehen."

    Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hatte sich bereits am Montag skeptisch zu den FDP-Plänen geäußert. Es sei schwer vorstellbar, dass das staatliche Glücksspielmonopol zu halten sei, wenn die Sportwetten liberalisiert würden. Entscheidend für die Sicherung des Lottomonopols seien die Auflagen zur Eindämmung der Suchtgefährdung. Diese lägen bei Sportwetten ohne Zweifel höher als beim Tippen auf Zahlen.

    (ndr.de)
  4. #3
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    Standard Schleswig-Holstein hält an Alleingang beim Glücksspiel fest

    Schleswig-Holstein will an seinem Alleingang bei der Liberalisierung des milliardenschweren Sportwettenmarktes festhalten. Die zweite Lesung des Glücksspielgesetzes im Landtag sei für Ende Juni geplant, sagte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki am Dienstag in Kiel.

    Kiel - Angesichts der vom Stabilitätsrat festgestellten drohenden Haushaltsnotlage des Landes werde eine Novellierung des Glücksspielgesetzes "immer dringlicher".

    Für Schleswig-Holstein seien bei einer Öffnung des Marktes jährlich Einnahmen in Höhe von 60 bis 80 Millionen Euro zu erwarten, sagte Kubicki. Hinzu kämen Einnahmen durch die Ansiedlung von Glücksspiel-Anbietern im Norden. Es gebe bereits von 20 Unternehmen entsprechende Absichtserklärungen. Nach Verabschiedung des Gesetzes werde eine entsprechende Behörde eingerichtet und möglicherweise bereits im Oktober mit der Lizenzierung von Anbietern begonnen.

    Der Entwurf der Ministerpräsidenten-Konferenz für den neuen Glücksspiel-Staatsvertrag sei seiner Ansicht nach verfassungswidrig und verstoße gegen EU-Recht, sagte Kubicki. Er sprach von "Glückspiel-Taliban" in den Lotto-Gesellschaften.

    Schleswig-Holstein dringt auf eine komplette Liberalisierung des milliardenschweren Sportwetten-Marktes und will auch den Bereich Online-Poker mitberücksichtigen. Die Ministerpräsidenten der 15 übrigen Länder wollen im Zuge des neuen Glücksspielstaatsvertrages dagegen zeitlich befristet sieben bundesweite Lizenzen vergeben.

    (dpad)
  5. #4
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    Standard Länderfront bröckelt

    Kiel - Im Tauziehen um die Reform des Glücksspielwesens werden aus Sicht von FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki weitere Länder Schleswig-Holsteins Liberalisierungskurs folgen. Er nannte am Dienstag Hessen und Sachsen, die dem Norden den "Rahm" nicht allein überlassen wollten. CDU/FDP wollen vor der Sommerpause im Alleingang ein Landesgesetz beschließen, weil der Koalition Pläne der anderen 15 Länder für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag nicht weit genug gehen und nicht rechtssicher seien: Sie wollen für Sportwetten nur sieben Privatfirmen eine Lizenz geben. Der an die EU geschickte Entwurf sei Makulatur, sagte Kubicki. In Lottogesellschaften und Staatskanzleien verteidigten "Glücksspiel-Taliban" ein Recht, das nicht zu verteidigen sei. Dies seien "unbelehrbare Extremisten".

    (dpa)
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    Standard Landtag streitet zu Liberalisierung von Glücksspiel

    Kiel - Mit einer Debatte über Schleswig-Holsteins geplanten Alleingang zur Liberalisierung des Glücksspielwesens hat der Kieler Landtag am Freitag seine Sitzung fortgesetzt. SPD und Grüne fordern eine bundeseinheitlichen Regelung. Die CDU-FDP-Koalition will dagegen im Ende Juni/Anfang Juli ein eigenes Gesetz verabschieden, weil ihr die Pläne aller anderen 15 Bundesländer nicht weit genug gehen. Diese Länder wollen für Sportwetten höchstens sieben Privatfirmen befristete Lizenzen geben. Kiel ist das zu wenig; es fehle an zwingenden Gründen und einer Rechtsgrundlage, meint die Regierungskoalition. Rückenwind bekommt sie von den privaten Glücksspielanbietern.

    (dpa)
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    Standard Wir halten die Tür offen für eine länderübergreifende Lösung!

    Die Fraktionen von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben in der heutigen Parlamentsdebatte über den Glücksspielstaatsvertrag deutlich gemacht, dass sie weiterhin eine länderübergreifende Lösung anstreben. Daran werde auch die geplante zweite Lesung des Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetzes vor der Sommerpause nichts ändern.

