In Spielhallen dürfen keine Sportwetten vermittelt werden. Annahmestellen privater Wettbüro-Betreiber in Spielhallen seien "nicht erlaubnisfähig", entschied das Oberverwaltungsgericht Münster in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Nach dem NRW-Ausführungsgesetz zum Glücksspiel-Staatsvertrag dürften solche Annahmestellen nicht in Spielhallen eingerichtet werden. Dies gelte auch für Online-Terminals, mit denen Kunden per Selbstbedienung Sportwetten abschließen könnten. (Az.: 4 A 1965/07)

(stern.de)