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Neuregelung des Glücksspiels: 15 Bundesländer setzen aufs falsche Pferd

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    Neuregelung des Glücksspiels: 15 Bundesländer setzen aufs falsche Pferd

    42 Kommentar(e) von Harvey, veröffentlicht am 13.07.2011 17:49
    Nächste Woche nimmt die EU-Kommission offiziell Stellung zum Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags. Dabei werden sich die beteiligten Länder wohl auf reichlich Kritik einstellen müssen. Weil aber kaum Zeit für eine Überarbeitung bleibt, könnte es passieren, dass es bald fast deutschlandweit keine gültige Regulierung mehr gibt.

    Sieben Lizenzen für sieben Jahre, so stellen sich die Vertreter von 15 deutschen Bundesländern die Liberalisierung des deutschen Sportwettenmarktes durch den so genannten E-15-Entwurf vor. Der Ansatz wäre ein Novum in der Glücksspielregulierung Europas, die im Jahr 2012 eine bisher nicht gesehene Öffnung der Märkte erfahren wird: Spanien, Holland und Dänemark sind nur einige Mitgliedstaaten, die dem Glücksspielmonopol demnächst den Rücken kehren werden.

    Beim auf den ersten Blick recht ungleichen deutschen Regulierungskampf – bis auf Schleswig-Holstein ziehen alle Bundesländer an einem Strang - kommt nun der EU-Kommission die alles entscheidende Rolle zu. Am kommenden Montag wird ihre Stellungnahme zum "Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland", dem so genannten E-15-Entwurf, erwartet. Es wird wohl kein angenehmer Tag für die Verfechter des E 15.

    Nachdem bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem "Carmen Media-Urteil" im Herbst vom 8. September 2010 (Rs. C-46/08) die geltende Regelung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) für europarechtswidrig erklärt hatte, droht dem Änderungsentwurf ein ähnliches Schicksal.

    Lizenzbegrenzung statt klarer Vergabekriterien

    Es wird erwartet, dass die Kommission in ihrer offiziellen Stellungnahme den geplanten Neuregelungen des E 15 in mehrfacher Hinsicht Verstöße gegen das europäische Recht vorwerfen wird.

    Die Hauptkritikpunkte liegen dabei auf der Hand: Neben einer Begrenzung auf sieben Lizenzen für private Sportwettenanbieter und der Höhe der vorgesehenen Lizenzabe lässt der E-15-Entwurf die vom EuGH verlangte, konsistente und systematische Regulierung des deutschen Glücksspielmarktes vermissen.

    Was die Begrenzung der Lizenzen angeht, stellt eine derartige Konzessionsregelung unbetritten eine Beschränkung der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit dar. Solche Eingriffe bedürfen nach europäischem Recht der Rechtfertigung. In Betracht kommen dabei nur zwingende Gründe des Allgemeinwohls, wie zum Beispiel der Verbraucherschutz.

    Eine Erklärung, warum nun gerade sieben Lizenzen das richtige Maß für eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes darstellen sollen, fehlt allerdings komplett. Vor allem aber stellt sich die Frage, warum nach Auffassung der 15 Bundesländer eine zahlenmäßige Begrenzung der Lizenzen nötig ist und nicht stattdessen strenge, aber transparente Vergabekriterien gelten sollen.

    Die Begrenzung auf sieben Lizenzen jedenfalls erscheint schlicht willkürlich und stellt zumindest ab dem achten Lizenzbewerber, der die Lizenzkriterien erfüllt, eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung und damit einen Verstoß gegen die europäischen Grundfreiheiten dar.

    Das es anders geht, zeigt übrigens Schleswig-Holstein. Dessen Gesetz zur Neuordnung des Glücksspielwesens (GLG-SH) sieht eine strenge Prüfung von Lizenzbewerbern anhand qualitativer Kriterien vor, wie etwa die Gewährleistung eines hohen Spielerschutzniveaus oder die Hinterlegung ausreichender Sicherheiten. Entsprechend hat die EU-Kommission das notifizierte Gesetz bereits im Mai 2011 als europarechtskonform bewertet.