    "Uns war immer daran gelegen, eine gemeinsame Lösung mit den anderen Bundesländern zu finden. Zurzeit nehmen wir ganz erhebliche Überlegungen in den anderen Bundesländern wahr. Wir halten deshalb die Tür für eine gemeinsame Lösung offen", erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki.

    Zur Bewegung bei einigen der 15 Bundesländer habe auch die Ablehnung ihrer Pläne durch die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz beigetragen. Diese hatte am 13.05. beschlossen, einen Vertrag auf der Grundlage des schleswig-holsteinischen Modells zu befürworten. Immer mehr Parlamentarier realisieren, dass die Pläne der 15 Ministerpräsidenten sich nur mit Netzsperren realisieren ließen und darüber hinaus mit europäischem Recht nicht vereinbar seien.

    "Unser Entwurf ist von der EU-Kommission notifiziert worden. Wenn sich die EU-Kommission in Kürze zum Entwurf der 15 anderen Bundesländer äußern wird, kommt mit Sicherheit weitere Bewegung in die Sache. Und dann muss es ganz schnell gehen, weil es sonst ab dem 01.01.2012 kein geltendes Recht mehr gibt", so CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher.

    Der CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp machte deutlich, dass der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag insbesondere im Bereich der Suchtprävention völlig versagt habe. "Das Spiel im Internet unterliegt heute überhaupt keiner Kontrolle. Der geltende Glücksspielstaatsvertrag ist untragbar. Das haben unzählige Gerichtsentscheidungen bestätigt. Der derzeitige Entwurf der 15 Bundesländer würde dieses Chaos fortsetzen. Wir wollen und werden das ändern."

    (cdu.ltsh.de)
  8. #7
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    Standard Opposition warnt vor "Las Vegas pur"

    Kiel - CDU und FDP im Landtag hoffen weiter, dass andere Bundesländer in Sachen Glücksspielstaatsvertrag auf die schleswig-holsteinische Linie einschwenken. "Wir halten deshalb die Tür für eine gemeinsame Lösung offen", erklärte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki. Gleichzeitig machten die Vertreter der Regierungskoalition jedoch deutlich, dass man notfalls auch einen Alleingang wagen und Lizenzen für private Glücksspielvermittler und Anbieter in Schleswig-Holstein verteilen werde. Inzwischen habe sich herumgesprochen, dass der geplante rigide Glücksspielstaatsvertrag, den die anderen 15 Bundesländer auf den Weg bringen wollen, bei der EU nicht durchkommen werde, so Kubicki.

    Bezweifelt wird zudem, ob in allen Länderparlamenten dafür die erforderlichen Mehrheiten gefunden werden können, da alle FDP-Fraktionsvorsitzenden in den Länderparlamenten den Vorschlag ablehnen und mit dem aus Schleswig-Holstein liebäugeln.

    "Unser Entwurf ist von der EU-Kommission notifiziert worden. Wenn sich die EU-Kommission in Kürze zum Entwurf der 15 anderen Bundesländer äußern wird, kommt mit Sicherheit weitere Bewegung in die Sache", erklärte CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher gestern: "Und dann muss es ganz schnell gehen, weil es sonst ab dem 1. Januar 2012 kein geltendes Recht mehr gibt."

    Die Opposition hingegen setzt weiter auf eine bundeseinheitliche Regelung. Mit der in Kiel geplanten Freigabe des Marktes würden immer mehr Menschen in die Spielsucht getrieben. Die Koalition steuere auf ein "Las Vegas pur mit allen dazugehörigen sozialen Folgen" zu, warnte Andreas Beran (SPD). Die Kosten müsse dann die Gesellschaft tragen, während die Gewinne privatisiert würden.

    Dem hielt der Abgeordnete Hans-Jörn Arp entgegen, dass der derzeitige Glücksspiel-staatsvertrag insbesondere im Bereich der Suchtprävention völlig versagt habe: "Das Spiel im Internet unterliegt heute überhaupt keiner Kontrolle." Auch der Ministerpräsident mischte sich in die Debatte ein: "Ich bin in der Lage, während der Landtagssitzung an 40, 50 Glücksspielen im Internet gleichzeitig teilzunehmen, und wir sind nicht in der Lage, dieses zu regeln", beklagte Peter Harry Carstensen.

