Die Casinos Austria ist mitten in der Lizenzvergabe mit einer großen Klage konfrontiert. Einem Kunden wurde die Auszahlung eines 43-Millionen-Jackpot unter dem Hinweis auf einen Softwarefehler verweigert.
Innsbruck/Wien/Eid - Da staunte Behar Merlaku nicht schlecht. Knapp vor Betriebsschluss an diesem 25. März 2011 begann der einarmige Bandit in der Spielbank Bregenz, an dem Merlaku sein Glück versuchte, verrückt zu spielen: Ein akustisches Feuerwerk ertönte, und die Aufschrift "Jackpot" erschien – 42.949.672,86 Euro Gewinn. Noch mehr staunte der Schweizer Spielbankkunde jedoch, als ein Mitarbeiter der Casinos Austria (sie betreibt die Spielbank) herbeieilte und ihm die Auszahlung unter dem Hinweis auf einen Softwarefehler verweigerte.
Der seither tobende Streit um den Gewinn beschäftigt nun die Justiz, nachdem Merlaku weder mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch Erfolg hatte (die Behörde hat das Verfahren ohne jegliche Einvernahmen im April eingestellt), noch eine Einigung mit der Casinos Austria (Casag) erzielte. "Wir haben beim Landesgericht Feldkirch eine Schadenersatzklage über fünf Mio. Euro gegen die Casinos Austria eingebracht", sagte Merlakus Anwalt Thomas Kerle am Montag. Der Streitwert sei wegen der anfallenden Gerichtsgebühren so niedrig angesetzt und habe nichts damit zu tun, dass man die Chancen auf einen Erfolg so gering einschätze, setzte der Jurist nach.
Kerle erhebt schwere Vorwürfe gegen die Casag: Sie habe dem Spieler in Person des Saalchefs nicht nur signalisiert, dass er nichts gewonnen habe, sondern ihm auch die Spielkarte weggenommen. Das Unternehmen habe in der Zwischenzeit gegen Merlaku auch eine Casino-Sperre verhängt – mit dem Argument, er sei nicht bereit, die Spielbedingungen zu akzeptieren. Außerdem habe die Casag offensichtlich kein Interesse daran, den Vorfall durch eine unabhängige Stelle überprüfen zu lassen. Der Spielautomat sei entfernt worden.
Kritik an der Aufsichtsbehörde
Kerle übt aber auch Kritik am Glücksspielgesetz: "Der Staat bzw. das Finanzministerium als Aufsichts- und Kontrollbehörde werde nicht müde zu betonen, wie wichtig der Schutz des Spielers ist und dass dieser streng überwacht werden muss. Wie ist es dann möglich, dass die Casag nicht einmal verpflichtet ist, einen derartigen Vorfall unverzüglich zu melden?"
Ein Antrag seiner Kanzlei an das Finanzministerium, eine Untersuchung einzuleiten und den Automaten durch einen unabhängigen Experten untersuchen zu lassen, sei am 3. November 2011 mit dem kurzen Hinweis, "es liegt kein Grund für aufsichtsbehördliche Maßnahmen vor", abgelehnt worden.
Die Casag sieht den Fall naturgemäß anders. Der Kunde habe auch an der Anzeigetafel sehen müssen, dass er nicht gewonnen habe, heißt es in einer ersten Klagsbeantwortung, Ein Softwarefehler haben zu einer unrichtigen Gewinnanzeige sowohl am Automaten wie auch auf dem großen elektronischen Bildschirm geführt.
Automat mit Gewinnlimit
Außerdem habe der Automat ein Gewinnlimit von 4500 Euro ausgewiesen, argumentiert die von Lansky, Ganzger + Partner vertretene Casag. Der Automat sei nicht "verschwunden", er wurde aus dem Verkehr gezogen und stehe jederzeit für eine Untersuchung bereit. Am Montag hieß es auf "Presse"-Anfrage bei der Casag: "Zu einem laufenden Verfahren geben wir keine Stellungnahme ab."
Für die Casag kommt das Verfahren zu einem ungünstigen Zeitpunkt, muss sich der heimische Glücksspielkonzern bei der gerade laufenden Neuausschreibung der Casino-Lizenzen doch erstmals bewerben und gegen in- und ausländische Konkurrenten durchsetzen. Die Casag betreibt derzeit alle zwölf heimischen Spielbanken. "Bei der Bewerbung müssen Unternehmen auch alle anhängigen Gerichtsverfahren anführen – es wird interessant, wie das Finanzministerium auf diesen Rechtsstreit Bedacht nimmt", sagt Kerle.
AUF EINEN BLICK
Der Schweizer Behar Merlaku kämpft um einen Super-Jackpot in Höhe von knapp 43 Mio. Euro vor Gericht und hat Casinos Austria geklagt. Seiner Meinung nach hat er diese Summe an einem Spielautomaten im Casino Bregenz gewonnen.
Die Casinos Austria bestreitet dies und spricht von einem Systemfehler. Zudem habe der Automat ein Gewinnlimit von 4500 Euro gehabt. Für den Glücksspielkonzern kommt der Rechtsstreit zu einem ungünstigen Moment – mitten in der Ausschreibung der Casino-Lizenzen.
(diepresse.com)