    Erdrosselnde Steuerlast und uneinheitliche Regulierung

    Ein weiterer Kritikpunkt ist die vorgesehene Besteuerung der Konzessionsnehmer. Neben der üblichen Steuerlast wie der Umsatzsteuer sollen die Lizenznehmer eine zusätzliche "Konzessionsabgabe" in Höhe von 16,66 Prozent des Spieleinsatzes leisten.

    Dies dürfte indes kaum zur angeblich beabsichtigten Austrocknung des Schwarzmarktes führen - wie das Beispiel Frankreich zeigt: Dort hatte man mit einer Konzessionsabgabe von 7,5 Prozent auf den Spieleinsatz nur 20 Prozent des bestehenden Graumarktes kanalisieren können. Um der Schwarzmarktbewegung entgegenzuwirken, hat der sich Chef der französischen Glücksspielaufsichtsbehörde unlängst für eine drastische Steuersenkung im neuen franzöischen Glücksspielrecht ausgesprochen, um durch mehr und vor allem attraktivere legale Angebote den Wettbewerb besser lenken beziehunsgweise kontrollieren zu können.

    Schließlich räumt auch der E-15-Entwurf nicht mit der vom EuGH bereits unter Geltung des GlüStV beanstandeten Inkonsistenz und fehlenden Kohärenz des deutschen Glücksspielmarktes auf.

    Während für den allgemeinen Sportwettenmarkt wie gesagt nur sieben Lizenzen ausgegeben werden, bleibt der Markt für Pferdewetten wie bisher ohne eine solche Beschränkung. Warum Pferdewetten keine Sportwetten darstellen sollen oder aus welchen Gründen Sportwetten einer strengeren Regulierung als Pferdewetten bedürfen, bleibt ein Geheimnis der beteiligten Bundesländer.

    Überdies bleiben Online-Casinospiele wie Poker weiterhin strikt verboten, obwohl Deutschland mit vier Millionen Spielern der zweitgrößte Online-Poker-Markt der Welt ist, und damit dringend in eine geordnete staatliche Regulierung überführt werden müsste.

    Ein Déjà-vu vor dem EuGH?

    Wie die EU-Kommission die Regelungen des E-15-Entwurfs am Montag tatsächlich im Einzelnen bewerten wird, bleibt abzuwarten. Die dargelegten europarechtlichen Bedenken lassen jedoch kaum auf eine positive Stellungnahme schließen. Letztlich könnte dies zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland führen. Zudem wäre spätestens mit der Ablehnung des achten Lizenzbewerbers mit einer Klage zu rechnen. Den betroffenen 15 Bundesländern könnte dann ein Déjà-vu-Erlebnis vor dem EuGH drohen.

    Klar ist, dass für eine europarechtskonforme Änderung der E-15-Entwurf erneut und gründlich überarbeitet werden müsste. Der neue Glücksspielsstaatsvertrag könnte daher kaum vor Ablauf der aktuell geltenden Regelung in den Länderparlamenten ratifiziert werden. Dies würde aber bedeuten, dass es in den betroffenen Bundesländern ab dem 1. Januar 2012 keine geltende Glücksspielregulierung mehr gibt.

    Profiteur eines solchen Szenarios könnte das aus der Reihe tanzende Schleswig-Holstein sein: Sobald das GLG-SH in Kraft ist, könnten sich alle an einem legalen Glückspielangebot interessierten Bewerber im Norden der Republik um eine Lizenz bewerben. Sämtliche Steuereinnahmen flössen dann in die Kieler Staatskasse. An eine kohärente Glücksspielregulierung in der Bundesrepublik nach dem Vorbild des E-15-Entwurfs wäre dann nicht mehr zu denken – vielmehr hätten sich die Bundesländer ganz offenbar "verzockt".

    Dr. Wulf Hambach ist Founding-Partner, Maximilian Riege ist Senior-Associate in der Rechtsanwaltskanzlei Hambach & Hambach in München. Die Autoren sind unter anderem auf das Glücksspielrecht spezialisiert.


    (lto.de)

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  2. Kommentare insgesamt: 42

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  3. #2
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    Standard EU kritisiert deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag

    15 deutsche Bundesländer sollen ihren Glücksspiel-Staatsvertrag nachbessern, verlangt die EU-Kommission und kritisiert zu starke Beschränkungen.