    Monika Heinold (Grüne) bezweifelte die "abenteuerlichen Mehreinnahmen" von bis zu 60 Millionen Euro, die sich die Kieler Koalition von einem Alleingang erhoffe. Die Grünen, die den Koalitionsvorschlag im Ansatz für richtig halten, verlangen vor allem ein Spielhallengesetz, weil dort das Suchtpotenzial am größten sei.

    (wedel-schulauer-tageblatt.de)
  9. #8
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    Standard Zwei Zocker gegen den Rest der Republik

    Die Landespolitiker Wolfgang Kubicki und Hans-Jörn Arp wollen das staatliche Glücksspielmonopol kippen und Schleswig-Holstein zum neuen Spieleparadies machen. Ihre Chancen stehen gut.

    Gute Pokerspieler müssen brillante Beobachter sein. Jedes Luftholen des Gegners, jeder Wimpernschlag, jedes Fingerzucken verrät ihnen: Jetzt hat der andere schlechte Karten, jetzt muss der Einsatz erhöht werden. Und so haben Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki aus Schleswig-Holstein an diesem Tag mal wieder alles richtig gemacht.

    Gerade haben die Politiker am Hamburger Flughafen zwei Gesandte eines norwegischen Großinvestors getroffen. Die Manager wollen mit einer Pfandlotterie auf den deutschen Markt. In Skandinavien sei das bereits eine große Sache. Die Idee: Wer sein Leergut zurückbringt, nimmt mit dem Pfandgeld an einer Lotterie teil. Vielleicht wäre das ja was für Schleswig-Holstein. Man habe gehört, dass dort der Glücksspielmarkt liberalisiert werde.

    Die Herren aus Norwegen sind längst verschwunden, da sitzen Arp und Kubicki noch beisammen, trinken ein Glas Wein. "Interessanter Ansatz, dient der Umwelt und bringt Geld für einen guten Zweck", sagt Kubicki. "Wieder einer mehr auf Liste", sagt Arp zufrieden und schiebt hinterher: "Es läuft."

    Das ist nicht übertrieben. Die gesamte Glücksspielbranche sucht die Nähe zu den beiden Politikern. Wo immer sie auftreten: Schulterklopfen, Applaus. Arp und Kubicki sind die Hauptfiguren in einem gigantischen Politpoker. Der Einsatz ist hoch, gespielt wird um ein streng geschütztes Monopol, um viel Geld, Tausende Arbeitsplätze, politische Überzeugungen, um Ruhm und Ehre.

    Arp und Kubicki, CDU-Mittelstandspolitiker der eine, FDP-Fraktionschef der andere, wollen in Schleswig-Holstein das Internet für private Anbieter von Lotterien, Sportwetten oder Poker- und Kasinospiele öffnen. Auch das Werbeverbot soll fallen. Es wäre eine Revolution auf dem abgeschotteten Markt. Die Industrie ist verzückt, mehr als 40 ansiedlungswillige Unternehmen hat Arp auf der Liste. Die ersten suchen angeblich schon nach Büros im Norden. Ein virtuelles Vegas am Watt könnte entstehen, mit bis zu 2000 Arbeitsplätzen.

    Der Trick: In Schleswig-Holstein zugelassene Internetseiten könnten in ganz Deutschland aufgerufen werden, die Steuern und Abgaben aber blieben in Kiel. Große Summen würden fließen. Gemeinnützige Einrichtungen bekämen mehr Geld, Sportvereine hätten neue Sponsoren, millionenschwere Werbeetats würden an der Küste verwaltet.

    Das wollen die Verteidiger des Monopols unbedingt verhindern. Sie sitzen in den Staatskanzleien, Innenministerien und Lottogesellschaften der 15 anderen Bundesländer und können nicht glauben, was Arp und Kubicki mithilfe ihrer Fraktionen im schleswig-holsteinischen Landtag treiben. Erst hielten sie das Ganze für einen großen Bluff. Doch jetzt haben Arp und Kubicki ein Landesgesetz auf den Weg gebracht. Die Sache wird konkret.

    Chronisch pleite

    Ausgerechnet Schleswig-Holstein! Ausgerechnet das Zwergland, chronisch pleite und finanziell abhängig von den reichen Südstaaten, droht mit einem Alleingang zulasten der anderen. Den Nordlichtern ist die Bundestreue, das gepflegte Miteinander der Länder zum Wohle Gesamtdeutschlands, ziemlich egal: "Die anderen Länder können sich ja unserer Position anschließen", sagt Arp trocken. "Machen sie das nicht, ist das ihr Problem."

