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Roulette-Portal.org - Nachrichten:
Wegen Glücksspielgesetz: Bald kein Toto und Lotto mehr?

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    Wegen Glücksspielgesetz: Bald kein Toto und Lotto mehr?

    8 Kommentar(e) von Harvey, veröffentlicht am 09.12.2011 15:58
    Laut Medienberichten prüft der Deutsche Lotto- und Totoblock den Ausschluss Schleswig-Holsteins. Grund dafür ist das Glücksspielgesetz.

    Abonnenten des Abendblattes lesen hier weiter.

  2. Kommentare insgesamt: 8

    Kommentare

  3. #2
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    Standard Lottoblock droht dem Norden: Spiel ohne Millionen-Chance?

    Alleingang Schleswig-Holsteins beim Glücksspiel könnte Folgen haben. Lotto-Verbund prüft Ausschluss der Spieler im Norden. Kieler Koalition spricht von „leerer Drohung“.

    München/Kiel – Der Lotto-Streit zwischen Schleswig-Holstein und den 15 anderen Bundesländern hat möglicherweise Folgen für die Lottospieler im Norden. Weil das Land den neuen Glücksspielstaatsvertrag nicht unterzeichnet und seinen Glücksspielmarkt zum 1. Januar für Privatanbieter öffnet, treibt der Deutsche Lotto- und Totoblock den Ausschluss des Kieler Nordwest-Lotto voran. Schleswig-Holsteiner dürften dann am deutschlandweiten 6-aus-49-Lotto mit seinen Millionen-Jackpots nicht mehr teilnehmen, müssten ein eigenes Lotto mit womöglich deutlich geringeren Gewinnquoten veranstalten.

    „Dann ist nur noch ein Jackpot von höchstens 500 000 Euro drin, in der untersten Gewinnklasse vier oder fünf statt elf oder zwölf Euro Gewinn“, rechnet Michael Barth vor, Chef von Lotto Bremen und Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Lottoblocks. Auch die Teilnahme an der Glücksspirale, an Keno oder am Spiel 77 sei hier dann nicht mehr möglich, nur noch der Kauf von Rubbellosen. Das Lottospielen im Norden würde sehr unattraktiv werden. Barth hat die Kieler Kollegen jetzt in einem Brief darüber informiert, dass man „die rechtlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss“ prüfe. Bis Ende Dezember erwarte man eine Stellungnahme. Es gebe, so Barth, „einige Mitglieder“ des Lottoblocks, die sich bereits für einen Ausschluss aussprechen würden. Der Block sei schließlich laut Vertrag dem Glücksspielstaatsvertrag verpflichtet und dem darin festgelegten Ziel, das Glücksspiel insgesamt einzudämmen. Diesen Weg verlasse Kiel gerade.

    Dort, bei CDU und FDP im Landtag, hält man das Ganze allerdings für eine „leere Drohung“. Es gebe im Block-Vertrag gar keine Rechtsgrundlage für einen Ausschluss von Nordwest-Lotto, betont FDP- Fraktionschef Wolfgang Kubicki – und im Zweifel könnte sowieso auch Nordwest-Lotto alleine hohe Jackpots durch eine entsprechende Rückversicherung bei Lloyds in London garantieren. In der Tat ist ein Ausschluss-Passus in dem den LN vorliegenden Block-Vertrag nicht vorgesehen. Man müsse das dann übers Gesellschaftsrecht regeln, erklärt Lottoblock-Chef Erwin Horack auf Nachfrage. „Es gibt weder hundert Prozent Sicherheit, dass es geht, noch dass es nicht geht“, gesteht Michael Barth zu. Möglicherweise gebe es am Donnerstag auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin ja aber auch noch eine Einigung aller 16 Länder auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. Das hält man in Kiel im Moment allerdings für ziemlich unwahrscheinlich.