    Hamburg - Die Europäische Kommission hat in einer umfassenden Stellungnahme Bedenken gegen den Entwurf des deutschen Glücksspiel-Staatsvertrags geäußert. Deutschland habe nun bis zum 18. August Zeit, die Vorschläge zu überarbeiten, sagte ein Sprecher der EU-Kommission der Nachrichtenagentur dapd am Montagabend in Brüssel.

    Die Ministerpräsidenten von 15 Ländern wollen im Zuge des neuen Glücksspiel-Staatsvertrags ab 2012 zeitlich befristet sieben bundesweite Lizenzen vergeben und den Sportwettenmarkt somit für private Anbieter teilweise öffnen. Zudem planen sie, eine gesonderte Konzessionsabgabe von 16,66 Prozent zusätzlich zur normalen Umsatzsteuer zu erheben.

    Für die privaten Glücksspielanbieter kommt die EU-Kritik wie gerufen: So feiert der private Anbieter Betfair die Stellungnahme der Kommission geradezu als Sieg für die Wettbewerbsfähigkeit und den Verbraucherschutz (siehe unten). Martin Cruddace von Betfair: "Obwohl die Bundesländer behaupten, dass sie den Markt für Sportwetten öffnen wollen, enthält der aktuelle Vertragsentwurf protektionistische Maßnahmen, die dazu dienen, privaten Wettanbietern den Zugang zum Markt zu verweigern."

    Spannend ist nun, wie sich die deutschen Bundesländer entscheiden werden. Die Kritik der EU-Kommission hat zwar keine bindende Kraft - sie ist trotzdem ein deutliches Signal: Wenn der Glücksspiel-Staatsvertrag nicht nachgebessert wird, könnte er womöglich vor dem Europäischen Gerichtshof landen.

    Anekdote am Rande: Nicht nur die EU-Kommission hat gegen den Glücksspiel-Staatsvertrag Einspruch eingereicht, sondern auch der Kleinstaat Malta - der Standort für viele Glücksspielfirmen, die Oase der Online-Zocker.

    (spiegel.de)
  4. #3
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    Standard Betfair begrüsst Kritik der EU-Kommission am Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags

    Berlin - DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION hat heute eine sogenannte Detailed Opinion zum Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags vorgelegt, in der sie ernsthafte Bedenken über die Vereinbarkeit des aktuellen Entwurfs mit Europarecht äußert. Wird der Vertragsentwurf nicht grundlegend geändert, steht den Ländern ein Vertragsverletzungsverfahren und eine mögliche Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof ins Haus.

    Die Bundesländer müssen jetzt am Entwurf nachbessern, oder ihnen steht möglicherweise ein Vertragsverletzungsverfahren bevor, das sie letztendlich vor den Europäischen Gerichtshof bringen könnte.

    Als Reaktion auf die Vorlage der Detailed Opinion der Kommission sagte Betfairs Rechtsvorstand Martin Cruddace:

    "Es ist offensichtlich, dass die Vorschläge der deutschen Bundesländer wettbewerbsverhindernd und europarechtswidrig sind. Wir sind erfreut, dass die Europäische Kommission diese Meinung teilt."

    "Obwohl die Bundesländer behaupten, dass sie den Markt für Sportwetten öffnen wollen, enthält der aktuelle Vertragsentwurf protektionistische Maßnahmen, die dazu dienen, privaten Wettanbietern den Zugang zum Markt zu verweigern."

    "Wir erwarten nun eine grundlegende Änderung des Gesetzesentwurfs, die tatsächlich Wettbewerb ermöglicht und hohe Verbraucherschutzstandards etabliert."

    Auch die britische Regierung hat heute gegenüber der EU-Kommission Bedenken über den Gesetzesentwurf der deutschen Bundesländer geäußert. Die Republik Malta ging sogar noch einen Schritt weiter und hat selbst eine Detailed Opinion bei der Kommission eingereicht. Dies hat zur Folge, dass sich die Stillhaltefrist, in der der Gesetzesentwurf nicht in Kraft treten darf, um einen Monat verlängert.