    Eigentlich regelt der Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer, was auf dem Markt erlaubt ist - oder besser gesagt: verboten ist. Bisher hatten die Länder mit dem Verweis auf Suchtgefahren das Glücksspiel im Netz untersagt. Der Vertrag gehört zu den umstrittensten Vereinbarungen, die der Föderalismus hervorgebracht hat. Hunderte von Prozessen hat es um ihn gegeben, vor dem Europäischen Gerichtshof fiel die deutsche Regulierung sogar durch. Jetzt läuft der Vertrag am Jahresende aus, ein neuer muss her, ein veränderter, verlangt die EU.

    Ein ungleiches Duo zockt gegen den Rest der Republik. Arp, ein Gastwirt aus dem Örtchen Wacken, ist ein kleiner Mann mit fröhlichen Augen. Glücksspielregulierung ist sein großes Thema, da macht ihm keiner was vor. Der CDU-Abgeordnete hält Vorträge im In- und Ausland, ist eine Art Handelsreisender in Sachen Liberalisierung.

    Sein Kompagnon Kubicki ist - eben Kubicki. Der FDP-Mann hat das sichere Gespür für die große Show, manchmal an der Grenze zur Peinlichkeit. In Berlin nennen sie ihn gern "den Quartalsirren", weil er die liberale Leidensgeschichte seiner Partei ungebeten und bissig kommentierte. In Kiel aber ist der Fraktionschef ein kleiner König. Die harte Sanierungspolitik des Landes trägt seine Handschrift.

    Der elegante Anwalt und der bauernschlaue Gastwirt sind Freunde, seit sie mal während einer Brüssel-Reise um die Häuser zogen. Der Marktwirtschaftler Arp ist aus Prinzip Liberalisierer. Und der Jurist Kubicki will keinen Vertrag unterstützen, den er für rechtswidrig hält. "Von den Bürgern verlangen wir, dass sie sich an Recht und Gesetz halten", sagt Kubicki. "Aber der Staat schließt einen Vertrag, der gegen europäisches Recht verstößt."

    Und natürlich - beide wollen an das große Geld. Arp hat ausgerechnet, dass 40 bis 60 Mio. Euro jährlich in die Kassen kommen, wenn ihr Plan aufgeht. Die Häme, die über sie ausgeschüttet wird, dass sie klebrige Lobbyisten seien, dass man Schleswig-Holstein aus dem Lottoblock rauswerfe, lässt sie kalt. "Am Ende", sagt Arp, "werden die schon noch verstehen, dass unser Weg der einzig richtige ist."

    Denn haben sie es nicht immer beklagt, das Elend mit dem Glücksspielstaatsvertrag?

    Tatsächlich, das können selbst die Befürworter nur schwer leugnen, hat der Glücksspielstaatsvertrag in der Praxis versagt. Die Privaten sind als Reaktion auf das Internetverbot in steuergünstige Exile wie Malta oder Großbritannien ausgewichen, bieten von dort aus ihre Wetten und Lotterien im Internet an. Ein gewaltiges Onlinekasino ist entstanden. Rund um die Uhr wird gedaddelt, gezockt und gewettet. Ohne staatliche Aufsicht. Und ohne einen Cent Abgaben und Steuern.

    Eine Behörde für Zocker

    Hier setzen Arp und Kubicki an. Sie wollen legalisieren, um zu kontrollieren. Die Privaten sollen Konzessionen beantragen, um dann legal anbieten zu dürfen. Eine Behörde soll die Zockerei beaufsichtigen. "Wetten und spielen gehört zu der Natur des Menschen", sagt Kubicki. Man könne das nicht per Gesetz unterbinden, erst recht nicht im Internet. Sinnvoller sei es, unter Aufsicht spielen zu lassen.

    Der Plan ist umstritten. Torsten Albig, Kieler Oberbürgermeister und SPD-Spitzenkandidat, schimpft über den Alleingang und über die "radikale Liberalisierung". Auch in den eigenen Reihen haben Arp und Kubicki Kritiker. Trotzdem fehlen nur zwei Lesungen im Landtag und die finale Abstimmung, dann wäre die Sache in der Welt. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) unterstützt die Liberalisierer, wo er nur kann. Und die EU-Kommission hat den Entwurf bereits geprüft und abgesegnet.

