Gericht verurteilt Mann, weil er Poker-Gewinn nicht gemeldet hatte
von , veröffentlicht am 04.01.2012 16:01
Korbach - Wegen Sozialleistungsbetruges hat das Amtsgericht Korbach einen 40-jährigen Mann am Dienstag zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.Der Arbeitslose aus Waldeck-Frankenberg hatte laut Anklage im Dezember 2010 7400 Dollar beim Pokern im Internet gewonnen.
Dies hatte er jedoch nicht der Agentur für Arbeit mitgeteilt. Da er den Gewinn beim Glücksspiel in einem Korbacher Casino wieder verlor, war er der Ansicht, dieses Geld nicht melden zu müssen. Der Mann bezog zum damaligen Zeitpunkt Sozialleistungen. Jedes Einkommen, auch das aus Gewinnspielen, hätte er der Arbeitsagentur offenlegen müssen.
Der 40-Jährige hatte im Dezember 2010 die Werbung einer Webseite für Pokerspieler im Fernsehen gesehen: Mit einem Einsatz von zehn Euro hatte er sich einen Gewinn von 7400 Dollar erspielt. 1500 Dollar davon verlor er sofort bei dem virtuellen Kartenspiel wieder. Den Rest des Geldes ließ er sich im Januar 2011 auf sein Konto überweisen.
Mit diesem Geld bezahlte der Mann Schulden beim Zoll und bei Freunden. 500 Euro gab er seiner Ex-Frau, die davon Handys für die beiden Kinder kaufte. 4000 Euro hob der 40-Jährige ab und verzockte sie innerhalb von 24 Stunden in einer Spielhalle.
„Das war ein extremer Tag“, sagte eine Angestellte der Spielstätte als Zeugin vor Gericht aus. Eine weitere Zeugin berichtete, der Angeklagte habe an einem Tag geschätzt 4000 Euro verspielt. In der Nacht sei er der einzige Kunde gewesen und konnte alle Automaten nutzen. Der Anwalt des 40-Jährigen, Andreas Boltner, sprach vor Gericht von einer „24-Stunden-Orgie“.
Die Sparkasse zeigte den Mann schließlich wegen des Verdachts der Geldwäsche an. Der ungewöhnlich hohe Geldeingang auf dessen Konto hatte eine Mitarbeiterin stutzig werden lassen. Das Konto des Mannes wurde gesperrt und er musste im März 2011 zum Polizeiverhör.
Ein Polizeibeamter sagte aus: „Er war stolz auf seinen Gewinn, es ist für ihn selbstverständlich, zu spielen.“ Bei der Befragung des 40-Jährigen fiel dem Beamten auf, dass der Gewinn nicht der Arbeitsagentur gemeldet wurde. Daraufhin ging der Angeklagte dann doch zur Arbeitsagentur und informierte über den Gewinn. Jetzt muss er die Leistungen zurückzahlen.
Der Mann ist bereits wegen sowie Betrugs gegenüber der Arge vorbestraft. Im jetzt verhandelten Fall zeigte er keinerlei Schuldbewusstsein. Schließlich habe er das gewonnene Geld wieder verspielt und dadurch keinen Vorteil aus dem Gewinn erlangt.
Richter Karl-Heinz Kalhöfer-Köchling folgte dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Aufgrund der Spielsucht des Angeklagte verhängte der Richter eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro.
(hna.de)