    Am 1. Juli hatte Betfair in Brüssel Beschwerde über den Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags eingelegt und die EU-Kommission gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Bundesländer den vorliegenden Entwurf grundlegend überarbeiten, um den Anforderungen des Europarechts gerecht zu werden.

    Die Beschwerde kritisiert insbesondere folgende Aspekte des neuen Staatsvertragsentwurfs:
    • die Begrenzung der Anzahl von Konzessionen auf maximal sieben
    • die Konzessionsabgabe in Höhe von 16,67 % auf alle Einsätze
    • die monatlichen Höchsteinsätze (von maximal 750 Euro pro Teilnehmer)
    • die Voraussetzung für die Erteilung einer Konzession sowie die Auswahlkriterien für die Auswahl zwischen mehreren geeigneten Bewerbern um Sportwettkonzessionen
    • die Beschränkungen von Form und Vertrieb von Sportwetten
    • die begrenzte zeitliche Gültigkeit der Experimentierklausel und die Übergangsbestimmungen;
    • das Verbot für private Anbieter, Poker- und Kasinospiele über das Internet anzubieten
    (presseportal.de)
  5. #4
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    Standard Zockerei um den Glücksspielstaatsvertrag

    Warten auf die Ablehnung aus Brüssel - Nur Schleswig-Holstein hat sein Gesetz praktisch fertig

    Die EU-Kommission hat Bedenken gegen geringe Zahl der Konzessionen und hohe geplante Abgaben Den Bundesländern droht mit ihrem Entwurf ein Vertragsverletzungsverfahren

    Gestern hielt die EU-Kommission die Glücksspielbranche in Atem. In einem Brief aus Brüssel an die 15 Bundesländer, die im April ihren Entwurf für einen neuen Glückspielstaatsvertrag vorgelegt haben, gibt Industriekommissar Antonio Tajani seine Stellungnahme ab. Der Inhalt wurde bis zum Abend nicht bekannt, aber in EU-Kreisen wurde kein Geheimnis daraus gemacht, dass das Urteil negativ ausfällen dürfte.

    Schleswig-Holstein war das einzige Bundesland, dass sich an dem Entwurf nicht beteiligte und ein eigenes Glücksspielgesetz auf den Weg brachte, dass ab Januar 2012 den alten Glücksspielstaatsvertrag ersetzen könnte. "Wir beteiligen uns nicht an Maßnahmen, die ich für gesetzeswidrig halte", kommentierte der schleswig-holsteinische FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki die Zurückhaltung der schwarz-grünen Kieler Regierung. Kubicki ist davon überzeugt, dass das es um das Lotto- und Sportwettenmonopol der Bundesländer nicht mit EU-Recht vereinbar ist.

    Auch der EU-Kommission gehen die Vorschläge zur Marktöffnung, die die 15 Bundesländer eingereicht hatten, nicht weit genug. So sollen bundesweit nur sieben Konzessionen an private Anbieter vergeben werden. Der FDP-Politiker hält diese Beschränkung für unmöglich. "Wenn es technische Begrenzungen gibt, wie etwa bei der Vergabe von Mobilfunklizenzen, dann ist das ein Weg. Doch die Beschränkung auf nur sieben Spielanbieter ist unverhältnismäßig", so Kubicki. Besser sei es, allen Firmen, die bestimmte Auflagen einhalten, Lizenzen zu erteilen.

    Auch die geplante Konzessionsabgabe von knapp 17 Prozent ist laut Kubicki faktisch eine Markteintrittbeschränkung für Firmen, die mit ihren Glücksspielangeboten in Deutschland aktiv werden wollten. Genau so müsse den Unternehmen erlaubt sein, zu werben. Nur dann könnten sie sich auf dem deutschen Markt gegen die staatliche Konkurrenz behaupten. Restriktive Werbeverbote würden am Ende auch dazu führen, dass der Marktzugang verbaut werde. Mit dem Entwurf würden die Bundesländer ein Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel provozieren, so Kubicki.