    Damit sind die Kieler schon mal weiter als die anderen Bundesländer. Deren Gegenvorschlag liegt bei der EU-Kommission, es gibt eine Reihe von Fragen. In diesen Tagen machen erste Meldungen die Runde, dass der Entwurf in Brüssel scheitern werde.
    Eine Überraschung wäre das nicht. Selbst Lottomanager geben hinter vorgehaltener Hand zu, dass der Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag nichts taugt. Zwar dürfen private Sportwettenanbieter auf den Markt, allerdings mit einem so hohen Steuersatz, dass sie keinen Anreiz haben, in die Legalität zurückzukehren. Auch ist die Anzahl der Konzessionen für Private willkürlich auf sieben begrenzt.

    "Das Ding scheitert vor dem nächstbesten Amtsgericht", sagt Magnus von Zitzewitz. Der Mann ist Kummer gewohnt. Sein Unternehmen Tipp24 hat 120 Prozesse geführt und 20 Mio. Euro für Anwaltshonorare ausgegeben. Tipp24 war eine Art Lottoannahmestelle im Internet, bis die Bundesländer Lotto im Netz verboten. Jetzt soll von Zitzewitz nach dem Modell der 15 Länder wieder in Deutschland Lottoscheine einsammeln dürfen. Besonders glücklich wirkt er trotzdem nicht.

    Der 43-Jährige sitzt im Konferenzraum seines Unternehmens in Hamburger Stadtteil Eppendorf. In einer Ecke liegen überdimensionale Lottokugeln, eine Reminiszenz an das, worum es hier eigentlich geht. Der Rest der Etage steht leer. Früher, vor dem Staatsvertrag, haben hier mal 160 Leute gearbeitet.

    Republikweite Internetlotto

    Von Zitzewitz redet sich den Frust von der Seele. 34 Genehmigungen müsse er künftig einholen, die genauen Bedingungen seien unbekannt, einen Rechtsanspruch gebe es nicht. "Reine Willkür", sagt er, "die wollen uns einfach nicht dabeihaben."

    Arp und Kubicki böten mit ihrem Gesetz eine interessante Alternative. "Das Kieler Modell ist verlockend", sagt von Zitzewitz. "Von Schleswig-Holstein aus könnten wir im Netz republikweit Internetlotto anbieten und Werbung machen." Das Unternehmen wird deshalb vielleicht nach Norderstedt vor die Tore Hamburgs ziehen, auf schleswig-holsteinischen Boden.

    Das wollen viele Anbieter, ob sie nun Lottoscheine einsammeln oder Sportwetten und Kasinospiele anbieten. Je mehr es werden, desto besser ist Schleswig-Holsteins Verhandlungsposition.

    Den anderen Ländern rinnt die Zeit davon. Gerade haben die Ministerpräsidenten die Abstimmung über den neuen Staatsvertrag verschoben, offenbar zweifeln einige doch an dem Entwurf, den sie eigentlich schon abgenickt hatten. Im Hintergrund wird hektisch nachgearbeitet, im Oktober soll die Entscheidung fallen, dann muss jedes Bundesland noch ein Ausführungsgesetz verabschieden, mit Anhörungen und zwei Lesungen in den Parlamenten. "Bis Ende des Jahres", sagt ein Insider aus der Lotto-Bürokratie, "ist nicht mehr zu schaffen."

    All das sind Zeichen, und die politischen Pokerspieler Arp und Kubicki können sie lesen. Sie wissen, dass der Gegner ein schlechtes Blatt hat. Dass der spielentscheidende Moment näher rückt.

    Vielleicht schwenken die anderen Länder in letzter Minute auf den schleswig-holsteinischen Kurs ein. Hessen und Sachsen senden bereits entsprechende Signale, sagt Kubicki. Und was geschieht, falls die Länder den alten Vertrag einfach verlängern, um Zeit zu gewinnen? "Dann", sagt Arp, "ziehen wir das eben allein durch."

    Man muss das ernst nehmen. Schon einmal ist Schleswig-Holstein aus einem Staatsvertrag ausgestiegen. Damals ging es um Radio und Fernsehen. Es war die Geburtsstunde des privaten Rundfunks.

    (ftd.de)
  10. #9
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    Standard Nachbesserungen bei Suchtprävention

    Auf der einen Seite werden die Gesetze zum Glücksspiel gelockert - auf der anderen Seite möchte Schleswig-Holstein mehr Geld für Suchtprävention ausgeben.