    (ln-online.de)
  4. #3
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    Standard Der große Bluff

    Wie lange eigentlich will das Monopol noch drohen? Seit über einem Jahr "prüft" der Deutsche Lottoblock den Rauswurf Schleswig-Holsteins aus dem Verbund der 16 Länder. Passiert ist nichts - außer, dass der Block-Sprecher einen Brief nach Kiel geschrieben und Fragen an die Kollegen im Norden gerichtet hat. Im Ernst: Wer vorgibt, so ausführlich prüfen zu müssen ohne zu handeln, wird wohl ahnen, dass er schlechte Karten hat. Beim Pokern nennt man das Bluffen. Daher mag der Norden gelassen bleiben. So schnell wird Schleswig-Holstein nicht vom bundesweiten Lotto-Jackpot abgeschnitten, wenn es dafür überhaupt - und dies ist höchst fraglich - eine rechtliche Grundlage gibt.

    Dass dem Lottoblock die von der schwarz-gelben Koalition im Landtag beschlossene Liberalisierung des Glücksspielmarktes mächtig gegen den Strich geht, ist nachvollziehbar. Schleswig-Holstein hat mit diesem im September verabschiedeten Gesetz ein Monopol ins Wanken gebracht. Hier geht es um satte Einnahmen und üppige Pfründe. Die Argumente, die die Kritiker des Kieler Sonderwegs ins Feld führen, sind auf breiter Front wirklichkeitsfremd. Schleswig-Holstein hat mit seinem Glücksspielrecht nicht nur auf die Entwicklungen des Marktes reagiert. Es setzt auch klare Leitplanken für eine Branche, die bisher praktisch illegal unterwegs ist. Ganz nebenbei ist das Kieler Regelwerk von der EU notifiziert. Nicht nur das unterscheidet es von den Plänen der anderen Bundesländer.

    Dass die Überlegungen für einen Rauswurf Schleswig-Holsteins aus dem Lottoblock gerade jetzt noch einmal in den Medien platziert werden, ist kein Zufall. In der kommenden Woche tagt in Berlin die Konferenz der Ministerpräsidenten. Und erneut geht es dabei um einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. Für eine Verständigung aller 16 Länder gibt es bisher keine Anzeichen. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen wird den Plänen seiner Kollegen kaum zustimmen können. Genauso wenig wird sich Carstensen von den Drohungen des Lottoblocks beeindrucken lassen (müssen).

    (shz.de)
  5. #4
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    Standard AW: Der große Bluff

    Mit Erstaunen haben der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionvorsitzender Wolfgang Kubicki zur Kenntnis genommen, dass der „Süddeutschen Zeitung“ die seit langem öffentlich bekannte „Prüfung“ eines Ausschlusses Schleswig-Holsteins aus dem deutschen Lottoblock überhaupt noch eine Meldung wert war:

    „Mit dieser Prüfung droht der Lottoblock seit mehr als einem Jahr. Selbst auf wiederholte Aufforderung sah sich der Lottoblock allerdings nicht in der Lage, dafür eine Rechtsgrundlage vorzuweisen“, erklärte Arp heute (09. Dezember 2011) in Kiel.

    Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages habe sich daraufhin das Vertragswerk sehr genau angesehen, erläuterte Kubicki: „Es gibt keine Rechtsgrundlage. Das erklärt, weshalb diese ‚Prüfung’ nach über einem Jahr immer noch nicht abgeschlossen ist. Mit dieser offenkundig leeren Drohung will der Lottoblock lediglich die Menschen in Schleswig-Holstein verunsichern“, so der FDP-Fraktionschef.

    Beide Abgeordnete betonten, durch das Schleswig-Holsteinische Glücksspielgesetz werde darüber hinaus das Veranstaltungsmonopol des Staates für Lotterien gestärkt. Lediglich deren Vertrieb solle privaten Anbietern wieder ermöglicht werden. Dies sei auch deshalb notwendig, weil es für die vom Lottoblock befürwortete Begründung eines Veranstaltungsmonopols mit Suchtgefahren keine Rechtsgrundlage gebe. Das sei von zahlreichen Gerichten bestätigt worden. So hatte unter anderem das Verwaltungsgericht Halle in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil (Az.: 3 A 158/09 HAL) festgestellt:

    „Der oben dargelegte Befund einer im Wesentlichen nicht vorhandenen Wett- und Spielsucht im Bereich der Glücksspiele des staatlichen Lotto-Toto-Blocks belegt die oben schon dargelegte Inkohärenz bei der Bekämpfung der Wett- und Spielsucht.“

    Arp und Kubicki: „Lotto 6 aus 49 macht nicht süchtig. Deshalb ist es der Deutsche Lotto- und Totoblock, der sich mit dem Versuch, seine Pfründe widerrechtlich zu sichern, selbst gefährdet. Denn irgendwann werden die Gerichte unter diese scheinheilige Vorgehensweise einen Schlussstrich ziehen.“

    (cdu.ltsh.de)
  6. #5
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    Standard AW: Wegen Glücksspielgesetz: Bald kein Toto und Lotto mehr?

    Hallo

    Lotto grenzt doch sowieso an öffentlichen Straßenraub. Aber wenn die Menschheit nichts besseres zu tun hat als ihre Lottoscheine zu hüten, mir soll es Recht sein. Nur die Aufregung darum kann ich nicht nachvollziehen. Es ist doch nachgewiesen, dass man beim Roulette weniger Geld verliert als beim Lotto.

    Beste Grüße vom Wellenreiter
  7. #6
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    Standard Lotto im Internet wieder möglich

    Schleswig-Holsteins Alleingang beim Glücksspiel bildet Grundlage

    Kiel - Neue Ära für das Internet-Glücksspiel in Deutschland: Seit Donnerstag kann das Kieler Innenministerium Lizenzen an Wett- und Glücksspielanbieter erteilen. Grundlage ist Schleswig-Holsteins umstrittenes Glücksspielgesetz. Bislang haben sechs private Sportwetten-Anbieter und ein Betreiber von Online-Casinospielen Anträge für Lizenzen gestellt, sagte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag in Kiel. Außerdem habe ein Dutzend Lotto-Vermittler angezeigt, ihre Geschäfte im Norden aufnehmen zu wollen.

    Wann die Lizenzen tatsächlich erteilt werden, stehe noch nicht fest, sagte der Sprecher. Dies hänge von der Qualität der einzelnen Anträge ab.

    Das Lotto-Unternehmen Faber wollte bereits ab Donnerstagabend (19.00 Uhr) auf Grundlage des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes wieder Lotto im Internet anbieten. Das Angebot richtet sich aber vorerst an Bürger mit Wohnsitz im Norden. “Wir hoffen, dass auch in den übrigen Bundesländern bald wieder eine gesetzliche Grundlage für die Online-Vermittlung geschaffen wird”, sagte Unternehmer Norman Faber am Donnerstag.

    Die Spieltipps werden an die staatliche Lottogesellschaft NordwestLotto vermittelt. Sein Unternehmen gehe davon aus, dass seit der Öffnung der Online-Vermittlung im Norden die Verbote der Vermittlung in den anderen Ländern europarechtlich nicht mehr anwendbar sind, sagte Faber. “Die anderen Bundesländer sollten den Weg Schleswig-Holsteins als Beispiel für eine gelungene Lösung sehen.”

    Umstrittener Alleingang des Landes

    Im September 2011 hatte der Kieler Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP das umstrittene Glücksspielgesetz des Landes beschlossen. Es gilt bereits seit dem 1. Januar, Lizenzen dürfen aber erst seit Donnerstag vergeben werden. Privat-Unternehmen dürfen im Norden Sportwetten, Online-Poker und Casino-Spiele anbieten. Die Opposition im Land kritisierte den Alleingang scharf, Schwarz-Gelb mache das Land zum “Las Vegas des Nordens”.

    Gelockert wurden im Norden auch die Regelungen für die Werbung für Glücksspiele. Das Glücksspielgesetz geht bei der Liberalisierung des Marktes wesentlich weiter als der Glücksspielstaatsvertrag der übrigen 15 Bundesländer. Diesen lehnt das Land wegen europarechtlicher Bedenken ab. Er sieht die Vergabe von nicht mehr als 20 Lizenzen und eine Besteuerung des Umsatzes in Höhe von fünf Prozent vor. Außerdem erlaubt er Online-Poker nicht.