    Ein neuer Glücksspielstaatsvertrag muss zum Jahresende stehen. Das dürfte sogar im günstigsten Fall knapp werden. Das nördlichste Bundesland ist mit seinem Gegengesetz schon viel weiter. Kubicki und der schleswig-holsteinische CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Jörn Arp waren zur Besprechung ihres Vorhabens im April bei der EU-Kommission. "Die haben mit unserem Entwurf keine Probleme", sagt Arp. Das Kieler Glücksspielgesetz könne nach der dritten Lesung Ende August verabschiedet werden. Jetzt müssten mit einer so genannten technischen Notifizierung noch die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

    Kiel ist bereit und rechnet damit, dass sich zahlreiche Wettanbieter eine Lizenz holen wollen, falls der bundesweite Vorstoß wegen eines EU-Vetos misslingt. Der britische Wettanbieter Betfair hat das bereits angekündigt. Das Unternehmen ist aber schon weiter gegangen und hat bei der Kommission Anfang Juli eine förmliche Beschwerde gegen den Entwurf der Fünfzehn eingereicht. Der Entwurf verstoße gegen Europarecht, benachteilige Privatunternehmen und enthalte fragwürdige Einschränkungen der Grundrechte, so Betfair-Vorstand Martin Cruddace. "Es ist wirklich erstaunlich, mit welcher Entschlossenheit die deutschen Bundesländer höchstrichterliche Urteile des europäischen Gerichtshofs missachten.". In der Branche wird schon darüber spekuliert, dass der Kieler Entwurf von den anderen Ländern übernommen wird. "Es wäre toll, wenn es so wäre", sagt Arp.

    Der alte, noch gültige Glücksspielstaatsvertrag hat mehrere Gerichte beschäftigt. Dabei ging es um unterschiedliche Auffassungen über Spielsucht oder das Verbot, Wetten oder Lotterien über das Internet zu verkaufen. Der Hamburger Online-Lottovermittler Tipp24 darf mittlerweile wieder Tippscheine im Internet verkaufen. Mehrere Grundsatzurteile des Verwaltungsgerichts Halle vom November 2010 seien rechtgültig, nachdem das Land Sachsen-Anhalt seine Berufungen gegen die Urteile zurückgezogen habe, so Tipp24. Das Gericht hatte ebenso wie zuvor der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass die im deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag festgelegten Verbote von Lottovermittlung im Internet unanwendbar seien.

    (welt.de)
  6. #5
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    Standard Glücksspielvertrag der Bundesländer - ZAW fordert Umschwenken

    Nach Auffassung der EU-Kommission verstößt der Entwurf des Glücksspielvertrags von 15 deutschen Bundesländern gegen europäisches Recht. Er sollte in dieser Form nicht verabschiedet werden, verlangt Brüssel in einem elf Seiten umfassenden Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Rösler und Außenminister Westerwelle. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW hat von den Bundesländern ein Umdenken angemahnt.

    "Wir fordern nachdrücklich die Aufhebung des Werbeverbots für öffentliches Glücksspiel insbesondere im Fernsehen und im Internet", sagte ein Sprecher der Organisation in Berlin. Das bestehende Werbeverbot habe die EU-Kommission in ihrem Schreiben als "Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs" eingestuft und damit als unhaltbar qualifiziert, wie es der ZAW in der politischen Debatte immer wieder vorgehalten hatte.

    Als Problemlösung empfiehlt der Dachverband eine kontrollierte Marktöffnung mit kommerzieller Kommunikation. "Damit würde aus dem bisher ungeschützten Schwarzmarkt eine kontrollierte und geschützte Glücksspielstruktur in Deutschland", so der ZAW. Der separate und von den anderen Bundesländern abweichende Vorschlag Schleswig-Holsteins biete für eine solche Regelung die beste Grundlage, zumal Brüssel die dort vorgesehene Neuordnung des deutschen Glückspielmarkts europarechtlich positiv bewertet hat. Jetzt seien die anderen 15 Bundesländer gefordert, die Konsequenzen aus den Erkenntnissen der EU-Kommission zu ziehen und umzudenken. "Es geht um eine grundsätzliche Kehrtwende, mit kleinen Nachbesserungen ist es nach dem
    EU-Votum nicht mehr getan", sagte der ZAW-Sprecher.