    Bei der Liberalisierung des Glücksspielwesens gibt die Kieler Koalition der Suchtprävention mehr Gewicht als zunächst geplant. So werden Anbieter ausdrücklich verpflichtet, Spielsperren für Suchtgefährdete sowie Adressen von Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen bereitzustellen. Das teilten CDU/FDP am Montag mit. Verbraucherschutz und Suchtverbände bekommen je einen Sitz im Verwaltungsrat der Spielaufsicht. Je fünf Prozent des Aufkommens aus der Abgabe der Onlinespiele gehen in Suchtarbeit sowie Schuldner- und Insolvenzberatung. Die Koalition folgt Anregungen von Verbänden. Den Gesetzentwurf berät der Landtag am Mittwoch. Die Abstimmung wurde auf eine dritte Lesung nach der Sommerpause verschoben. Die Debatte über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag ist bundesweit in vollem Gange.

    (dpa)
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    Standard Hans-Jörn Arp zur Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages

    Der schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete Hans-Jörn Arp (CDU) hat in seinem heutigen (29. Juni 2011) Debattenbeitrag zur Neuordnung des Glücksspiels die relevanten Änderungen des bisherigen Entwurfes heraus gestellt:
    • Bei der Genehmigung von Wetten auf Ausgang oder Verlauf eines Sportwettbewerbs ist Einvernehmen mit dem Fachbeirat bei der Prüfstelle herzustellen (§ 4 Abs. 1)
    • Die Genehmigung zur Veranstaltung von Glücksspielen ist künftig auch zu versagen, "wenn der Veranstalter unzuverlässig ist" (§ 4 Abs. 2)
    • Die Erstgenehmigung zur Veranstaltung von Glücksspielen wird auf sieben statt auf zwei Jahre begrenzt (§ 4 Abs. 3)
    • Das Lottomonopol des Landes wird noch einmal ausdrücklich mit der "effektiven Manipulations- und Betrugsprävention" begründet (§ 6 Abs. 2)
    • Der Ausschluss mutmaßlich spielsüchtiger Personen aus Spielbanken kann künftig auch aufgrund „berechtigter Hinweise Dritter“ erfolgen (§ 17 Abs. 2); eine Aufhebung des Ausschlusses kann nur erfolgen, wenn der Spieler "glaubhaft versichert", nicht mehr spielsüchtig zu sein (§ 17 Abs. 5)
    • Wer selbst an einem Sportereignis beteiligt ist und gleichzeitig selbst darauf wettet bzw. das Wetten durch andere fördert, kann mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro belegt werden (§ 21 Abs. 3)
    • Wer Wetten veranstaltet, darf Wettkunden keine Kredite gewähren, die diese zum Spiel einsetzen (§ 21 Abs. 6)
    • Mit Blick auf Werbung wird klargestellt, dass sich diese nicht gezielt an Minderjährige richten darf (§ 26)
    • Hinsichtlich des Sozialkonzepts werden die Bestimmungen noch präziser gefasst; Anbieter öffentlicher Glücksspiele müssen unter anderem "im Rahmen der Prävention leicht zugängliche und leicht verständliche Informationen" über Spielrisiken, Adressen von Beratungsstellen und Selbsterhebungsbogen zur Suchtgefährdung bereitstellen (§ 28 Abs. 2); der Prüfstelle ist alle zwei Jahre ein Bericht über die Anstrengungen der Glücksspielanbieter zuzuleiten (§ 28 Abs. 4)
    • Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Prüfstelle wird neu gefasst; unter anderem gehören ihm künftig je ein Repräsentant des Deutschen Olympischen Sportbundes, des Verbraucherschutzes, der Suchtverbände und des Finanzministeriums an (§ 33 Abs. 4 neu); der "organisierte Sport" ist künftig im Fachbeirat vertreten (§ 34)
    • Es wird präzisiert, das 5 % des Aufkommens aus der Abgabe auf Online-Glücksspiele "zur Finanzierung der Suchtarbeit sowie zur Finanzierung der Schuldner- und Insolvenzberatung" zu verwenden ist
    Der Landtagsabgeordnete betonte, dass angesichts der Verzögerungen bei der Beratung des Glücksspieländerungsstaatsvertrages die Bereitschaft Schleswig-Holsteins, eine endgültige Entscheidung über ein eigenes Glücksspielgesetz auf August zu verschieben, zielführend sei.
    Arp kündigte an, dass ein Ausführungsgesetz für die Verteilung der Lottomittel an den Sport in der dritten Lesung übernommen werde.

    (cdu.ltsh.de)

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