    CDU und FDP in Schleswig-Holstein erhoffen sich Mehreinnahmen für den Haushalt des mit 27 Milliarden Euro verschuldeten Landes. CDU-Fraktionsvize Hans-Jörn Arp, einer der Köpfe des Alleingangs, bezifferte die zu erwartenden Einnahmen Ende 2011 auf bis zu 65 Millionen Euro. Außerdem erwartet er bis zu 2.000 zusätzliche Arbeitsplätze.

    (dpad)
  8. #7
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    Standard Wer ein bisschen schummelt, darf online tippen

    Nur in Schleswig-Holstein ist Lotto per Internet erlaubt, aber das ist offensichtlich auch kein großes Hindernis für alle anderen

    Irgendwie kommen alle Lottospieler aus Schleswig-Holstein - jedenfalls, wenn sie im Internet am klassischen "6 aus 49" teilnehmen wollen. Nur dort ist aufgrund des seit Jahresanfang geltenden Kieler Glücksspielgesetzes das Tippen im Internet möglich. Und dort bietet es Tipp24 seit Februar an. Man muss bei der Online-Spielscheinabgabe lediglich versichern, sich überwiegend in Schleswig-Holstein aufzuhalten. "Näher überprüfen können wir das allerdings nicht", sagt Hans Cornehl, Vorstandschef von Tipp24.

    Es reicht also die Bestätigung, sich im nördlichsten Bundesland aufzuhalten, um online Lotto spielen zu können. Auch im Falle eines Gewinns werde es keine Probleme geben. Gleichwohl sei es natürlich keine befriedigende Situation, auf diese Art und Weise Internetlotto anzubieten. Vor allen Dingen die Werbepartner würden darauf drängen, dass es klare Regeln und transparente Gesetze für das Glücksspiel per Internet gebe, so Cornehl am Dienstag bei der Vorlage des Jahresergebnisses.

    Trotzdem sei es ein Anfang. "Die Lotto-Vermittlung in Deutschland ist unser neuer, alter Focus", so Cornehl. Mit Lotto per Internet ist Tipp24 groß geworden. Aber ab 2009 hat das Unternehmen das deutsche Geschäft aufgegeben, weil der Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer das Tippen per Internet verboten hatte. Die Kundschaft wurde vom Ausland aus bedient. Nun ist der Vertrag zwar abgelaufen, aber er gelte noch weiter, bis sich die Länder auf ein neues Gesetz geeinigt haben, so Cornehl. Schleswig-Holstein ist 2011 aus dem Länderverbund ausgeschert und hat sein eigenes Glücksspielgesetz verabschiedet und damit den Markt für die Online-Vermittlung wieder geöffnet.

    Die anderen 15 Länder haben bereits den zweiten Gesetzentwurf ausgearbeitet, nachdem der erste von der EU-Kommission kassiert wurde. Auch Entwurf Nummer zwei soll vor einer Woche in Brüssel kritisiert worden sein, sodass eine Einigung noch immer nicht absehbar ist. Für Cornehl sind das aber gute Aussichten. Die Brüsseler Kommission dränge darauf, dass Lottovermittler einen europarechtskonformen, diskriminierungsfreien Zugang zum Markt gewährt werde, so der Vorstandschef.

    Angesichts dieser aus Unternehmenssicht vielversprechenden Rahmenbedingungen sei der Neustart in Deutschland erfolgt. Man sei vor dem Glücksspielstaatsvertrag Marktführer gewesen und habe eine gute Ausgangsposition, um mit Lotto24.de, so der Name der Tochter aus dem Norden, eine starke Marke zu etablieren, sagte Marketing-Vorstand Petra von Strombeck. Das Potenzial sei groß. Aktuell würden weniger als zwei Prozent des deutschen Lottoumsatzes per Internet gemacht.

    Mit 600.000 Euro Umsatz im Jahr 2011 spielen die deutschen Aktivitäten noch keine bedeutende Rolle im Unternehmen. Im vergangenen Jahr legte der Konzernumsatz um fast 37 Prozent auf 139 Millionen Euro zu. Der Gewinn vor Zinsen und Steuern (Ebit) sei sogar um fast 59 Prozent auf 51,9 Millionen Euro gestiegen, so Cornehl. Den Anstieg verdankt Tipp24 der Tatsache, dass nach einem beigelegten Rechtsstreit zehn Millionen Euro Schadenersatz eingenommen wurden.