    (zaw.eu)
  7. #6
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    Standard Die 15 Ministerpräsidenten haben sich verzockt und setzen das Lottomonopol des Staates aufs Spiel!

    Die Fraktionen von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag sehen nach der ersten Reaktion aus Brüssel auf den Entwurf der 15 anderen Bundesländer für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag zum Jahreswechsel das Lottomonopol des Staates in Deutschland akut bedroht. Gleichzeitig kündigten der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki an, in Kürze die "technische Notifizierung" des schleswig-holsteinischen Weges vorzunehmen. Damit wird der EU-Kommission die konkrete Umsetzung des bereits notifizierten Entwurfs für ein schleswig-holsteinisches Glücksspielgesetz angezeigt.

    "Da kommt noch einmal eine schallende Ohrfeige aus Brüssel. Die 15 Ministerpräsidenten haben sich hoffnungslos verzockt. Obwohl die europarechtlichen Rahmenbedingungen seit Jahren klar sind, wollten sie mit fadenscheinigen Begründungen die Öffnung und Regulierung des Online-Glücksspiels verhindern. Nun werden sie vollständig mit leeren Händen dastehen", erklärte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki.

    Ein Problem für ganz Deutschland sei, dass nun auch das bewährte Veranstaltungsmonopol des Staates für Lotterien gefährdet sei, erklärte Hans-Jörn Arp (CDU). Denn in den verbleibenden Monaten werde es den 15 Bundesländern schon aus zeitlichen Gründen nicht mehr gelingen, ein EU-konformes Glücksspielrecht auf den Weg zu bringen. "Die gescheiterte Vorgehensweise der 15 anderen Bundesländer kann jetzt sogar dazu führen, dass es in Deutschland ab dem 1. Januar 2012 kein Veranstaltungsmonopol für Lotterien mehr geben wird. Unser gesamtes Glücksspielwesen droht zusammenzubrechen", betonte Arp. Bereits jetzt zeichne sich ab, dass Lotterien aus dem europäischen Ausland mit ihren erheblichen Jackpots auf den deutschen Markt drängen werden. Gleiches gelte für Wettanbieter.

    "Nach dem Vorgehen der 15 Ministerpräsidenten hätten wir ab Januar 2012 in Deutschland keine klare Rechtslage mehr. Dann haben wir in Deutschland Wildwest, und die Spieler haben keine Möglichkeit, zwischen seriösem und unseriösem Angebot zu unterscheiden, von Suchtprävention ganz zu schweigen. Das ist ein ungeuerlicher Vorgang", betonte Kubicki. Ziel Schleswig-Holsteins sei es nun, zumindest im eigenen Bundsland für Rechtssicherheit und klare ordnungspolitische Rahmenbedingungen zu sorgen. "Wir werden in Kürze auch mit der technischen Notifizierung unseres Glücksspielgesetzes beginnen", erklärten die beiden Abgeordneten. Die erste Notifizierung des schleswig-holsteinischen Gesetzes - an der der Entwurf der 15 Ministerpräsidenten offensichtlich bereits scheitere - sei vor mehreren Monaten ohne Beanstandung erfolgt. Ziel sei es, bis Ende des Jahres zumindest in Schleswig-Holstein ein europa- und verfassungsrechtskonformes Glücksspielwesen aufzubauen.

    (cdu.ltsh.de)
  8. #7
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    Standard Zockerei um Glücksspiel geht weiter

    Die EU-Kommission kritisiert einen Entwurf der Bundesländer zur Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags. Unterdessen zeigt Schleswig-Holstein wie man's macht: ein eigener Entwurf des Landes findet Zustimmung bei den privaten Anbietern und auch die EU hat das Konzept bereits durchgewunken.

    Der Entwurf von 15 Bundesländern für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag ist von der EU-Kommission in Brüssel in einer nicht öffentlichen Stellungnahme kritisiert worden. Endgültig gekippt sei das Regelwerk aber noch nicht, betonte Lotto Bayern, das im Konflikt für die Länder spricht. Die EU verlange nun Erklärungen zu einzelnen Punkten.

    Private Wettanbieter sagen dagegen, dass Brüssel den Vertragsentwurf in Teilen als rechtswidrig verwerfe und Deutschland ein Verfahren wegen Vertragsverletzung drohe.

    Die EU selbst hat ihr Votum nur den 15 Bundesländern mitgeteilt. Sie müssen ihren Entwurf nun nachbessern, wollen sie keine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg riskieren. Private Wettanbieter begrüßen die Kritik der EU. „Obwohl die Bundesländer behaupten, dass sie den Markt für Sportwetten öffenen wollen, enthält der aktuelle Vertragsentwurf protektionistische Maßnahmen“, sagte der Rechtsvorstand des britischen Wettanbieters Betfair, Martin Cruddace. Betfair hat bei der EU Beschwerde gegen den Vertragsentwurf eingereicht.

    Die Länder wollen im bemängelten Entwurf unter anderem die Zahl privater Anbieter auf bundesweit sieben beschränken, eine Konzessionsabgabe auf Wetteinsätze von fast 17 Prozent kassieren und die monatlichen Höchsteinsätze auf 750 Euro je Teilnehmer deckeln. Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten soll erlaubt werden, TV-Werbung dagegen verboten bleiben.

    Die für Sportwetten zuständigen Länder müssen das Glücksspiel nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf eine neue Basis stellen. Ein staatliches Monopol sei nur gerechtfertigt, wenn es mit Bekämpfung von Spielsucht einher geht, hatte Karlsruhe verfügt. Die Länder haben sich daraufhin auf eine Öffnung des Marktes für private Anbieter geeinigt. Das Bundesland Schleswig-Holstein legte allerdings in Brüssel einen eigenen Vertragsentwurf vor, den die EU bereits durchgewunken hat. Er findet auch die Zustimmung privater Anbieter. Es sollen bereits 40 Lizenzanträge vorliegen. Private Anbieter könnten damit vom nördlichsten Bundesland aus den hiesigen Markt online bedienen.

    Zwei Rechtssysteme, das umstrittene der 15 Bundesländer und das aus Schleswig-Holstein, könne es in Deutschland nicht geben, das werde der Europäische Gerichtshof nicht dulden, räumt man bei den Lotto-Gesellschaften ein. Eine Annäherung zeichne sich ab. Vermutlich werde der Kompromiss näher am schleswig-holsteinischen Modell liegen.

    (fr-online.de)
  9. #8
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    Standard Armutszeugnis

    Kommentar zur geplanten Änderung des Glücksspielstaatsvertrages

    Die EU-Kommission hat einen Vertragsentwurf kritisiert, mit dem 15 Bundesländer den Glücksspielstaatsvertrags novellieren wollen. Schlimmer als das Verfahrensmikado der EU ist die Unfähigkeit der Länder, sich bei der Regulierung und Liberalisierung des hart umkämpften Glücksspielmarktes auf die Realität einzustellen.

    Formal ist die sogenannte „detaillierte Meinung“ der EU-Kommission zum neu aufgelegten Staatsvertrag von 15 Bundesländern zum Glücksspiel kaum mehr als ein „blauer Brief“. Die Versetzung ist gefährdet. Die EU hat Bedenken gegen den erneuten Versuch der Ministerpräsidenten angemeldet, das staatliche Glücksspielmonopol zu begründen. Vier Wochen haben die Länder nun Zeit, ihren ohnehin komplizierten bis widersprüchlichen Entwurf nachzubessern. Sollte das misslingen, dann droht ein Vertragsverletzungsverfahren, und das Gesetz landet vor dem Europäischen Gerichtshof.

    Schlimmer als das Verfahrensmikado der EU ist die Unfähigkeit der Länder, sich bei der Regulierung und Liberalisierung des hart umkämpften Glücksspielmarktes auf die Realität einzustellen. Die bisherigen gesetzlichen Grundlagen waren nicht geeignet, ein blühendes illegales Geschäft mit Sportwetten via Internet zu unterbinden. Von erfolgreicher Suchtprävention kann nicht die Rede sein, obwohl diese doch vor den Verfassungsrichtern die einzige Legitimation zur Aufrechterhaltung des staatlichen Monopols auf Lotto, Los und Wette darstellt.