    Für das laufende und das kommende Jahr stellte das Unternehmen einen Umsatz von mindestens 130 Millionen Euro und ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern von mindestens 35 Millionen Euro in Aussicht. Bei der Prognose sei ein Puffer von zehn Millionen Euro für hohe Gewinnauszahlungen an Lottospieler berücksichtigt.

    Das Internetverbot wurde von den Bundesländern mit der Prävention von Spielsucht begründet. Nur ist es in mehreren Prozessen bislang nicht gelungen, den Nachweis zu erbringen, dass Lotto per Internet spielsüchtig macht. "Eine Lottosucht gibt es schlichtweg nicht", sagte Cornehl. Die Steuern und Zweckerträge, die den Ländern verloren gegangen seien, könnten bei einer Neuregelung wieder sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie dem Breitensport zugutekommen. In vier Jahren Glücksspielstaatsvertrag seien durch das Online-Verbot 14 Milliarden Euro an Spieleinsätzen verloren gegangen. Das habe Steuermindereinnahmen von sechs Milliarden Euro zur Folge gehabt.

    (© Axel Springer AG 2012. Alle Rechte vorbehalten)
  9. #8
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    Standard Geplante Abspaltung lässt Tipp24-Aktie hochschnellen

    Der Online-Lottoanbieter Tipp24 drängt zurück in den deutschen Markt. Um Probleme mit den deutschen Glücksspiel-Aufsichtsbehörden zu vermeiden, soll das Geschäft hierzulande nun in eine eigenständige Aktiengesellschaft ausgelagert werden.

    Der Internet-Lottoanbieter Tipp24 will sein Deutschland-Geschäft abspalten und treibt seine Aktie damit trotz schwachen Marktumfeldes auf ein Rekordhoch. Die Aktie stieg zwischenzeitlich um 7,2 Prozent auf über 43 Euro, der beste Wert seit dem Börsengang 2005. Der S-DAX, in dem Tipp24 gelistet ist, fiel um 1,5 Prozent.

    Um in Deutschland flexibel agieren zu können, wird das Inlands-Geschäft des Hamburger Anbieters in die eigenständige Lotto24 AG übergehen. Die Anteile überträgt das Unternehmen auf seine Aktionäre: Statt einer Dividende gibt es für jede Aktie einen Anteilsschein der neuen Aktiengesellschaft. Ein vom Unternehmen in Auftrag gegebenes Gutachten schätzt den Wert des Deutschland-Geschäfts auf knapp 20 Millionen Euro, woraus sich bei rund acht Millionen Tipp24-Aktien eine rechnerische Dividende von 2,50 Euro ergibt. Bereits im Juli soll der Börsengang erfolgen.

    Der neue Glücksspiel-Änderungsvertrag der Bundesländer hat Tipp24 zum Handeln gezwungen. Im Januar 2008 hatte das Gesetzt privates Online-Glücksspiel in Deutschland nahezu komplett verboten. Tipp24 verdient sein Geld seitdem vor allem in Großbritannien - mit Geschäftsmodellen, die auch auf deutsche Spieler abzielen und die hiesige Behörden daher für gesetzeswidrig halten.

    Ab Sommer soll nun ein neuer Staatsvertrag gelten, der den Markt wieder für private Anbieter öffnet. Tipp24-CEO Hans Cornehl befürchtet, wegen der Streitigkeiten mit den Behörden bei der Vergabe neuer Lizenzen für Deutschland hinter der Konkurrenz zurückzustecken. "Die Genehmigungen, die wir brauchen, würden Tipp24 mit den Aktivitäten unserer Minderheitsbeteiligungen in England nicht ohne Weiteres erteilt werden", sagt er.