    Darüber hinaus ist es ein politisches Armutszeugnis, dass nun Schleswig-Holstein, das aus dem Länderbündnis ausgestiegen ist und einen eigenen Entwurf vorgelegt hat, zum Profiteur der verworrenen Situation werden könnte. Über eine Lizenz aus Kiel könnten private Anbieter vergleichsweise einfach und legal bekommen, was ihnen so lange verwehrt blieb: den Zugang zum attraktiven deutschen Wettmarkt. Das Vertrags- und Verfahrenstheater zu den Glücksspielen der Deutschen geht weiter.

    (fr-online.de)
  10. #9
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    Standard Schlappe für Glücksspielvertrag

    Der Länderentwurf tum Glücksspiel widerspricht dem EU-Recht.

    Die Europäische Kommission hat zum Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags von 15 Bundesländern wie erwartet ernsthafte Bedenken über die Vereinbarkeit mit europäischem Recht geäußert. Wird der Entwurf nicht grundlegend geändert, steht den Ländern ein Vertragsverletzungsverfahren und eine mögliche Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof ins Haus, so die Einschätzung von Martin Cruddace, Vorstand des britischen Wettanbieters Betfair, der bei der EU eine Beschwerde gegen das geplante Gesetz eingereicht hat.

    "Es ist offensichtlich, dass die Vorschläge der deutschen Bundesländer wettbewerbsverhindernd und europarechtswidrig sind. Wir sind erfreut, dass die Europäische Kommission diese Meinung teilt", so der Betfair-Manager gestern. Die Bundesländer wollen von 2012 an den milliardenschweren Sportwettenmarkt unter strengen Auflagen für private Anbieter öffnen. Die EU hatte in ihrem Schreiben unter anderem bemängelt, dass die Zahl der Konzessionen auf sieben beschränkt werden soll.

    Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag läuft Ende des Jahres aus. Er muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes neu geschrieben werden. Danach ist ein staatliches Monopol nur zulässig, wenn es die Suchtgefahr bei allen Spielarten konsequent bekämpft. Für die Sportwetten gibt es derzeit keine einheitlichen Regelungen.

    Schleswig-Holstein pocht auf eine noch stärkere Lockerung bei den Sportwetten als andere Länder. Der Kieler Gesetzentwurf hat die Zustimmung der EU und könnte rechtzeitig zum Jahreswechsel wirksam werden. Die Glücksspielbranche erwartet nun, dass es zu deutlichen Änderungen des Länderentwurfs kommt. Auch eine Übernahme des Kieler Gesetzes wird begrüßt. Aber Sachsen-Anhalt als federführendes Bundesland beim Entwurf der Fünfzehn setzt trotz Kritik von der EU-Kommission weiter auf einen guten Abschluss bei der Reform des Glücksspielstaatsvertrages.

    (dpa)
  11. #10
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    Standard Expertin: Verbot des Online-Zockens bringt nichts

    Erfurt - Die Thüringer Suchtexpertin Claudia Kirschner plädiert für ein staatliches Glücksspielangebot im Internet. "Online-Glücksspiele lassen sich mit dem derzeit geltenden Verbot nicht verhindern, das ist unrealistisch", sagte die Leiterin der Thüringer Fachstelle Glücksspielsucht in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa in Erfurt. Sie rechnet damit, dass die Zahl der Online-Spieler sogar weiter steigt. Mit einem staatlichen Anbieter könnten diese ausreichend geschützt und strikt kontrolliert werden. "Aus suchtpräventiver Sicht ist ein staatliches Spielangebot im Netz der Vergabe von Lizenzen an private Anbieter vorzuziehen."

    Die Bundesländer wollen in einem neuen Glücksspielstaatsvertrag von 2012 an unter anderem den Milliarden-Sportwettenmarkt unter strengen Auflagen für private Anbieter öffnen. Bis zu sieben private Wettfirmen sollen bundesweit eine Lizenz erhalten, die dann ihre Angebote gleichfalls im Internet offerieren könnten. "Wettbörsen versprechen die Märkte der Zukunft zu sein, da wird es erhebliche Zuwächse geben", erklärte die Suchttherapeutin. Eine Kanalisierung des Spieltriebes sollte daher auch online erfolgen.

    (dpa)

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