    Die Abspaltung ist ein geschickter Schachzug: Lotto24 kann unbelastet mit den deutschen Genehmigungsbehörden verhandeln; Tipp24 kann sich ohne Rücksicht auf den deutschen Markt auf das internationale Geschäft konzentrieren. Und die Aktionäre haben es selbst in der Hand: Entweder sie bauen auf Wachstum im Inland und behalten die neuen Aktien, oder sie stoßen die Anteile ab und lassen sich - über Umwege - eine Dividende auszahlen.

    (ftd.de)
  10. #9
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    Standard Tipp24 SE: Lotto-Internetvertrieb erlaubt - Gericht stoppt Verlängerung des Glücksspielstaatsvertrags

    • Internetverbote in den Länder-Gesetzen zum GlüStV sind europarechtswidrig
    • Gericht kommt neuem Staatsvertrag zuvor

    Hamburg - Das in Landesgesetzen fortgeführte Internetverbot des Ende 2011 ausgelaufenen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) ist europarechtswidrig und unanwendbar. Das hat das Landgericht Bremen jetzt entschieden und ein einstweiliges Verbot gegen Tipp24 Deutschland aufgehoben, in Bremen staatliches Lotto über das Internet zu vermitteln. Tipp24 vermittelt seit Februar 2012 auf der Website www.lotto24.de Spielscheine für Lotto, seitdem dieses durch das Glücksspielgesetz Schleswig-Holsteins wieder zugelassen ist.

    Lotto Bremen wollte diese Konkurrenz im Internet für Bremen verhindern. Das Gericht sah hierfür keinen Grund. Das Internetverbot für die Glücksspielveranstaltung und -vermittlung ist nicht mehr anwendbar, da der Glücksspielstaatsvertrag Ende 2011 ausgelaufen ist. Das Bremische Glücksspielgesetz wurde nicht bei der EU-Kommission notifiziert, obwohl dieses nach der EU-Informationsrichtlinie erforderlich gewesen wäre. Die Verlängerung des Internetverbots im Bremischen Gesetz verstößt daher gegen Europarecht. Das Landgericht bezog sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte bereits 2011 darauf hingewiesen, dass landesgesetzliche Verschärfungen des Glücksspielstaatsvertrags ohne vorheriges EU-Notifizierungsverfahren nicht wirksam umgesetzt werden können.

    In allen Bundesländern - mit Ausnahme Schleswig-Holsteins - gibt es vergleichbare Ausführungsgesetze, die die Vorschriften des ausgelaufenen Glücksspielstaatsvertrages bis zu einer Neuregelung verlängern. Da keines dieser Gesetze bei der EU-Kommission notifiziert wurde, dürften die Gesetze nun allesamt europarechtswidrig und weitgehend unanwendbar sein.

    Magnus von Zitzewitz, Geschäftsführer Tipp24 Deutschland: 'Das Gericht hat unsere Auffassung zur Unanwendbarkeit des Internetverbots bestätigt. Damit ist erneut gerichtlich festgestellt worden, dass Online-Lotto erlaubt ist.'

    In der bisher einzigen rechtskräftigen Entscheidung zur Internet-Lotterievermittlung hatte das Verwaltungsgericht Halle bereits am 11. November 2010 sämtliche Restriktionen des Glücksspiel-Staatsvertrags für unanwendbar erklärt. Damit folgte das Gericht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte zentrale Beschränkungen des GlüStV aufgrund mangelnder Kohärenz und Systematik bereits am 8. September 2010 für unanwendbar erklärt. Eines der wesentlichen Argumente, das das Verwaltungsgericht Halle in seinem grundlegenden Feststellungsurteil hervorhob, ist, dass Lotto keine erkennbaren Suchtgefahren birgt - auch nicht bei der Internetvermittlung. Hiermit enttarnte das Gericht die Monopolbegründung der Restriktionen des GlüStV.

    Das Besondere an jenem Urteil ist, dass es auf der bisher umfangreichsten Tatsachenerhebung beruht. In einer bundesweiten Befragung hatte das Gericht 100 Suchtfachkliniken und über 600 Betreuungsgerichte zu Spielsucht allgemein, sowie explizit zu den Suchtgefahren von Lotterien befragt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wurde die Begründung der ,Lottosucht' ad absurdum geführt.

    (dpa-AFX)

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